Klagen gegen Taunusflugrouten
<2004-06-24>
- Klage:
- Die Städte
Bad Soden, Eppstein, Glashütten, Kelkheim, Königstein, Niedernhausen, Schmitten,
sowie mehrere Privatkläger
gegen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt - Verwaltungsstelle Flugsicherung (DFS)
beim hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel), 01.06.2001
Rechtsanwälte: Prof. Dr. Bernd Bender und Kollegen - Ziel:
- Feststellung der Rechtswidrigkeit der neuen An- und Abflugrouten zum und vom Flughafen Frankfurt am Main - Taunusrouten (Abflüge bei Westwind vom Parallelbahnsystem in Richtung des Ausflugs-Punktes TABUM).
Begründung: Unzumutbarer Fluglärm. Fehler bei der Festsetzung der Flugrouten (keine Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse, keine Anhörung der Betroffenen). Einschränkung bei Planungsmöglichkeiten der Gemeinden, Wertverlust. Einschränkung der Region Hochtaunus als Erholungsgebiet. - Status:
- Urteile VGH Kassel: 13.2.2003,Aktenzeichen: 2 A 1062/01 und 2 A 1569/01, Revision wurde eingelegt.
Urteile Bundesverwaltungsgericht: 24.6.2004, Aktenzeichen 4 C 11.03 und 4 C 15.03.
Die Klage war in erster Instanz teilweise erfolgreich: Der VGH Kassel entschied, dass die Flugroute rechtswidrig ist und innerhalb der nächsten 3 Monate überprüft werden muss. Hauptgrund: Die DFS hat bei der Abwägung die Höhe des Taunus nicht berücksichtig.
Die Klagen von Bad Soden und Königstein wurden wegen zu geringer Betroffenheit abgelehnt.
Das Luftfahrtbundesamt hat im April 2003 gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, die am 1.9.2003 angenommen wurde. Die Kläger wollen Anschlussrevision einlegen, um ihre Rechtsposition, dass betroffene bei Festlegung von Flugrouten ein Mitwirkungs- und Anhörungsrecht haben - gerichtlich prüfen zu lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile des VGH Kassel am 24.6.2004 aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Das Gericht billigte die Rechtsverordnung zur Festlegung der Flugroute. Nach Meinung des Gerichts ist die Fluglärmbelästigung durch die Route wegen der vorgeschriebenen Mindestflughöhe von 4400 Fuß über NN nicht unzumutbar. Deshalb schadet es nichts, wenn die DFS die Geländehöhe nicht berücksichtigt hat. - Mehr:
- Pressemitteilung VGH Kassel zum Urteil Taunus-Flugrouten
Urteilsbegründung Privatkläger
Urteilbegründung Kommunen - Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil im Revisionsverfahren
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Original
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Nachtflug-Beschränkungen Rechtsstreit bez. Flughafen FRA Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen Ist-Zustand FRA Klage (vor Gericht) Recht
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