Kreis GG: "Besserer Schutz vor Fluglärm dringend geboten"
Pressemitteilung vom 19.07.2017
Von: @Kreis Gross-Gerau <2017-07-19>
Der Kreis Groß-Gerau fühlt sich durch den Fluglärmbericht 2017 des Umwelt­bundesamts bestätigt: die Menschen werden nicht ausreichend vor Fluglärm geschützt.

KREIS GROSS-GERAU – Der Kreis Groß-Gerau fühlt sich durch den Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamts, der diese Woche veröffentlicht wurde, bestätigt. Eindeutiger können die Ergebnisse einer Studie nicht sein: Die Menschen werden nicht ausreichend vor Fluglärm geschützt. „Das Fluglärmrecht muss strengere Vorgaben machen, damit die Flugzeuge leiser werden, und betriebliche Regelungen müssen dafür sorgen, dass es leiser wird“, lautet das Resümee von Landrat Thomas Will aus dem Bericht.

Das Umweltbundesamt war beauftragt worden, die gültigen Fluglärm-Gesetze zu prüfen. In einer aufwendigen wissenschaftlichen Untersuchung hat das Öko-Institut für das Umweltbundesamt die aktuellen Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung zusammengetragen. Zudem wurden Abfragen bei Behörden, Fluglärmbetroffenen und bei Luftverkehrsverbänden zu Fragen des passiven Lärmschutzes, Entschädigungen und Bauverboten zusammengefasst, das Potenzial an Lärmminderungstechniken dargestellt und viele andere Themen begutachtet: „Das Ergebnis muss zu einer Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes führen“, ist für den Groß-Gerauer Landrat klar.

Aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes fordert das Umweltbundesamt ein Ruhen des regulären Flugbetriebs zwischen 22 und 6 Uhr. Zu viele Menschen müssen im Rhein-Main-Gebiet unter dem nächtlichen Fluglärm leiden. „Es wird Zeit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein achtstündiges Nachtflugverbot geschaffen werden“, sagt Landrat Thomas Will, der sich auch in Zukunft für die Nachtruhe einsetzen will.

Mit dem Fluglärmbericht 2017 kann sich die von der Landesregierung vorgestellte Lärmobergrenze auf eine weitere fachliche Grundlage stützen. Das Umweltbundesamt gibt die Handlungsempfehlung: die Einführung einer Lärmkontingentierung für die Zeit von 6 bis 22 Uhr, um die Fluglärmbelastung am Tag zu begrenzen. „Der verfassungsrechtlich gebotenen Schutzpflicht des Staates muss der Vorrang vor den Interessen der Luftfahrt eingeräumt werden“, so Landrat Will.

Die Reduzierung der Lärmwerte sowie die Einführung anderer Kriterien zur Beurteilung des Fluglärms sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für einen verbesserten passiven und aktiven Lärmschutz sind in seinen Augen zu begrüßen und bestätigen die fachlichen Arbeiten der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM). ZRM hatte erst jüngst mit dem Positionspapier zur Novellierung des Fluglärmrechts den Vorrang des aktiven Schallschutzes sowohl für den Tag als auch für die Nacht gefordert.

„Wer schützt uns vor Fluglärm?“ lautet das Thema der Veranstaltung der ZRM am 31. August 2017 in Wiesbaden (19 Uhr, Roncalli-Haus). Dort sollen Bundestagsabgeordnete Flagge bekennen, wie sie sich im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit für ein neues Fluglärmrecht einsetzen werden. Landrat Will wird dort die eingeladenen Politikerinnen und Politiker auffordern, Position zu beziehen. „Die Novellierung des Fluglärmrechts darf in der nächsten Legislaturperiode nicht auf die lange Bank geschoben werden“, betont Landrat Will.

(Pressemitteilung Nr. Nr. 329/2017 der Kreisverwaltung Groß-Gerau vom 19. 07. 2017)

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