ZRM: Lärmminderungskonzept stellt Mindestforderungen dar!
Pressemitteilung vom 23.04.2013
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2013-04-25>
Die Initiative Zukunft Rhein-Main hat ein eigenes Lärm­schutz­konzept mit ihren Mindest­anforderungen gegen die Fluglärm­belastung vorgestellt und fordert die verant­wortlichen Stellen zur Umsetzung auf.

Die seit 2001 bestehende „Initiative Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) sieht sich durch den Flugbetrieb seit Eröffnung der Nordwest-Landebahn in ihrem Einwand bestätigt, dass der Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht raumverträglich ist - und hält auch mit ihrer Positionierung zum aktiven Schallschutz an dieser Auffassung fest.

Angesichts der geplanten Steigerung der Flugbewegungszahlen am Flughafen Rhein-Main bekräftigen die Kommunen ihren Standpunkt, dass schon die heutige Fluglärmbelastung zu hoch ist und fordern einheitlich: „Es muss leiser werden!“ Der Entwurf des Lärmaktionsplanes zeigt, dass die Bestrebungen des Landes Hessen zur Lärmminderung unzureichend sind.

Aus diesem Grund hat die ZRM ein eigenes Konzept erstellt, dass die Mindestforderungen der in der ZRM zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften fixiert. Die ZRM fordert die Bundesregierung, die hessische Landesregierung als auch die Fraport AG sowie die weitere Luftverkehrswirtschaft zur Umsetzung der Punkte auf.


Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM):

"Regionales Lärmminderungskonzept"

Getragen von:

Gemeinde Bischofsheim
Gemeinde Budenheim
Gemeinde Büttelborn
Stadt Flörsheim
Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Landkreis Groß-Gerau
Stadt Groß-Gerau
Stadt Hattersheim
Stadt Hochheim am Main
Stadt Hofheim am Taunus
Stadt Kelsterbach
Landkreis Main-Taunus
Stadt Mainz
Stadt Mörfelden-Walldorf
Stadt Mühlheim am Main
Gemeinde Nauheim
Stadt Neu-Isenburg
Gemeinde Riedstadt
Stadt Rüsselsheim
Gemeinde Trebur
Stadt Wiesbaden
und BUND Hessen

Einheitliche ZRM-Position: "Es muss leiser werden"

Die ZRM sieht sich durch den Flugbetrieb seit Eröffnung der Nordwestlandebahn in ihrem Einwand bestätigt, dass der Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht raumverträglich ist, und hält auch mit ihrer Positionierung zum aktiven Schallschutz an dieser Auffassung fest. Durch das rechtskräftige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in den Musterverfahren der der ZRM angehörigen Kommunen Neu-Isenburg, Mörfelden-Walldorf und Rüsselsheim ist diesen Kommunen gegenüber der Planfeststellungsbeschluss und damit der Betrieb der Nordwestlandebahn mit seinen enormen Lärm- und Umweltauswirkungen bestandskräftig geworden.

Weitere Kommunen, wie z.B. Flörsheim und zahlreiche Privatpersonen, klagen aber noch gegen den Ausbau. Diese Klagen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof werden alsbald wieder aufgerufen. Einige Musterkläger haben Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Die ZRM wird diese Kommunen auch weiterhin unterstützen.

Angesichts der geplanten Steigerung der Flugbewegungszahlen bekräftigen die Kommunen ihren Standpunkt, dass schon die heutige Fluglärmbelastung zu hoch ist und fordern einheitlich: „Es muss leiser werden“. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes hat gezeigt, dass die Bestrebungen des Landes Hessen zur Lärmminderung völlig unzureichend sind.

Deshalb sind die Kommunen aufgerufen, durch eine einheitliche Positionierung Entscheidungsprozesse in die Wege zu leiten, die die Region von Fluglärm entlasten und die Umweltauswirkungen durch Maßnahmen des aktiven Schallschutzes ungeachtet der anhängigen Klageverfahren begrenzen.

Den steigenden Belastungen durch die Zunahme der Flugbewegungen ist durch Lärmminderungsmaßnahmen entgegen zu wirken, die über das beim Bundesverwaltungsgericht erreichte Nachtflugverbot weit hinausgehen. Ohne Minderung der bestehenden Lärmbelastung sind weitere Erhöhungen der Flugkapazität strikt abzulehnen.

ZRM-Forderungen

Wir nehmen die herrschende Lärmbelastung in der Region als zu hoch und gesundheitsgefährdend wahr. Daher fordern wir für den Flugbetrieb in Frankfurt (Main):

  1. Wirksamer Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Fluglärms durch Änderung des bundesrechtlichen Rahmens

    Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und das Fluglärmgesetz (FluglärmG) sind dahingehend zu ändern, dass für stadtnahe Flughäfen tagsüber gesundheitsverträgliche Lärmobergrenzen gelten und Nachtflüge verboten werden. Dazu wird die ZRM Vorschläge unterbreiten.

  2. Ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr

    Von zentraler Bedeutung für den Schutz der Gesundheit ist die Sicherung der Nachtruhe.

  3. Jährliche Reduzierung des Fluglärmpegels für die betroffenen Kommunen der Region

    Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt hat bestätigt, dass unter optimalen technischen Voraussetzungen allein durch Verbesserungen am Fluggerät eine Reduzierung des Fluglärmpegels um 0,4 dB(A) realisierbar ist. Insofern fordert die ZRM eine jährliche Lärmminderung um mindestens 0,4 dB(A). Weitere Entlastungen sind durch die Etablierung von Lärmobergrenzen und Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zu erzielen. Die Abnahme des Lärms ist jährlich zu dokumentieren.

  4. Bereitstellung notwendiger Daten zur Überprüfung der Lärmminderung

    Die Datenerfassungssysteme der Flughäfen mit allen An- und Abflugdaten sind den Kommunen zur eigenständigen Überprüfung und Berechnung der Lärmminderungspotenziale jährlich unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Diese Forderungen müssen durch weitere Maßnahmen, insbesondere zum Nachtlärmschutz, der Begrenzung des Bodenlärms und der Verlagerung von Flügen auf die Schiene ergänzt werden. Ferner spricht sich die ZRM für eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes aus. Dabei bleibt es den einzelnen Kommunen vorbehalten, weitergehende Forderungen durch kommunale Beschlüsse einzufordern. Forderungen einzelner Kommunen, zum Nachteil anderer entlastet zu werden, lehnt die ZRM ab. Die kommunale Gemeinschaft darf sich nicht durch Lärmverteilungsmaßnahmen spalten lassen.

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Fluglärmschutz Lärmminderung Fluglärm Lärmobergrenzen (LOG) Lärmminderungspläne Lärmbelastung ZRM-Pressemitteilungen

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