VCD kritisiert mangelhaftes Engagement der Bundesregierung bei der Umsetzung von EU-Recht
Pressemitteilung vom 20.12.2004
<2004-12-20>
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert mangelhaftes Engagement der Bundesregierung bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verringerung von Fluglärm (EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie). Damit könnten besonders laute Flugzeuge ausgeschlossen und somit aktiver Lärmschutz betrieben werden. Doch Deutschland schöpfe diese Möglichkeit keineswegs aus. Zum einen hinke die Bundesregierung im Zeitplan weit hinterher - die Richtlinie hätte bereits bis Ende September 2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen - und zum anderen fehle dem jetzt vorgelegten Entwurf für eine veränderte Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung die notwendige Schärfe.
Monika Ganseforth, Bundesvorstandsmitglied des VCD: "Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung genügt in keiner Weise dem von SPD und Grünen in der Koalitionsvereinbarung formulierten Anspruch, für alle Flughäfen den Schutz der Bevölkerung vor Lärm deutlich zu verbessern. Bereits der derzeit diskutierte Fluglärmgesetzentwurf ist deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Eine gesellschaftspolitische Akzeptanz für den rasant wachsenden Luftverkehr wird es jedoch nur geben, wenn auch wirksame Gesetze für den aktiven Lärmschutz getroffen werden. Deshalb bedarf es endlich einer umfassenden gesetzlichen Regelung von Betriebsbeschränkungen einschließlich Lärmkontingentierungen und Nachtflugverboten."
Schon die Vorlage der EU sei wenig ambitioniert, nun wolle die Bundesregierung sie bei der Umsetzung weiter abschwächen. Helmar Pless, Luftverkehrsexperte des VCD, hält den Verordnungsentwurf deshalb für Etikettenschwindel: "Von der Verordnung werden überhaupt nur die neun verkehrsreichsten Flughäfen in Deutschland erfasst. Außerdem können nur für vier Prozent aller hier verkehrenden Flugzeugtypen Betriebsverbote erlassen werden. Weitergehende Betriebsbeschränkungen sind lediglich am Stadtflughafen Berlin-Tempelhof möglich, dessen Schließung sowieso fest geplant ist. Mit dieser Verordnung ist also keine deutliche Verbesserung der Fluglärmsituation an den deutschen Flughäfen zu erwarten."
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am 26.03.2002 die "Richtlinie 2002/30/EG über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft" (EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie) erlassen. Die Richtlinie sieht Betriebsbeschränkungen oder -verbote für laute zivile Strahlflugzeuge vor, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Richtlinie ist am 29.03.2002 in Kraft getreten und hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 28.09.2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Europäische Kommission hat am 14.12.2004 beschlossen, Deutschland neben vier weiteren EU-Mitgliedsstaaten zu verklagen, weil sie bisher keine Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie getroffen haben.
Monika Ganseforth, Bundesvorstandsmitglied des VCD: "Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung genügt in keiner Weise dem von SPD und Grünen in der Koalitionsvereinbarung formulierten Anspruch, für alle Flughäfen den Schutz der Bevölkerung vor Lärm deutlich zu verbessern. Bereits der derzeit diskutierte Fluglärmgesetzentwurf ist deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Eine gesellschaftspolitische Akzeptanz für den rasant wachsenden Luftverkehr wird es jedoch nur geben, wenn auch wirksame Gesetze für den aktiven Lärmschutz getroffen werden. Deshalb bedarf es endlich einer umfassenden gesetzlichen Regelung von Betriebsbeschränkungen einschließlich Lärmkontingentierungen und Nachtflugverboten."
Schon die Vorlage der EU sei wenig ambitioniert, nun wolle die Bundesregierung sie bei der Umsetzung weiter abschwächen. Helmar Pless, Luftverkehrsexperte des VCD, hält den Verordnungsentwurf deshalb für Etikettenschwindel: "Von der Verordnung werden überhaupt nur die neun verkehrsreichsten Flughäfen in Deutschland erfasst. Außerdem können nur für vier Prozent aller hier verkehrenden Flugzeugtypen Betriebsverbote erlassen werden. Weitergehende Betriebsbeschränkungen sind lediglich am Stadtflughafen Berlin-Tempelhof möglich, dessen Schließung sowieso fest geplant ist. Mit dieser Verordnung ist also keine deutliche Verbesserung der Fluglärmsituation an den deutschen Flughäfen zu erwarten."
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am 26.03.2002 die "Richtlinie 2002/30/EG über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft" (EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie) erlassen. Die Richtlinie sieht Betriebsbeschränkungen oder -verbote für laute zivile Strahlflugzeuge vor, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Richtlinie ist am 29.03.2002 in Kraft getreten und hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 28.09.2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Europäische Kommission hat am 14.12.2004 beschlossen, Deutschland neben vier weiteren EU-Mitgliedsstaaten zu verklagen, weil sie bisher keine Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie getroffen haben.
Themen hierzuAssciated topics:
Bundesregierung (Deutschland) Fluglärmschutz Einschränkungen für den Luftverkehr EU - Richtlinien Nachtflug-Beschränkungen
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