ZRM: Forderungen für die Novellierung des Fluglärmgesetzes
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2017-06-28>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) fordert anlässlich der Novellierung des Fluglärm­gesetzes einen verbesserten Schutz gegen Belästigung und Gesundheitsgefahren durch Fluglärm.

Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" fordert anlässlich der anstehenden Novellierung des Fluglärmgesetzes einen hinreichenden Schutz der Betroffenen vor erheblichen Belästigungen und Gesundheitsgefahren durch Fluglärm.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Ergebnisse aus der Lärmwirkungsforschung wird die Anpassung der Grenzwerte für den Tag von Lden = 53 dB(A) (außen) und für die Nacht von Ln = 45 dB(A) (außen) und maximal 0,5 fluglärmbedingten Aufwachreaktionen und ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr gefordert. Die geforderten Werte lassen ein Wachstum des Flughafens zu, schaffen aber einen Anreiz für verstärkten aktiven Schallschutz.

In einer Broschüre der ZRM zur Novellierung des Fluglärmgesetzes werden die Anforderungen an ein neues Fluglärmgesetz und Handlungsempfehlungen für den Flughafen Frankfurt detailliert ausgeführt und begründet:

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Novellierung des Fluglärmgesetzes Fluglärmgesetz Fluglärmschutz

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