Landesregierung sieht keine Verletzung der Seveso-Richtlinie
Das Risiko soll im Planfeststellungsverfahren beurteilt werden
<2003-12-23>
Die Hessische Landesregierung hält die Vorwürfe aus der Beschwerde an die EU-Kommission wegen Verletzung der Seveso-Richtlinie im Genehmigungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens für unbegründet. Die abschließende Klärung des Sicherheitsrisikos durch das Chemiewerk Ticona, das in der Einflugschneise der geplanten Nordwest-Bahn liegen würde, erfolge im Planfeststellungsverfahren. Das Raumordnungsverfahren werde nicht wieder aufgenommen, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.
Die EU-Kommission hatte den Verdacht geäußert, beim Raumordnungsverfahren sei die Seveso-Richtlinie nicht beachtet und damit gegen europäisches Recht verstoßen worden. Die Kommission hatte die Bundesregierung deswegen um Stellungnahme gebeten. Diese Aufgabe war von der Bundesregierung an das Land Hessen weitergeleitet worden.
Der hessische Wirtschaftsminister Rhiel erklärte, bei einem Raumordnungsverfahren würden "keine planerischen oder steuernden Entscheidungen bezüglich einer Flächenausweisung oder Flächennutzung getroffen", wie von der EU-Kommission angenommen. Nur dann hätte das Risiko abschließend in diesem Verfahren beurteilt werden müssen. Beim Raumordnungsverfahren handele sich nur um eine gutachterliche Beurteilung der Raumverträglichkeit, die Seveso-Richtlinie greife hier also nicht.
Nach Ansicht von Rhiel sei die Berücksichtigung eines möglichen Sicherheitsrisikos durch benachbarte Störfallbetriebe dadurch erfolgt, dass in der landesplanerischen Beurteilung die Raumverträglichkeit der Nordwest-Bahn nur unter bestimmten Voraussetzungen befürwortet worden sei, wozu auch gehöre, dass das Risiko akzeptabel sei. Dazu seien Gutachten in Auftrag gegeben worden und die Störfall-Kommission beschäftige sich mit dem Thema. Die Ergebnisse würden im Planfeststellungsverfahren und bei der anstehenden Änderung des Landesentwicklungsplans berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Landes Hessen gebilligt und an die EU-Kommission abgeschickt. Veröffentlicht wurde der Inhalt des Antwortschreibens bisher nicht.
Die EU-Kommission hatte den Verdacht geäußert, beim Raumordnungsverfahren sei die Seveso-Richtlinie nicht beachtet und damit gegen europäisches Recht verstoßen worden. Die Kommission hatte die Bundesregierung deswegen um Stellungnahme gebeten. Diese Aufgabe war von der Bundesregierung an das Land Hessen weitergeleitet worden.
Der hessische Wirtschaftsminister Rhiel erklärte, bei einem Raumordnungsverfahren würden "keine planerischen oder steuernden Entscheidungen bezüglich einer Flächenausweisung oder Flächennutzung getroffen", wie von der EU-Kommission angenommen. Nur dann hätte das Risiko abschließend in diesem Verfahren beurteilt werden müssen. Beim Raumordnungsverfahren handele sich nur um eine gutachterliche Beurteilung der Raumverträglichkeit, die Seveso-Richtlinie greife hier also nicht.
Nach Ansicht von Rhiel sei die Berücksichtigung eines möglichen Sicherheitsrisikos durch benachbarte Störfallbetriebe dadurch erfolgt, dass in der landesplanerischen Beurteilung die Raumverträglichkeit der Nordwest-Bahn nur unter bestimmten Voraussetzungen befürwortet worden sei, wozu auch gehöre, dass das Risiko akzeptabel sei. Dazu seien Gutachten in Auftrag gegeben worden und die Störfall-Kommission beschäftige sich mit dem Thema. Die Ergebnisse würden im Planfeststellungsverfahren und bei der anstehenden Änderung des Landesentwicklungsplans berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Landes Hessen gebilligt und an die EU-Kommission abgeschickt. Veröffentlicht wurde der Inhalt des Antwortschreibens bisher nicht.
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Gefahren durch Flughafenausbau FRA Wirtschaftsministerium, hessisches Bundesregierung (Deutschland) Hessische Landesregierung Europäische Union EU - Richtlinien Ticona Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)
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