BUND: Wirtschaftsminister Riehl (CDU) verschleppt das Klageverfahren!
Pressemitteilung vom 04.12.2004
<2004-12-04>
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wirft Wirtschaftsminister Alois Riehl (CDU) eine Verschleppung das Klageverfahren gegen die Flugzeugwerft der Condor-Cargo-Technik (CCT) vor. "Offenbar fürchtet der Minister eine Gerichtsentscheidung zu Gunsten des BUND wegen der Konsequenzen für die kommenden Rechtsstreitigkeiten um die A380 -Werft", kritisiert Brigitte Martin vom Vorstand des BUND. Trotz des Zusammenhangs zur A380-Werft hat das Ministerium nun auch die vom Bundesverwaltungsgericht gesetzte Nachfrist zur Stellungnahme verstreichen lassen.
Der Zusammenhang zwischen den beiden Flugzeugwerften ergibt sich in der Sache aus ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und formal aus dem Europäischen Umweltrecht, das bei den Genehmigungsverfahren die "Salamitaktik" verhindern will. Nach Meinung des BUND sollte im vergangenen Jahr mit dem nichtöffentlichen Plangenehmigungsverfahren für die CCT-Werft, dass parallel zum laufenden öffentlichen Genehmigungsverfahren zur A380-Werft durchgeführt wurde, gezielt und bewusst ein möglicher Standort für die A380-Werft innerhalb des Flughafenzauns zugebaut werden. Statt einer Minimierung des Flächen- und Waldverbrauchs hat der Wirtschaftsminister mit seiner Behandlung der Fraport-Anträge eine Maximierung der Umweltzerstörung zugelassen. Würde das Bundesverwaltungsgericht dem Revisionsantrag des BUND in den nächsten Wochen tatsächlich stattgeben, würde hiervon ein Signal für die Eilverfahren gegen die A 380-Werft ausgehen.
Der BUND hatte seine Klage an das Bundesverwaltungsgericht am 21.06.04 erhoben und am 09.08.04 begründet. Das Gericht hatte dem Land Hessen zu diesem Schriftsatz eine Frist zur Stellungnahme bis zum 18.10.04 eingeräumt. Diese Frist hatte das Gericht auf Wunsch der Beigeladenen, u.a. der Fraport AG, bis zum 18.11.04 verlängert. Doch auch diese Frist von nun über drei Monaten ließ das Ministerium nach Auskunft der Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.12.04 verstreichen. Die Verzögerungstaktik des Wirtschaftsministers widerspricht eklatant den eigenen politischen Forderungen der Landesregierung nach zügigen Genehmigungs- und Gerichtsverfahren. Sie belastet außerdem unnötig das Bundesverwaltungsgericht.
Der Zusammenhang zwischen den beiden Flugzeugwerften ergibt sich in der Sache aus ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und formal aus dem Europäischen Umweltrecht, das bei den Genehmigungsverfahren die "Salamitaktik" verhindern will. Nach Meinung des BUND sollte im vergangenen Jahr mit dem nichtöffentlichen Plangenehmigungsverfahren für die CCT-Werft, dass parallel zum laufenden öffentlichen Genehmigungsverfahren zur A380-Werft durchgeführt wurde, gezielt und bewusst ein möglicher Standort für die A380-Werft innerhalb des Flughafenzauns zugebaut werden. Statt einer Minimierung des Flächen- und Waldverbrauchs hat der Wirtschaftsminister mit seiner Behandlung der Fraport-Anträge eine Maximierung der Umweltzerstörung zugelassen. Würde das Bundesverwaltungsgericht dem Revisionsantrag des BUND in den nächsten Wochen tatsächlich stattgeben, würde hiervon ein Signal für die Eilverfahren gegen die A 380-Werft ausgehen.
Der BUND hatte seine Klage an das Bundesverwaltungsgericht am 21.06.04 erhoben und am 09.08.04 begründet. Das Gericht hatte dem Land Hessen zu diesem Schriftsatz eine Frist zur Stellungnahme bis zum 18.10.04 eingeräumt. Diese Frist hatte das Gericht auf Wunsch der Beigeladenen, u.a. der Fraport AG, bis zum 18.11.04 verlängert. Doch auch diese Frist von nun über drei Monaten ließ das Ministerium nach Auskunft der Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.12.04 verstreichen. Die Verzögerungstaktik des Wirtschaftsministers widerspricht eklatant den eigenen politischen Forderungen der Landesregierung nach zügigen Genehmigungs- und Gerichtsverfahren. Sie belastet außerdem unnötig das Bundesverwaltungsgericht.
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