Noch eine riesige Flugzeugwerft: BUND erwägt Verbandsklage
Pressemitteilung vom 14.11.2003
<2003-11-14>
Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbarkommunen, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ohne Verbandsbeteiligung will der Hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel in Kürze eine weitere, neue riesige Flugzeugwartungshalle am Frankfurter Flughafen genehmigen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erwägt eine Verbandsklage und fordert statt des behördeninternen Plangenehmigungsverfahrens die Durchführung eines öffentlichen Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Verbandsbeteiligung. Das Vorhaben der so genannten CCT-Werft ist Bestandteil des geplanten Flughafenausbaus und darf schon deshalb nicht isoliert genehmigt werden. "Würde man die Planungen überarbeiten, könnte Bannwald geschont werden", kritisiert BUNDvorstandsmitglied Brigitte Martin.
Die CCT-Werft wird aus einer neuen Halle von 220x79x23 Metern, Rollwegen und Wartungsplätzen außerhalb der Halle bestehen. Die Vorhabensfläche beträgt etwa fünf Hektar und liegt dicht neben der ebenfalls beantragten Werft für das Großraumflugzeug A380, die 27 Hektar beanspruchen wird. Fraport beantragt beide Wartungsbereiche für die Lufthansa bzw. deren Tochter Condor Cargo Technik (CCT).
Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums steht der Abschluss des behördeninternen, aber nach Meinung des BUND unzulässigen Plangenehmigungsverfahrens für die CCT-Werft kurz bevor. Brisant ist die Angelegenheit durch den unmittelbaren Zusammenhang zum aktuell laufenden Genehmigungsverfahren für die A380-Werft. Kommt die CCT-Werft an den geplanten Standort, wird ein Ausweichstandort für die A380-Werft bzw. für Teile des A380 Vorhabens gezielt blockiert. Flächensparende Lösungen, die aus der gemeinsamen Nutzung der Wartungsbereiche oder ihrer besseren Anordnung resultieren, will das Ministerium offenbar nicht prüfen. „Die mögliche Schonung des Bannwaldes durch flächensparende Lösungen würde verhindert“, erläutert die Rechtsanwältin des BUND, Ursula Philipp-Gerlach. Durch die mittlerweile drei parallel durchgeführte Genehmigungsverfahren für die A380-Werft, die CCT-Werft und den Groß-Ausbau mit neuer Landebahn, neuem Terminal und noch weiteren Maßnahmen wird der Blick auf eine Gesamtlösung verstellt.
Falls die Aero Lloyd, wie vom Insolvenzverwalter angekündigt, tatsächlich zu einem Billigflieger umgeformt wird, wird das Unternehmen auf billigere Flughafenstandorte ausweichen, so dass zusätzlich deren bisherige Wartungsflächen frei würden.
Der BUND stützt seine Forderung nach Beteiligung und einem öffentlichen Planfeststellungsverfahren auf das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die Schutzbestimmungen für EU-Naturschutzflächen. Die neue CCT-Werft soll an das potentielle Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet „Mark- und Gundwald“ grenzen. Der von ihr ausgehende Wartungslärm würde bis weit in das in diesem Wald befindliche EU-Vogelschutzgebiet eindringen. Schäden durch die Licht- und Lärmabstrahlung der künftigen Werft sind unstrittig. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren mit UVP und Verbandsbeteiligung ist aber laut UVPG für alle Vorhaben Pflicht, die Auswirkungen auf ökologisch empfindliche Gebiete haben. Das UVPG nennt in Anlage 2 als ökologisch empfindliche Gebiete ausdrücklich die EU-Naturschutzgebiete wie das hier betroffene FFH- und Vogelschutzgebiet.
Die CCT-Werft wird aus einer neuen Halle von 220x79x23 Metern, Rollwegen und Wartungsplätzen außerhalb der Halle bestehen. Die Vorhabensfläche beträgt etwa fünf Hektar und liegt dicht neben der ebenfalls beantragten Werft für das Großraumflugzeug A380, die 27 Hektar beanspruchen wird. Fraport beantragt beide Wartungsbereiche für die Lufthansa bzw. deren Tochter Condor Cargo Technik (CCT).
Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums steht der Abschluss des behördeninternen, aber nach Meinung des BUND unzulässigen Plangenehmigungsverfahrens für die CCT-Werft kurz bevor. Brisant ist die Angelegenheit durch den unmittelbaren Zusammenhang zum aktuell laufenden Genehmigungsverfahren für die A380-Werft. Kommt die CCT-Werft an den geplanten Standort, wird ein Ausweichstandort für die A380-Werft bzw. für Teile des A380 Vorhabens gezielt blockiert. Flächensparende Lösungen, die aus der gemeinsamen Nutzung der Wartungsbereiche oder ihrer besseren Anordnung resultieren, will das Ministerium offenbar nicht prüfen. „Die mögliche Schonung des Bannwaldes durch flächensparende Lösungen würde verhindert“, erläutert die Rechtsanwältin des BUND, Ursula Philipp-Gerlach. Durch die mittlerweile drei parallel durchgeführte Genehmigungsverfahren für die A380-Werft, die CCT-Werft und den Groß-Ausbau mit neuer Landebahn, neuem Terminal und noch weiteren Maßnahmen wird der Blick auf eine Gesamtlösung verstellt.
Falls die Aero Lloyd, wie vom Insolvenzverwalter angekündigt, tatsächlich zu einem Billigflieger umgeformt wird, wird das Unternehmen auf billigere Flughafenstandorte ausweichen, so dass zusätzlich deren bisherige Wartungsflächen frei würden.
Der BUND stützt seine Forderung nach Beteiligung und einem öffentlichen Planfeststellungsverfahren auf das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die Schutzbestimmungen für EU-Naturschutzflächen. Die neue CCT-Werft soll an das potentielle Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet „Mark- und Gundwald“ grenzen. Der von ihr ausgehende Wartungslärm würde bis weit in das in diesem Wald befindliche EU-Vogelschutzgebiet eindringen. Schäden durch die Licht- und Lärmabstrahlung der künftigen Werft sind unstrittig. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren mit UVP und Verbandsbeteiligung ist aber laut UVPG für alle Vorhaben Pflicht, die Auswirkungen auf ökologisch empfindliche Gebiete haben. Das UVPG nennt in Anlage 2 als ökologisch empfindliche Gebiete ausdrücklich die EU-Naturschutzgebiete wie das hier betroffene FFH- und Vogelschutzgebiet.
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Verbandsklagen Waldvernichtung Pressemitteilungen des BUND Hessen Flughafen-Ausbau FRA CCT-Werft BUND Hessen
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