Landesplanerische Beurteilung zum Raumordnungsverfahren Flughafen Frankfurt Main
Gutachten des RP Darmstadt
<2002-06-10>

Das Regierungspräsidium Darmstadt kommt in seiner Beurteilung unter anderem zu folgenden Schlüssen:

  1. Die Vorhabensvarianten Nordwest und Nordost sind NICHT mit den Erfordernissen der aktuellen Raumordnung vereinbar !
    Im Einzelnen gibt es den Zielen des Regionalplans Südhessen 2000 bei folgenden Punkten Konflikte:
    • Regionaler Grünzug
    • Bereich für Grundwassereicherung
    • Waldbereich, Bestand
    • der Siedlungsbeschränkungsbereich
    • die Siedlungsbereiche Zuwachs (innerhalb eines neuen Siedlungsgsbeschränkungsbereiches)
    • Festlegungen Industrie- und Gewerbebereich, Bestand im Süden von Kelsterbach (nur bei NW-Variante)
       
  2. Die Bannwald-Eigenschaft der betroffenen Waldabteilungen steht einem Ausbau entgegen.
     
  3. Weitere Punkte bei einer Süd-Variante
     
  4. Probleme bei und Maßgaben für die Norwest- und Nordost-Varianten:
    1. Im unmittelbaren Flughafenbereich wären Ausbau- und Anpassungsmaßnahmen sowie Optimierungen im Straßennetz erforderlich.
    2. Von der Fraport als bereits vorhanden vorausgesetzte Vorhaben der Schienen- und Straßeninfrastruktur ist teilweise noch nicht einmal konkret geplant.
    3. ÖPNV-Bedienung ist unzureichend.
    4. Lärmbelastung der Bevölkerung ist zu reduzieren. Besonders sind auf schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, Beschäftigte sowie Freizeit- und Erholungsräume zu berücksichtigen. Der Schutz der Nachtruhe hat besonderes Gewicht.
    5. Alle möglichen Schallschutz-Maßnahmen sind durchzuführen. Z.B. der "kontinuierliche Sinkflug" (CDA), Lärmkontingentierung, sonstige Maßnahmen aus dem "Anti-Lärm-Pakt" des sog. "Mediationsverfahrens".
    6. Luftschadstoffimmissionen sind zu minimieren. Insbesondere ist die Emission von Klimagasen und Ozon-Vorläufersubstanzen am Flughafen zu reduzieren.
    7. Niedrige Überflüge (unter 250 m bei Wohngebieten und unter 60 m bei Gewerbegebieten) sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
    8. Die Auswirkungen auf Waldökosysteme durch Randschäden, Zerschneidungs- und Verinselungseffekte und Beeinträctigungen der Rastvögel am Mönchwaldsee sind so gering wie möglich zu halten.
    9. Artenschutzmaßnahmen während der Bauzeit durchhführen.
    10. Forst- und naturschutzrechtliche Kompensionen sind flughafennah zu realisieren. Neuanlage von Wäldern in großen Komplexen.
      Zur Erhaltung der Erholungsfunktionen sind Regionalparkrouten neu zu ordnen. Kommunale Landschaftsplanung und örtliche Agrarstruktur sind zu berücksichtigen.
    11. Keine Landwirtschafts-Bereiche für Kompensationsmaßnahmen. Ausgleichsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz abstimmen.
    12. Sowie etliche weitere Punkte ...

Den vollen Text der Beurteilung des RP finden Sie im Internet unter:

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Einwendungen zum ROV Ausbau FRA Regierungspräsidium Darmstadt Siedlungsbeschränkungen

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