BBI: WHO - Neue Leitlinien für Lärmbelastung veröffentlicht
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2018-10-10>
Das Bündnis der Bürgerinitiativen fordert, dass die in der neuen Leitlinie der WHO zum Umgebungslärm genannten Richtwerte für Fluglärm in eine Novellierung des Fluglärmgesetzes einfließen müssen.

Pressemitteilung Bündnis der Bürgerinitiativen vom 10.10.2018 (Thomas Scheffler)

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Lärm hat negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie das Wohlbefinden und wird in zunehmendem Maße zu einem Problem. Das WHO-Regionalbüro für Europa hat neue Leitlinien auf der Grundlage der wachsenden Erkenntnis dieser gesundheitlichen Auswirkungen der Belastung durch Umgebungslärm entwickelt. Hauptziel dieser Leitlinien ist es, Empfehlungen für den Schutz der menschlichen Gesundheit vor der Belastung durch Umgebungslärm aus verschiedenen Quellen abzugeben: Verkehrslärm (Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- und Fluglärm), Lärm von Windenergieanlagen und Freizeitlärm. Die Leitlinien bieten eine fundierte Beratung für den Bereich der öffentlichen Gesundheit, die für politische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Lärm unerlässlich ist.

In dem Dokument, das den Ländern und maßgeblichen Interessengruppen am 10. Oktober 2018 in Basel offiziell präsentiert wird, werden Lärmpegel genannt, ab denen erhebliche gesundheitliche Auswirkungen drohen, und Maßnahmen zur Senkung der Belastung empfohlen.

Die Empfehlungen für die Lärmquelle Fluglärm lauten:

  • Für die durchschnittliche Lärmbelastung empfiehlt die Leitlinie, durch Flugverkehr bedingte Dauerschallpegel auf weniger als 45 dB Lden zu verringern, weil Fluglärm oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.
  • Für die nächtliche Lärmbelastung empfiehlt die Leitlinie, durch Flugverkehr bedingte Dauerschallpegel auf weniger als 40 dB Lden zu verringern, weil nächtlicher Fluglärm oberhalb dieses Wertes mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist.
  • Zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen empfiehlt die Leitlinie, dass die Politik geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Flugverkehr für die Bevölkerung ergreift, deren Lärmbelastung die Leitlinienwerte für die durchschnittliche und nächtliche Lärmbelastung übersteigt. Was konkrete Maßnahmen betrifft, empfiehlt die Leitlinie, geeignete Veränderungen der Infrastruktur vorzunehmen.

Die WHO stuft diese Empfehlungen als „stark“ ein und gibt dazu folgende Erläuterungen: Eine starke Empfehlung kann in den meisten Situationen als Politik angenommen werden. Die Leitlinie basiert auf der Überzeugung, dass die erwünschten Auswirkungen ... die unerwünschten Folgen überwiegen. ...

„Gerade rechtzeitig veröffentlicht die WHO die neuen Richtwerte, um sie bei der anstehenden Evaluation und Novellierung des Fluglärmgesetzes zu berücksichtigen.“ so Thomas Scheffler. „Wir haben immer wieder auf die gesundheitlichen Gefahren des Fluglärms hingewiesen und fühlen uns durch die Weltgesundheitsbehörde eindrucksvoll bestätigt. Die Politik, konkreter: die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker, sind jetzt in die Pflicht genommen und müssen endlich handeln.“

Quellen (Dokumente auf der Internetseite der WHO, Regionalbüro für Europa):


Das "Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr", kurz: BBI, ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärmbetroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität.

Die gemeinsamen Ziele sind:

  • Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
  • Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
  • Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
  • Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
  • Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
  • Stilllegung der Landebahn Nordwest
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BBI-PMs Fluglärmgesetz Fluglärm

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