Der zweite Versuch zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Infos, Kommentare und Material zu einem Vorhaben, das erneut gescheitert ist
Von: @cf <2005-06-05>
Die Bundesregierung startete in 2004 einen weiteren Versuch zur Novellierung des völlig veralteten Fluglärmgesetzes. Doch der verwässerte Kompromiss, auf den man sich im Mai 2005 schließlich einigte, fiel der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags zum Opfer.

In 2004 hat die Bundesregierung einen zweiten Anlauf zu einem neuen Fluglärmgesetz gemacht. Anfang Juni verschickte das Bundesumweltministerium seinen Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Novellierung des Fluglärmgesetzes" an Länder und Verbände und leitete damit das Beteiligungsverfahren ein. Mitte September fand eines Expertenanhörung statt. Fluglärmbetroffene aus ganz Deutschland kamen am Eröffnungstag der Anhörung nach Bonn und demonstrierten für ein besseres Fluglärmgesetz.

Im Lauf des folgenden "Ressortabstimmungsprozesses" wurde der Gesetzentwurf - wie nicht anders zu erwarten war - vom Verkehrsministerium und der Luftfahrtlobby mit den Argumenten "zu teuer" und "Schlecht für den Standort Deutschland" abgelehnt. Mitte Mai 2005 hieß es überraschend, das sich Umweltministerium und Verkehrsministerium auf einen Kompromiss geeinigt hätten und das Gesetz nun verabschiedet werden solle. Leider erwies sich der Kompromiss gegenüber dem ersten Entwurf bei genauem Hinsehen als stark verwässert. Die Gesetzgebungpläne hatten jedoch nur wenige Tage Bestand. Nach der verlorenen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen beschloss die Bundesregierung vorzeitige Neuwahlen im September 2005 anzustreben und das Fluglärmgesetz in der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode nicht weiter zu verfolgen.

Auf dieser Seite sind alle Informationen zur Novellierung des Fluglärmgesetzes zusammengefasst.

Aktuelle Nachrichten

31. Mai 2005: Vorläufig kein neues Fluglärmgesetz

Wegen der geplanten vorzeitigen Bundestagswahl wird die Bundesregierung die Planungen das neues Fluglärmgesetz und das geplante Verkehrswegebeschleunigungsgesetz in der auslaufenden Legislaturperiode nicht mehr weiter verfolgen. Die verbleibende Zeit reiche dafür nicht mehr aus, sagten die Vorsitzenden der Koalitionsparteien.

25. Mai 2005

Die Bundesregierung hat den Entwurf für eine Novelle des Fluglärmgesetzes jetzt offiziell beschlossen. Leider wurde der ursprüngliche Entwurf in entscheidenden Punkten zu Gunsten der Luftverkehrslobby verändert. Besonders für die Betroffenen des geplanten Ausbaus in Frankfurt würde sich das nachteilig auswirken

18. Mai 2005

Nach Presseberichten haben sich Umweltminister Trittin und Verkehrsminister Stolpe auf ein neues Fluglärmgesetz geeinigt. Der Entwurf soll in den nächsten Wochen vom Kabinett beschlossen werden und noch dieses Jahr in Kraft treten. Der Entwurf des Umweltministers soll in wesentlichen Punkten beibehalten worden sein. Details wurden noch nicht genannt.

14. März 2005

Nach einem Artikel im Focus 11/2005 mit dem bezeichnenden Titel "Risiko Trittin" macht das Bundesverkehrsministerium weiterhin Front gegen den Entwurf des Umweltministeriums. Die im Gutachten genannte Summe müsste überwiegend von Frankfurt und Köln aufgebracht, dies senke die Gewinnmarge der Airlines dort um 25%, heißt es in einem internen Papier aus Stolpes Ministerium. Fazit des Papiers: "Trittins Gesetz ist wirtschaftsfeindlich, gefährdet Arbeitsplätze und schadet dem Standort Deutschland." Die Luftverkehrslobby lässt grüßen!

22. Februar 2005

Das angekündigte Expertengutachten zu den Kosten des neuen Fluglärmgesetzes wurde heute vom Bundesumweltministerium der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine Arbeitsgruppe mit Experten aus den beteiligten Bereichen hat sich auf eine Schätzung der Kosten geeinigt: 614 Mio. Euro bzw. 714 Mio. Euro bei einem Ausbau in Köln und Bremen müssten die Flughäfen für Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden aufbringen. Verteilt auf 10-15 Jahre ergeben sich Kosten von weniger als einem Euro pro Flugticket. Etwa die Hälfte des geschätzten Betrages müsste Fraport im Fall eines Ausbaus zahlen.
Fluglärm-Geschädigte haben trotzdem keinen Grund zum Jubeln: die Zahl der Berechtigten wird zwar ausgeweitet, die für Schallschutz und Entschädigungen vorgesehenen Geldbeträge sind aber relativ gering.

27. Januar 2005

Das Bundesumweltministerium will auch nach einem Expertengutachten zu Lärmschutzkosten an seinem Gesetzentwurf zur Begrenzung des Fluglärms festhalten, meldet Reuters heute. Das Gutachten des Ökoinstituts komme zu Kosten in einer Größenordnung zwischen 600 und 700 Millionen Euro. Dies hält man im Ministerium für "finanziell machbar".


29. Oktober 2004

Der Verkehrsclub Deutschland überreicht im Bundesverkehrsministerium 5000 Unterschriften für ein anspruchsvolles Fluglärmgesetz.

30. September 2004

Bei einem Treffen einer Delegation des Regionalen Dialogforums (RDF) mit Vertretern von Bundesregierung und Parteien sagt das Bundesumweltministerium, dass es an seinen Grenzwerten festhalten will. Eine Arbeitsgruppe soll bis Ende des Jahres die tatsächlichen Kosten der Novelle für die Flughäfen bestimmen. Danach soll ein abgestimmter Gesetzentwurf erstellt und dieser im nächsten Jahr im Bundestag beschlossen werden.
Gegen ein mit einem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens verfügtes Nachtflugverbot will sich das Wirtschaftsministerium nicht stellen. Ein allgemeines Nachtflugverbot für alle Flughäfen soll es aber nicht geben.

13. September 2004

Zum Auftakt der Expertenanhörung zum neuen Fluglärmgesetz demonstrierten Vertreter von Bürgerinitiativen, Umwelt- und Lärmschutzverbänden in Bonn vor dem Umweltministerium. Die Forderungen an ein neues Gesetz wurden einem Vertreter des Ministeriums vorgetragen.

Der Gesetzentwurf des Bundesregierung von 2005

Der Entwurf des Bundesumweltministeriums

Stellungnahmen zur Experten-Anhörung

Umweltverbände

Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)

Andere Institutionen und Kommunen

Stellungnahmen der Luftverkehrswirtschaft

Weitere Informationen

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Fluglärmgesetz Fluglärmschutz Bundesregierung (Deutschland)

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