Pressemitteilung Bündnis der Bürgerinitiativen vom 08. 02.2013 (Berthold Fuld)
Frankfurt am Main – 8. Februar 2013. Einer Pressemeldung der Allgemeinen Zeitung zufolge testet die Lufthansa ein (keineswegs neues) Abflugverfahren, bei dem statt bisher erst bei 1500 ft bereits in 1000 ft eine Schubrücknahme und der Übergang in die Beschleunigung erfolgt.
Nach Aussagen der Geschäftsführerin der Fluglärmkommission, Frau Wollert, gäbe es leicht positive Wirkungen an den Rändern des Flugpfades, leicht negative Auswirkungen unter dem Flugpfad. Diese Aussage verschleiert, dass der Lärm unter dem Flugpfad viel stärker und somit auch relevanter ist. Es sind auch keineswegs „leicht“ negative Auswirkungen; einem Vortrag der DLR kann man entnehmen, dass die Differenz zwischen dem konventionellen ATA-Verfahren, das jetzt angewendet wird, und dem bisherigen modifizierten ATA-Verfahren unter dem Flugweg bei bis zu 3 dB liegt. Dieses Verfahren ist daher als erheblich lauter anzusehen. Die Erkenntnislage ist hinreichend abgesichert, weitere messtechnische Untersuchungen sind nicht erforderlich.
Das Land Hessen und das Forum Flughafen und Region unterstützen den Test; die Fluglärmkommission wurde übergangen.
Im Luftfahrthandbuch - dem amtlichen Regelwert für Luftfahrzeugführer - ist vorgeschrieben:
- Start bis 1500 ft GND mit
- Startleistung
- Auftriebshilfen in Startstellung
- Steigflug mit V2 + 10 kt (oder wie durch den Anstellwinkelbegrenzt)
- 2. Bei Erreichen von 1500 ft GND
- Triebwerksleistung auf nicht weniger als Steigflugleistung reduzieren
- Aufholen von Geschwindigkeit im Steigflug und Einziehen der Auftriebshilfen
- normaler Übergang zum Streckensteigflug
Das neue Verfahren entspricht nicht diesen Vorgaben.
„Die Luftverkehrsordnung verpflichtet die Luftfahrzeugführer, vermeidbaren Lärm zu vermeiden. Verstöße gegen diese Vorschrift können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden", so der Sprecher der Bündnisses, Berthold Fuld. „In Sonntagsreden betonen Landesregierung, Flughafen und Fluggesellschaften einhellig die Bedeutung des Lärmschutzes; unter der Woche setzen sie Maßnahmen um, durch die der Lärm weiter steigt“.
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Die Ziele des Bündnisses der Bürgerinitiativen:
- Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
- Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
- Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
- Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
- Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
- Stilllegung der Landebahn Nordwest
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