BUND: CCT-Flugzeugwerft geht in die Revision
Pressemitteilung vom 11.01.2005
Von: @cf <2005-01-11>
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsbegehren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Flugzeugwerft der Condor Cargo Technik (CCT) am Frankfurter Flughafen zugelassen. "Dies ist eine wichtige positive Vorentscheidung", lautet die Bewertung der BUND-Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach.

Der BUND hatte gegen den Bau der CCT-Flugzeugwerft Ende 2003 Klage erhoben, weil er nach seiner Meinung widerrechtlich nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt wurde. Der Hessische Wirtschaftsminister hatte das Vorhaben nicht in dem gebotenen öffentlichen Planfeststellungsverfahren mit Verbandsbeteiligung, sondern in einem nicht-öffentlichen Plangenehmigungsverfahren zugelassen.

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH-Kassel) hatte in 2004 sowohl das Eilverfahren als auch das Hauptsacheverfahren gegen den BUND entschieden. Daraufhin hatte der BUND die Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, weil er in der Kasseler Entscheidung Verstöße gegen die EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zum Naturschutz sieht. Dieser Antrag wurde nun zugelassen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung den Argumenten des BUND folgen, würde die Hauptsache zum VGH-Kassel zurückverwiesen. Dieser müsste dann erneut, aber unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, über die Rechtmäßigkeit der Plangenehmigung für die CCT-Flugzeugwerft entscheiden, die der hessische Wirtschaftsminister erlassen hatte.

Die CCT-Halle soll Ende Sommer 2005 fertig gestellt sein. Obwohl die Plangenehmigung eine Höhe von bis zu 40 m erlaubt, wird dort in einer "lichten Höhe" von 23,30 m gebaut. Diese Höhe wurde offensichtlich gewählt, um erst gar nicht die Möglichkeit zu eröffnen, den A380 in dieser Halle warten zu können. Um diesen Riesenjumbo in eine Halle zu manövrieren, wird eine Höhe von 24 m benötigt. Der BUND hatte frühzeitig die gemeinsame Planung der Wartungshallen gefordert, um die Eingriffe in den Bannwald zu verhindern bzw. zu minimieren. Jetzt muss sich die Fraport entgegenhalten lassen, dass sie ohne Not diesen Standort "zugebaut" innerhalb des Flughafenzauns zugebaut hat.
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Gerichtsurteile Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bundesverwaltungsgericht Klage (vor Gericht) Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) CCT-Werft BUND Hessen

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