Ticona-Klage gegen Flugrouten am 5. Oktober beim VGH Kassel
Für die Verhandlung sind Eintrittskarten nötig (siehe PM des VGH vom .....)
Von: @cf <2005-08-26>
Die Chemiewerk Ticona gegehn die aktuellen Flugrouten am Frankfurter Flughafen findet am 5. Oktober beim VGH Kassel statt. Es wird großer Andrang erwartet, Eintrittskarten erforderlich!

Die Ticona geht in die Offensive. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hat das Chemieunternehmen beim VGH Kassel eine Klage gegen die aktuellen Flugrouten am Frankfurter Flughafen eingereicht. Ticona hält die Abflugroute, die geradewegs über das Werksgelände führt, für nicht vereinbar mit europäischem Recht (Seveso-Richtlinie ) und fordert eine Verlegung. Vorsorglich wurde auch beantragt, die Klage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, falls der VGH Kassel nicht über die Auslegung der Seveso-Richtlinie entscheiden könne.

Wegen des Risikos, dass es durch einen Flugzeugabsturz auf das Werksgelände zu einer großen Katastrophe kommt, hatte das Regierungspräsidium Darmstadt der Ticona im Juli einschneidende Sicherheitsauflagen angedroht, die sogar die Existenz des Werkes gefährden könnten. Dagegen wehrt sich die Ticona. Ticona-Sprecher Ralf Christner sagte, das Regierungspräsidium berücksichtige nicht die Ursache für das genannte Risiko - dieses gehe ohne Zweifel von den Flugrouten aus. Die Seveso-Richtlinie schreibe vor, bei der Festlegung von Verkehrswegen das Risiko möglichst klein zu halten. Deshalb hätte man eine weniger gefährliche Route wählen müssen. Die Belange der Ticona seien willkürlich außer Acht gelassen worden. Durch eine Verlegung der betreffenden Flugroute könnte das Risiko erheblich reduziert oder sogar beseitigt werden.

Der Ausgang der Klage ist auch von Bedeutung für den geplanten Ausbau des Flughafens mit einer Nordwestbahn. Das Risiko bei Betrieb der Nordwestbahn, bei der das letzte Stück des Endanflugs über das Werksgelände der Ticona führen würde, wäre nach den Gutachten eher noch größer als das Risiko durch die aktuelle Abflugroute. Würde die Abflugroute für unzulässig erklärt, wäre auch die Nordwestbahn nicht möglich - solange die Ticona an ihrem Platz bleibt. Ministerpräsident Koch hat schon vor längerer Zeit angekündigt, er wolle das Werk notfalls enteignen, falls es den Ausbauplänen im Wege steht.

Fraport, DFS und Luftfahrtbundesamt wollten sich bisher nicht äußern. Das Luftfahrt-Bundesamt hat bereits bei früheren Forderungen nach Verlegung der Flugroute bestätigt, dass die Seveso-Richtlinie bei der Festlegung nicht berücksichtigt worden ist und das dies im Verfahren auch nicht vorgesehen ist. Die Hessische Landesregierung hatte sich ebenfalls geweigert, über die Verlegung der Flugroute auch nur nachzudenken. Jetzt könnte das Gericht sie zwingen. das zu tun.

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