BVF: Schreiben an Bundespräsident zum neuen Fluglärmgesetz
Pressemitteilung vom 5.3.2007
Von: @Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) <2007-03-04>
Die BVF hat Bundespräsident Köhler in einem Brief aufgefordert zu prüfen, ob das neue Fluglärmgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Vorstand der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) hat den Bundespräsidenten Horst Köhler wegen des im Dezember 2006 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fluglärmgesetzes angeschrieben und auf mehrere Punkte hingewiesen, die uns verfassungsrechtlich bedenklich erscheinen:
- Beim Fluglärmschutzgesetz handelt es sich um ein Gesetz, mit dem insbesondere das Grundrecht nach Art. 2 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) eingeschränkt wird. Art. 19 Abs. (1) Satz 2 GG sieht vor, dass in diesen Fällen das Gesetz das eingeschränkte Grundrecht nennen muss - dies ist jedoch nicht gegeben.
- Unter dem Aspekt, dass der Schutzanspruch nach Art.2 GG mehr als nur den Schutzanspruch vor somatischen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst, sind die Grenzwerte eindeutig zu hoch.
- Unter Bezugnahme auf (veraltete) Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen hält der Gesetzgeber einen Grenzwert von 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts für geboten, um ein den Anforderungen des Art. 2 GG genügendes Schutzniveau zu gewähren. Tatsächlich lässt er aber eine um bis zu 2 dB(A) höhere Lärmimmission zu, bevor die Festsetzung von Lärmschutzbereichen überprüft werden muss (siehe § 2 Abs. (2) Satz 4 und § 4 Abs. (5) des Gesetzes).
- Es ist nicht vertretbar, dass Betroffene über mehrere Jahre einer unzumutbaren Belastung (bis zu 70 dB(A) tagsüber bzw. 60 dB(A) nachts) ausgesetzt werden, bevor ihr Schutzanspruch erfüllt wird (§ 9c Abs.1). Hier wurde der Anspruch der Betroffenen offenbar unter wirtschaftlichen Aspekten weg gewogen, ohne dass die Kriterien dafür erkennbar sind.
- Die auf Dauer ungleiche Behandlung von Neu- und Ausbauten bis 2010 gegenüber den ab 2011 beschlossenen Vorhaben verletzt u. E. unbegründet das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 GG sowie die Verpflichtung nach Art 72 GG, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.
- Bedenken haben wir auch gegen die Regelung, dass bei bereits planfestgestellten, aber noch nicht bestandskräftigen Ausbauprojekten, die möglicherweise für die Bevölkerung günstigeren Ergebnisse entfallen und Neufestsetzungen dann nicht auf der Basis der Grenzwerte für Neubauten oder wesentliche Ausbauten, sondern auf der weitaus schlechteren Basis für Bestandsflughäfen (obwohl noch nicht einmal in Betrieb befindlich) erfolgen, wie sich aus § 2 Abs. 2 S. 3-5 FluLärmG-E ergibt. Dies halten wir mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht für vereinbar, weil gleiche Sachverhalte (noch nicht realisierte Ausbauvorhaben) ungleich (als Ausbau- oder Bestandsvorhaben) behandelt werden.
Der Vorstand der Bundesvereinigung gegen Fluglärm hat den Bundespräsidenten deshalb aufgefordert, das ihm zur Unterschrift vorliegende Gesetz mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, insbesondere inwieweit das neue Fluglärmgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ob der Deutsche Bundestag hinreichend die von uns kritisierten Punkte hinreichend geprüft und abgewogen hat.
Bundesregierung einigt sich auf neues Fluglärmgesetz - in Grundzügen
Trittin steckt in einigen Punkten zurück - viele Detailfragen noch offen
Von: @cf <2005-05-21>
Umweltministerium und Verkehrsministerium haben sich offenbar auf ein neues Fluglärmgesetz geeinigt, zumindest in Grundzügen. Angeblich wurde der Entwurf des Umweltministeriums "im Wesentlichen" beibehalten. Details sind bis jetzt noch nicht genannt worden, eventuell sind sie auch noch umstritten. Mehr»
Vorerst kein neues Fluglärmgesetz
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf wird bis zur Neuwahl nicht mehr umgesetzt
Von: @cf <2005-06-01>
Der Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz wird wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet. Mehr»
Bundestag beschließt neues Fluglärmgesetz
Die Flughäfen sind zufrieden - die Betroffenen nicht
Von: @cf <2006-12-15>
Der Bundestag hat am 14.12.2006 das neue Fluglärmgesetz beschlossen. Doch das Ziel, den Schutz der Betroffenen vor Fluglärm deutlich zu verbessern, wurde verfehlt Mehr»
BMU: Kosten des neuen Fluglärmgesetzes bleiben deutlich unter den Befürchtungen
Arbeitsgruppe einigt sich auf Kostenabschätzung
Von: @Bundesumweltministerium <2005-02-22>
Die Kosten für die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes liegen bei etwa 614 Mio. Euro und sind damit geringer als von den Flughäfen befürchtet. Zu diesem Ergebnis kam eine Arbeitsgruppe mit Experten aus allen beteiligten Bereichen. Auf 10-15 Jahre umgelegt, wären dies weniger als 1 Euro pro Flugticket. Mehr»
Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Fluglärmgesetz - dritter Anlauf!
Doch so recht ist keiner damit zufrieden
Von: @cf <2006-02-07>
Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2006 den im Mai letzten Jahres wegen der Neuwahl auf Eis gelegten Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz erneut beschlossen. Die Luftverkehrswirtschaft hat in diesem Entwurf leider viele Änderungen zu Gunsten der Flughäfen durchgesetzt. Fluglärmbetroffene in der Rhein-Main-Region werden nicht viel davon haben. Mehr»
Aktion Rote Karte gegen Fluglärm
Für ein besseres Fluglärmgesetz
Von: @cf <2004-08-20>
Der Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Fluglärmgesetz steht zur Diskussion. Die Luftverkehrslobby möchte wieder ein Gesetz haben, das nur den Fluglärm schützt und nicht die Betroffenen. Helfen Sie mit, das zu verhindern - machen Sie mit bei der Aktion Rote Karte! Mehr»
Neues Fluglärmgesetz + Flughafenausbau - was bedeutet das für Dietzenbach?
Bei Flughafenausbau: Nachtschutzgebiet und Bauverbot
<2005-02-23>
Wenn der Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz wie geplant verabschiedet wird, kommt Dietzenbach bei einem Ausbau des Flughafens in die "Nachtschutzzone I". Das bedeutet: Fraport zahlt Schallschutz - aber es dürfen auch keine neuen Wohnungen mehr gebaut werden. Mehr»
* Petition für ein besseres Fluglärmgesetz*
Unterschreiben Sie jetzt!
Von: @cf <2006-11-23>
Eine Petition für ein besseres Fluglärmgesetz steht ab heute zur Mit-Unterzeichnung im Internet bereit. Letzte Chance, an dem unbrauchbaren Entwurf noch etwas zu ändern! Unterschreiben Sie jetzt! Mehr»
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für neues Fluglärmgesetz
Leider ist es nun wieder ein "Gesetz zum Schutz des Fluglärms" geworden
Von: @cf <2005-05-05>
Das Bundeskabinett hat die Novelle zum Fluglärmgesetz beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Umweltministeriums wurden deutliche Abstriche zu Lasten der Fluglärmbetroffenen vorgenommen, die besonders für die Ausbaupläne in Frankfurt relevant sind. Mehr»