Posch: Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan in Vorbereitung - Sorgfältige Planung gewährleistet zeitgerechte Realisierung des Flughafen-Ausbaus
Pressemitteilung hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 02.12.2002
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung <2002-12-02>

Mit dem Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP), bei dem das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens in den Landesentwicklungsplan aufgenommen wird, schafft die Landesregierung eine weitere Voraussetzung für den Ausbau des Flughafens. "Die Vorzugsvariante, die sich als Ergebnis der raumordnerischen Untersuchung ergeben hat, soll laut Landesplanungsgesetz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen werden. Die Landesregierung bereitet das Änderungsverfahren vor. Die Änderung wird im nächsten Jahr nach Abwägung der umfangreichen Anhörung durch Rechtsverordnung des Kabinetts festgestellt", sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) am Dienstag in Wiesbaden. Der geänderte Landesentwicklungsplan wird die verbindliche Vorgabe für die Änderung des Regionalplans Südhessen 2000 sein.

Wie Posch erläuterte, sind derzeit zwei Gutachten zu sicherheitstechnischen Fragen eines Flugbetriebs auf der Nordwestvariante in Arbeit. Das eine Gutachten befasst sich mit der Hindernisfreiheit eines Flugbetriebs auf der Landebahn Nordwest, das andere mit den flugbetrieblichen Auswirkungen auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen Ticona und InfraServ. Die Gutachten werden voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres vorliegen. Danach wird die Landesregierung die dreimonatige Anhörung zum Änderungsentwurf auf der Basis der Gutachten einleiten. Daran sind laut Hessischem Landesplanungsgesetz alle hessischen Gebietskörperschaften zu beteiligen.

Bei der Änderung des Landesentwicklungsplans wird die Erweiterung des Flughafen Frankfurt Main nordwestlich des bestehenden Flughafengeländes beschrieben und zeichnerisch dargestellt. Als Beispiele für die Konkretisierungen nannte Posch

  • den Flächenbedarf für den variantenunabhängigen Ausbau südlich des bestehenden Flughafengeländes;
  • den Ausbau der Verkehrsanbindung und -erschließung;
  • die Neuordnung der Elektrizitätsumspannung und des Stromtransportnetzes (Verlegung Umspannwerk und Freileitungen);
  • die Anforderungen zur Freiraumstruktur insbesondere zu Naturschutz und Landschaftspflege (Beachtung der FFH-Bewertungsergebnisse) und
  • die Anforderungen an den Flächenbedarf für gewerbliche Zwecke.
Der Minister rechnet für Herbst 2003 mit der Rechtsverordnung des Kabinetts. Wie er abschließend hervorhob, muss das Änderungsverfahren nicht vor dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens abgeschlossen sein. Beide Verfahren können parallel betrieben werden. Inhaltlich müssen die Gegenstände der Verfahren – die Flächeninanspruchnahme für die Erweiterung des Flughafen – übereinstimmen, und das Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan muss vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen sein. Das ist gewährleistet, und damit führt das Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans nicht zu Zeitverzögerungen.

Themen hierzuAssciated topics:

Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Wirtschaftsministerium, hessisches PFV FRA-Ausbau Posch Landebahn Nordwest Ticona

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