Kreis GG: "Landesregierung vor Scherbenhaufen"
Pressemitteilung vom 04.09.2013
Von: @Kreis Gross-Gerau <2013-09-04>
Der Kreis Groß-Gerau sieht das Urteil zur Südumfliegung als Bestätigung für die Kritik an der fehlerhaften Planung und als "schallende Ohrfeige für die hessische Landesregierung".
Pressemitteilung Nr. 333/2013 vom 4. September 2013 der Kreisverwaltung Groß-Gerau
KREIS GROSS-GERAU – Als Bestätigung für die Kritik an der fehlerhaften Planung und als „schallende Ohrfeige für die hessische Landesregierung“ bezeichnen Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Thema Südumfliegung.
Damit sei klar, dass der Flughafenausbau nicht nur Natur und Umwelt schade, die Gesundheit der Menschen im beeinträchtige und die Anliegerkommunen in ihrer städtebaulichen Entwicklung stranguliere. „Das Gerichtsurteil“, so Astheimer und Will, „macht darüber hinaus deutlich, dass die Landesregierung einen flugsicherungstechnischen Schwarzbau in den Bannwald betoniert hat!“ Mit ihren gesamten Ausbauplanungen sei die hessische Landesregierung einzig und allein den Lobby-Interessen der Flugverkehrswirtschaft gefolgt und habe sich über alle vernünftigen Gegenargumente hinweggesetzt. So wäre man in Wiesbaden gut beraten gewesen, wenn man zum Beispiel die Argumente der Initiative „Zukunft Rhein-Main“ zur mangelnden Betriebssicherheit der neuen Landebahn gebührend gewürdigt hätte. Jetzt stehe die Landesregierung vor einem Scherbenhaufen: „Zwar gibt es eine milliardenteure neue Landebahn, aber kein gerichtsfestes Konzept, wie diese sicher zu betreiben ist!“ Und in diesem Zusammenhang müsse dann die Frage erlaubt sein, warum der ehemalige Ministerpräsident Koch ausgerechnet bei jener Firma angeheuert habe, die mit dem Bau der Nordwestbahn dickes Geld verdient hat.
Das Kasseler Urteil ist für den Landrat und den Ersten Kreisbeigeordneten auch deshalb so bemerkenswert, weil hier den Städten und Gemeinden wohl erstmals eine Mitsprache bei der Festlegung von Flugrouten zugestanden werde. Damit bestätige der Verwaltungsgerichtshof eine von den Flughafenanrainern und von der Initiative „Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) schon lange erhobene Forderung: „Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Flugrouten, im Gegensatz zu Straßen und Eisenbahntrassen, bislang ohne jede kommunale Beteiligung festgelegt werden konnten!“
Für Thomas Will und Walter Astheimer zeigt die durch das Kasseler Urteil entfachte Diskussion um die Flugroutenplanung aufs Neue: „Der Ausbau war und ist nicht raumverträglich!“ Die beiden Politiker warnten die Verantwortlichen bei der Landesregierung, bei Fraport und der Flugsicherung jetzt nachdrücklich davor, als Folge des Urteils die Kommunen im Flughafenumland gegeneinander auszuspielen: „In der gesamten Region muss es endlich leiser werden!“ Und alle Flugrouten von und zum Frankfurter Flughafen – auch dies sei eine Konsequenz der Kasseler Entscheidung – dürften künftig nur noch mit intensiver kommunaler Beteiligung festgelegt werden.
Flugrouten nach Ausbau Nordwestbahn
<2005-01-26>
Die hier gezeigten Flugrouten werden im Planfeststellungs-Antrag der Fraport als Grundlage der Berechnungen für Lärm, Risiko etc. verwendet. Verbindlich sind sie aber nicht - sie sind nicht Teil des Antrags Mehr»
CDA-Anflugverfahren in der Nacht startet Mitte April
Tabum-Route wird nur geringfügig verändert
Von: @cf <2005-04-14>
Nach Mitteilung der DFS soll ab Mitte April beim Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen nachts von 23 - 5 Uhr das CDA-Verfahren (Kontinuierlicher Sinkflug) eingesetzt werden. Davon erhofft man sich eine Reduzierung des Fluglärms im Bereich von etwa 20 bis 40 km Entfernung vom Flughafen. Außerdem wird die TABUM-Flugroute geringfügig in Richtung Westen verschoben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»