EU-Kommission verklagt Bundesregierung wegen Fluglärm
EU-Richtlinie über Betriebsbeschränkungen an Flughäfen bisher nicht umgesetzt
Von: @cf <2004-12-14>
Die EU-Kommission wird die Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof verklagen, weil diese die EU-Richtlinie über "Betriebsbeschränkungen an Flughäfen" bisher nicht in nationales Recht umgesetzt hat.
Die EU-Kommission wird die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen, weil diese die EU-Richtlinie über "Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen" bis jetzt nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Auch Finnland, Italien, Luxemburg und Österreich hätten die Vorschriften bislang nicht in ihr nationales Recht umgesetzt, teilte die EU-Kommission mit. Diese Länder werden ebenfalls verklagt.
Die 2002 verabschiedete EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass bei Flughäfen mit Lärmproblemen Betriebsbeschränkungen für alte und besonders laute Flugzeuge erlassen werden können, bis hin zum totalen Start- und Landeverbot. Die Richtlinie gibt einen Rahmen und Verfahren für solche Betriebsbeschränkungen vor, allerdings keine konkreten Grenzwerte. Sie ist im Zusammenhang mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu sehen, nach der (unter anderem) für die Umgebung großer Flughäfen Lärmkarten erstellt und Aktionspläne zur Lärmminderung aufgestellt werden müssen.
Mit der "Betriebsbeschränkungsrichtlinie" will die EU einen harmonisierten Ansatz der Mitgliedsstaaten für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen erreichen. Werde dabei nämlich keine einheitliche Linie verfolgt, seien Wettbewerbsverzerrungen zwischen Flughäfen mit ähnlichen Lärmproblemen die Folge und insgesamt würden die Bemühungen der EU untergraben, den Lärmpegel nach unten zu drücken, argumentiert die Kommission. Durch die Nichtumsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht hätten die fünf Mitgliedstaaten "die Möglichkeit eines Beitrags von EU-Flughäfen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs erheblich beschränkt".
Die betroffenen Mitgliedsstaaten waren erstmals im November 2003 ermahnt worden, die EU-Gesetzgebung entsprechend umzusetzen, nachdem sie die gesetzte Frist zur Umsetzung nicht eingehalten hatten. Auch die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt, es liegt allerdings ein Entwurf der Bundesregierung vor.
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