Klagen gegen die neuen Flugrouten am Frankfurter Flughafen
Am 19. April 2001 wurden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) im Rahmen einer Neuordnung des europäischen Luftraums (EAM04) auch die An- und Abflugrouten vom Frankfurter Flughafen geändert. Wesentliches Ziel war die Steigerung der Kapazität.
Klagen von Städten und Bürgern der Taunusschiene
Bis zum 19.4.2001 war die Welt im Taunus noch in Ordnung. Nur wenige Flugzeuge störten die Ruhe. Widerstand gegen den Flughafenausbau war eher unbekannt.
Doch am 19. April 2001 wurde von der DFS im Rahmen einer Neuordnung des europäischen Luftraums (EAM04) die An- und Abflugrouten vom Frankfurter Flughafen geändert. Durch die Festlegung des neuen Ausflugspunktes "TABUM2 geriet ein größerer Teil des Main-Taunus-Kreises, besonders die Gemeinden Bad Soden, Eppstein, Glashütten, Kelkheim, Königstein, Niedernhausen und Schmitten, plötzlich unter eine viel genutzte Abflugroute. Angehört oder gar befragt hatte die neu betroffenen Städte keiner.
Durch die neue - und in dieser Gegend unerwartete - Fluglärmbelastung wurde schnell beträchtlicher Widerstand der Bürger mobilisiert, in wenigen Wochen wurden zahlreiche Bürgerinitiativen gegründet. Die genannten sieben Gemeinden schlossen sich zur "Taunusschiene" zusammen und klagten gegen die neuen Flugrouten. Einige betroffene Privatpersonen reichten eine zweite Klage ein.
Klage der Städte Mainz und Wiesbaden
Auch für die Städte Mainz und Wiesbaden hat sich durch die neuen Flugrouten die Fluglärmbelastung erheblich erhöht. Sie haben deshalb ebenfalls Klage beim VGH Kassel eingereicht.
Weitere Urteile zu Flugrouten
Im sogenannten Rilax-Urteil hat das VGH Mannheim die Festlegung eines Navigationspunktes (Rilax) und die Einrichtung einer Warteschleife über dem Schwarzwald für rechtswidrig erklärt.
Flugrouten TABUM Deutsche Flugsicherung (DFS) Flugroutenänderungen Klage (vor Gericht) Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Machen Sie sich ein plastisches Bild davon !