BUND legt Verbandsklage gegen Erweiterung und Neubau der CCT - Werft ein
Wirtschaftminister treibt Flughafenausbau mit Verfahrenstricks voran
Verzögerung für das Genehmigungsverfahren der A380–Werft unvermeidlich
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat gegen die Erweiterung und Neuerrichtung der Flugzeug - Wartungsanlage für die Condor Cargo Technik (CCT - Werft) auf dem Frankfurter Flughafen Verbandsklage eingereicht. Das Vorhaben ist Bestandteil des geplanten Flughafenausbaus und wurde vom hessischen Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) rechtswidrig in einem behördeninternen Verfahren ohne UVP und ohne Beteiligung der Naturschutzverbände am 26.11.03 genehmigt. Bau und Betrieb der CCT - Werft werden das europäische FFH- und Vogelschutzgebiet „Mark- und Gundwald“ im Süden des Flughafens erheblich schädigen. „Wir wehren uns dagegen, dass der Wirtschaftsminister den Ausbau des Flughafens mit Verfahrenstricks vorantreibt, indem er der Öffentlichkeit und uns die gesetzliche garantierte Mitwirkung verweigert“, erläutert BUNDvorstandsmitglied Brigitte Martin. Mit seiner Klage will der BUND erreichen, dass Planung und Betrieb der CCT - Werft gemeinsam mit der ebenfalls in Planung befindlichen A380 – Werft geprüft werden. Hierdurch würde die Flächeninanspruchnahme reduziert, der Bannwald geschont und der Eintrag schädlicher Lärm-, Licht- und Schadstoffeinträge in den geschützten Wald verringert. Verfahrensverzögerungen für die A380 - Werft sind unvermeidlich, weil die Umweltauswirkungen der CCT - Werft unabhängig vom Klageerfolg des BUND in das laufende A380 - Planfeststellungsverfahren integriert werden müssen.
Der Zusammenhang des Vorhabens „CCT - Werft“ mit dem übrigen Flughafenausbau ergibt sich eindeutig aus dem „Generalausbauplan 2000“ der Fraport, der Erweiterung der CCT - Wartungskapazität und der baulichen Ausführung der Rollwege, die auf den Endausbau ausgerichtet sind. Wegen des unmittelbaren Zusammenhangs zum weiteren Flughafenausbau hätte zwingend ein öffentliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Beteiligung der Naturschutzverbände erfolgen müssen. Stattdessen führte der Wirtschaftsminister nur ein behördeninternes Plangenehmigungsverfahren durch. Nach der unzulässigen Abtrennung des Verfahrens zur A380 - Werft sollen mit der schnellen Genehmigung der CCT - Werft weitere Fakten für den umstrittenen Flughafenausbau geschaffen werden.
Der BUND bemängelt, dass bei der Genehmigung der CCT - Werft wesentliche Naturschutzgesichtspunkte falsch bewertet wurden. Insbesondere hat der Wirtschaftsminister verkannt, dass die neue Werft direkt an den Wald grenzen und damit die heute vorhandene Abschirmung durch die Gebäude der Cargo City Süd entfallen wird. Dieser Wald ist Bestandteil des europäischen Biotopverbundsystems NATURA 2000 und teilweise als Naturschutzgebiet (NSG) sichergestellt. Die schädlichen Umweltwirkungen durch Licht-, Lärm und Schadstoffeinträge können künftig in vollem Umfang in den benachbarten Bannwald hineinwirken. Selbst wenn das Gericht wider Erwarten der Argumentation des BUND nicht folgt, müssen die Emissionen der genehmigten CCT - Werft im laufenden Planfeststellungsverfahren zur A380 - Werft berücksichtigt werden. Dies löst die Überarbeitung der A380-Genehmigungsunterlagen aus, denn bisher gibt es darin keine CCT - Werft. Für BUNDvorstandsmitglied Brigitte Martin belegt dieser Planungsfehler, dass „Fraport den Überblick über die eigene Planung verloren hat“.
Die neue CCT - Werft soll eine Vorhabensfläche von über 5.000 Quadratmeter umfassen und aus einer neuen Halle von 220x79x23 Metern, Rollwegen und Wartungsplätzen außerhalb der Halle bestehen. Sie ist an der Grenze des Flughafens zum Bannwald und nahe der Werft für das Großraumflugzeug A380 geplant, die über 27.000 Quadratmeter Wald beanspruchen wird. Fraport beantragt beide Werften für die Lufthansa bzw. deren Tochter CCT.
Das bisherige Werftkonzept von Fraport und Lufthansa für das Großraumflugzeug A380 und für CCT verhindert Möglichkeiten der Flächeneinsparung durch eine bessere Anordnung der Gebäude und ein gemeinsames Befahren der Rollwege. „Die Schonung des Bannwaldes durch intelligentere flächensparende Lösungen ist angesichts der Sach- und Rechtslage aber unverzichtbar“, erläutert die Rechtsanwältin des BUND, Ursula Philipp-Gerlach.
Hinsichtlich der allgemeinen Umweltauswirkungen ergibt sich die Pflicht zur Gesamtschau aus dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Liegen im Einwirkungsbereich eines Vorhabens wie hier zusätzlich Schutzgebiete nach der Vogelschutz- oder der Flora – Fauna – Habitat - Richtlinie (FFH - Richtlinie) der Europäischen Union, dann fordern das UVPG und das Naturschutzgesetz zwingend die Durchführung einer so genannten „Verträglichkeitsprüfung“ bei der alle nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Gebiete in einer Gesamtschau und im Vorfeld der Genehmigungen geprüft werden. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass Vermeidungsmaßnahmen von Antragstellern erkannt und von den Genehmigungsbehörden durchgesetzt werden.
Gegen die Pflicht zur Gesamtschau hat der Wirtschaftsminister bei der Genehmigung der neuen CCT - Werft verstoßen. Da der BUND am Verfahren trotz seiner Bemühungen nicht beteiligt wurde, ist er gezwungen seine Position nunmehr im Klagewege geltend zu machen. Die Durchführung von mittlerweile drei parallel durchgeführten Genehmigungsverfahren für die A380 - Werft (Planfeststellung läuft), die CCT - Werft (Plangenehmigung erteilt) und den Groß-Ausbau mit neuer Landebahn, neuem Terminal und noch weiteren Maßnahmen (Planfeststellung beantragt) verstellt den Blick auf eine Gesamtlösung.
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