Ministerpräsident vergleicht Schönefeld und Frankfurt:
Siehr: "Falsche Schlussfolgerungen"
Pressemitteilung vom 31.07.2006
Von: @Kreis Gross-Gerau <2006-07-31>
Als "vorsätzliche Verwirrung der Öffentlichkeit" kommentiert der Groß-Gerauer Landrat Enno Siehr aktuelle Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten zur Verankerung des geplanten Flughafenausbaus im kommenden Landesentwicklungsplan.

KREIS GROSS-GERAU - Als "vorsätzliche Verwirrung der Öffentlichkeit" kommentiert der Groß-Gerauer Landrat Enno Siehr aktuelle Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten zur Verankerung des geplanten Flughafenausbaus im kommenden Landesentwicklungsplan. Roland Koch hatte darin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum geplanten Flughafen Berlin-Schönefeld Bezug genommen und behauptet, mit einer Aufnahme der Nordwest-Variante in den Landesentwicklungsplan das Ausbauvorhaben auch juristisch weitgehend unangreifbar machen zu können.

"Der Ministerpräsident zieht hier offensichtlich falsche Schlussfolgerungen", konstatiert Enno Siehr. Denn das Bundesverwaltungsgericht halte zwar Standortfestlegungen in einem Landesentwicklungsplan für zulässig; die Planfeststellungsbehörde sei jedoch keineswegs verpflichtet, eine solche Festlegung auch umzusetzen. Im Gegenteil seien hier bindende Vorgaben ausdrücklich als unzulässig bezeichnet worden. Die Planfeststellungsbehörde sei insbesondere dann nicht verpflichtet, eine Standortvorgabe zu beachten, wenn das Vorhaben an Ort und Stelle aus technischen oder juristischen Gründen nicht realisierbar sei. Und genau diese Überprüfung sei, so Siehr, im Fall der geplanten Nordwestbahn noch lange nicht abgeschlossen. Für den Groß-Gerauer Landrat steht damit fest: "Eine Standortentscheidung des Landtags ist kein Ersatz für die Beantwortung der zahlreichen offenen Fragen, die sich im Erörterungsverfahren ergeben haben!"

Siehr verwies hier insbesondere auf die gravierenden Fehleinschätzungen von Fraport, auf die das Darmstädter Regierungspräsidium bereits im Anschluss an das Erörterungsverfahren hingewiesen hatte. Hierzu gehören unter anderem Fragen des Naturschutzes im Kelsterbacher Wald, die fahrlässige Unterschätzung der Vogelschlag-Gefahr und die Gefährdungen, die von der unmittelbaren Nähe des Chemie-Werks Ticona und der Tanklager in Raunheim zur geplanten Landebahn ausgehen. "Im Fall Schönefeld gab es Probleme dieser Art nicht andeutungsweise: Auch deshalb hinkt der Vergleich des Ministerpräsidenten!" Zumal für den geplanten Berliner Flughafen bis zum Jahr 2023 lediglich knapp 350.000 Flugbewegungen pro Jahr prognostiziert würden: Im Ausbaufall könnten auf dem Rhein-Main-Flughafen dann mehr als doppelt so viele Flugzeuge starten und landen: "Wir sprechen hier also von ganz anderen Größenordnungen und ganz anderen Belastungen für das Umland", so der Landrat.

Darüber hinaus solle Koch nicht den Eindruck erwecken, als sei ein verabschiedeter Landesentwicklungsplan juristisch praktisch unanfechtbar: "Auch hier besteht das Rechtsmittel einer Normenkontrollklage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Und zudem würde durch eine erfolgreiche Klage gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss auch der Landsentwicklungsplan obsolet werden!"

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Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Kreis GG PMs Hessische Landesregierung Flughafen Berlin-Schönefeld (BER) Erörterungstermin Regierungspräsidium Darmstadt Vogelschlag-Gefahr Ticona

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