BBI fordert: Entwurf für neues Fluglärmgesetz so nicht verabschieden!
Brief an die Abgordneten vom 11.06.2006
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2006-06-13>
Das Bündnis der Bürgerinitiativen bittet die Bundestags-Abgeordneten in einem Brief, den vorliegenden Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz abzulehnen.

Das Bündnis der Bürgerinitiativen hat sich in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen gewandt. In dem Brief werden die Abgeordneten aufgefordert, den Gesetzentwurf für ein neues Fluglärmgesetz in seiner jetzigen Fassung abzulehnen und sich statt dessen für einen wirksamen Schutz vor Fluglärm eizusetzen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

die in unserem Bündnis zusammengeschlossenen mehr als 60 Initiativen im Rhein-Main-Gebiet wenden sich mit der Bitte an Sie, das Fluglärmschutzgesetz nicht in der Fassung des derzeitigen Entwurfs zu verabschieden. Die Gesundheit von Hunderttausenden von Menschen im Ballungsraum Rhein-Main darf den wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrtindustrie nicht untergeordnet werden.

Das veraltete Gesetz muss neu gefasst werden. Darin sind wir uns mit der Luftfahrtbranche einig. Diese wünscht Planungssicherheit und geringere Kosten. Wir, die betroffenen Bürger, erwarten, dass wir besser vor den unzweifelhaft schädlichen Auswirkungen des Fluglärms geschützt werden. Maßstab müssen die neuesten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sein. Der Gedanke der Gesundheitsvorsorge muss Vorrang haben vor den von der Branche vorgetragenen Zweifeln, ob die dem Lärm zugeordneten Krankheiten ausschließlich diese Ursache haben. Würde der vorliegende Entwurf zum Gesetz, würde der Gesundheitsschutz hinter das zurückfallen, was Richterrecht, vertragliche Regelungen oder neuere Planfeststellungsbeschlüsse und das Ergebnis des so genannten Mediationsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens gegenüber dem Gesetz aus 1971 an Verbesserungen gebracht haben. Dann lieber keine Neufassung!

Die vorgesehenen Grenzwerte, Definitionen, Fristen und Entschädigungen sind für uns im Rhein-Main-Gebiet nach den bisherigen Ergebnissen des laufenden Planfeststellungsverfahrens klar als eine ´Lex Fraport´ erkennbar. Der geplante Ausbau soll ermöglicht, erleichtert und billiger werden. Mit der geplanten Fassung des Gesetzes kämen selbst die von der Hessischen Landesregierung versprochenen Ergebnisse der so genannten Mediation nicht mehr zum Tragen.

Das immer wohlfeile Argument Arbeitsplätze darf nicht missbraucht werden. Die tatsächliche Entwicklung in der Luftfahrtbranche zeigt eine deutlich andere Entwicklung als das, was die Propaganda suggeriert. Prüfen Sie die Zahlen der Luftfahrtindustrie ganz genau! Bei Fraport z. B. wird anders gezählt als in den amtlichen Statistiken. Angeblich neue Arbeitsplätze dürfen nicht mit lärmbedingten Krankheiten erkauft werden, schon gar nicht mit der gestörten Entwicklung unserer Kinder.

Die deutsche Luftfahrtbranche würde auch nicht im Wettbewerb benachteiligt, wenn die Kosten eines Tickets wegen der Schallschutzkosten um wenige Cent steigen würden, selbst dann nicht, wenn es um ein oder zwei Euro teurer würde, wie die Branche einmal behauptet hat, als noch wesentlich höhere Grenzwerte im Gespräch waren, die zu höheren Entschädigungen geführt hätten. Die Fluggesellschaften selbst haben bewiesen, dass selbst mehrfache und deutliche Preiserhöhungen (z. B. wegen höherer Kerosinpreisen) zu keinerlei Absatzrückgängen geführt haben.

Beide Argumente – Arbeitsplätze und Wettbewerbsnachteile – hat auch das Erörterungsverfahren zum in Frankfurt geplanten Ausbau fundiert widerlegt.

Wir bitten Sie dafür einzutreten und entsprechend abzustimmen:

  1. Der Vorrang für aktive Schallschutzmaßnahmen muss gesetzlich festgelegt werden.
  2. Die Grenzwerte müssen abgesenkt werden.
  3. Die Lärmwerte dürfen nicht bindend für die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sein; vielmehr müssen flughafenbezogene Lärmschutzkonzepte auch weiterhin möglich sein.
  4. Die Grenzwerte sind nach der 100 zu 100-Regelung zu bestimmen. (Auch eine Grenzwertüberschreitung an „nur“ jedem dritten Tag ist eine Gesundheitsschädigung)
  5. Die Belastungen durch Einzelschallereignisse dürfen nicht durch Mittelungswerte klein gerechnet werden, konkrete Messergebnisse müssen anstelle realitätsferner und manipulierbarer Berechnungen gelten.
  6. Die Nachtruhe muss uneingeschränkt und für die gesetzliche Nacht von 22 bis 6 Uhr garantiert werden. (Für Frankfurt ist die so genannte Mediationsnacht von 23 bis 5 Uhr geplant mit erhöhtem Flugbetrieb in den „Tagesrandstunden“ davor und danach.) Gerade die des höchsten Schutzes bedürftigen Kinder werden durch Ausnahmen vom Nachtflugverbot („aus wirtschaftlichen Gründen“ ! wird gefordert) oder Verkürzungen der Schlafzeiten in ihrer Entwicklung und Gesundheit besonders geschädigt.
  7. Der passive Schallschutz und dafür zu zahlende Kosten und Entschädigungen müssen sofort wirksam werden und nicht erst dann, wenn die laufenden und geplanten Flughafen-Erweiterungen und –Neubauten durchgezogen sind.
  8. Alle Bundesbürger müssen gleich behandelt werden. Die besseren Schutzbedingungen, die für die Anwohner des Flughafens Zürich in Südwestdeutschland mit der Schweizer Regierung vertraglich vereinbart wurden, müssen durch Gesetz auch den Menschen an den deutschen Flughäfen gewährt werden.

Solche Gesetze, die dem Druck der Wirtschaft so erkennbar nachgeben, sind nach unser Überzeugung mit ein Grund dafür, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger noch einen Sinn darin sehen, sich an Wahlen zu beteiligen. Bei den hessischen Kommunalwahl im März gingen in Frankfurt nur 40 %, in Offenbach (minus 9 %!), gar nur 31 % noch wählen. Offenbach leidet besonders unter Fluglärm und dort hatte der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Frankfurter Flughafens gerade gezeigt, dass künftig noch mehr Fluglärm staatlich sanktioniert werden soll.

Wir bitten Sie eindringlich, das Gesetz in der vorliegenden Fassung abzulehnen.

- Bündnis der Bürgerinitiativen -



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Fluglärmgesetz Fluglärmschutz Bundesregierung (Deutschland) Fluglärm Novellierung des Fluglärmgesetzes BVF

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