Bundesumweltministerium legt Entwurf für neues Fluglärmgesetz vor
Gibt es bald mehr Schutz vor Fluglärm?
Von: @cf <2004-06-23>
Wird es bald besseren Schutz vor Fluglärm geben? Das Bundesumweltministerium macht einen zweiten Anlauf zu einem neuen Fluglärmgesetz. Am 22.6.2004 wurde der Referentenentwurf zur Novellierung des Gesetzes vorgelegt.

Das Bundesumweltministerium macht einen zweiten Anlauf zu einem neuen Fluglärmgesetz. Der Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Novellierung des Fluglärmgesetzes" wurde gestern an Länder und Verbände versandt und damit das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Nach einer ersten Anhörung, die für Mitte September geplant ist, geht der Entwurf dann in die Ressortabstimmung.

Mit dem neuen Entwurf soll das antiquierte Fluglärmgesetz von 1971 modernisiert werden. Der Entwurf sieht eine deutliche Reduzierung der Grenzwerte für Fluglärm und erstmals auch die Einbeziehung von militärischen Fluglärm vor. Bei Neubau oder wesentlicher Änderung sollen die Grenzwerte noch einmal 5 db(A) niedriger sein.

Bei Verkehrsflughäfen werden folgende Grenzwerte vorgeschlagen:

Tag-Schutzzone 1: LAeq Tag = 65 dB(A),
Tag-Schutzzone 2: LAeq Tag = 60 dB(A),
Nacht-Schutzzone 1: LAeq Nacht = 55 dB(A), LAmax = 6 mal 57 dB(A),
Nacht-Schutzzone 2: LAeq Nacht = 50 dB(A), LAmax = 4 mal 55 dB(A)
(LAeq Dauerschallpegel (Leq3), LAmax Macimalpegel (innen); nach 100:100 Regel)

In Schutzzone 1 dürfen neue Wohnungen nicht errichtet werden und der Flughafenbetreiber muss Schallschutzmaßnahmen zahlen. In Schutzzone 2 dürfen Wohnungen nur mit Schallschutz errichtet werden.

Bei Neubau oder wesentlicher Änderung sollen die Grenzwerte noch einmal 5 db(A) niedriger sein. Auf den geplanten Ausbau am Frankfurter Flughafen würden diese Kriterien zutreffen.

Die Kosten für die Flughafenbetreiber werden vom Umweltbundesamt auf 500 Millionen für Verkehrsflughäfen und 200-300 Millionen für Militärflughäfen geschätzt. Dieses Geld könnte durch einen Aufschlag auf die Flugticket-Preise von 1-2 Euro aufgebracht werden. Die Luftverkehrsbranche geht von der doppelten Summe aus.

Was am Ende von dem Entwurf übrig bleiben wird, ist noch nicht abzusehen. Der Finanzminister, das Verkehrsministerium und die Luftfahrtindustrie haben bereits Bedenken angemeldet. In der letzten Legislaturperiode war der Versuch zur Novellierung des Fluglärmgesetzes am Widerstand des Verkehrsministeriums und der Luftfahrtindustrie gescheitert.


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