Die Verbandsklage des BUND gegen die CCT-Werft
Von: @cf <2007-10-05>
Verbandsklage
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
gegen
Land Hessen

beim hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel), 02.12.2003
Inhalt der Klage:
Fraport will außer der A380-Werft noch eine weitere Wartungshalle für Großflugzeuge, die "CCT-Werft" bauen. (CCT steht für Condor Cargo Technik). Auf einer Fläche von insgesamt 72.000 qm sollen eine neue Werfthalle (L = 175 m, B = 79,25 m, H = 40,50 m) sowie dazu gehörige Wartungsflächen und ein neuer Zurollweg als Anbindung an das bestehende Start- und Landebahnsystem entstehen. Das Gelände für die Halle liegt innerhalb des Zauns im Süden des Flughafens an der Grenze zum Wald, neben dem für die A380-Werft vorgesehenen Gelände. Das Bauvorhaben wurde vom hessischen Wirtschaftsminister Alois Rhiel in einem behördeninternen Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Beteiligung der Naturschutzverbände am 26.11.2003 genehmigt.

Nach Ansicht des BUND hätte für dieses Vorhaben ein normales öffentliches Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen, an der der BUND hätte beteiligt werden müssen. Dies leitet der BUND aus der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ihrer Umsetzung in das deutsche UVP-Gesetz ab: Bau und Betrieb der CCT-Werft würden das FFH- und Vogelschutzgebiet "Mark- und Gundwald" erheblich beeinträchtigen.

Hinweis: Der BUND sieht die CCT-Werft als Teil der Gesamt-Ausbaupläne von Fraport und fordert, dass der Bau der CCT-Halle und der geplanten A380-Werft in einem gemeinsamen Verfahren behandelt werden. Durch eine gemeinsame Betrachtung der beiden Wartungseinrichtungen könnte Platz gespart und der Bannwald geschont werden. Die Klage befasst sich aber nicht mit diesen inhaltlichen Aspekten (das ist nach dem derzeitigen Verbandsklagerecht nicht möglich), sondern nur mit der Nichtbeteiligung des BUND in dem nach Ansicht des BUND "falschen" Verfahren.

Status:
Entscheidung des VGH Kassel über Eilantrag des BUND gegen Sofortvollzug der Plangenehmigung am 24.3.2004
Antrag abgelehnt.

Urteil: 01.06.2004. Klage abgewiesen (2 A 3239/03)

Nach Ansicht des Gerichts ist "die genehmigte Errichtung des neuen Werftbereichs keine Erweiterung des Flughafens Frankfurt am Main im rechtlichen Sinn." Von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit und mit Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände habe das Land Hessen deshalb ohne Verstoß gegen geltendes Recht absehen dürfen.
Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der BUND am 21.06.2004 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Hessische Landesregierung liess bis zum 1.12.2004 mehrere Fristen zur Stellungnahme gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht verstreichen. Im Januar 2005 hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision angenommen.

Am 8.12.2006 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des VGH Kassel aufgehoben. Der VGH muss sich nun erneut mit der Klage beschäftigen.

Da die CCT-Werft schon längst fertig ist, kann der BUND trotz gewonnener Klage bei einem Wiederaufrollen des Verfahrens höchstens erreichen, dass ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Deshalb hat der BUND einen Vergleich akzeptiert. Fraport zahlt 400 000 Euro, die der BUND in eine Naturschutzstiftung investieren wird.
Ergänzung:
Am 27.07.2004 hat der BUND eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen Missachtung verbindlicher Vorgaben der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung und einer EU-Naturschutzrichtlinie durch die Landesregierung eingereicht.


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