Nachts muss Ruhe sein - Wehren Sie sich gegen die geplante Änderung des § 29 b LuftVG!
Von: @Initiative Zukunft Rhein Main <2010-06-30>
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes, mit der der Schutz vor nächtlichem Fluglärm aufgeweicht würde. Helfen Sie mit, das zu verhindern - protestieren Sie bei Ihren Bundestagsabgeordneten!

Für einen Außenstehenden ist die Aufregung, die sich in der Region breit macht, auf den ersten Blick wohl kaum verständlich. Und doch ist höchste Wachsamkeit geboten, denn was sich da am Himmel über Rhein-Main zusammenbraut ist in der Tat bedrohlich: § 29 Luftverkehrsgesetz heißt das Streitobjekt.

In diesem Paragraphen steht in Absatz b: "Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen".

Auf Betreiben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen soll die Bundesregierung diesen Paragraphen wie folgt ändern: "Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist bei der Durchführung von Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden im besonderen Maße Rücksicht zu nehmen."

Durch die Einfügung der hervorgehobenen Worte wird nicht die Nachtruhe, sondern der nächtliche Flugbetrieb zur Regel erklärt.

Hintergrund dieser geplanten Änderung ist das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel zum Planfeststellungsbeschluss, das die Zulassung der 17 planmäßigen Flügen in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr für rechtswidrig erklärt hatte. Lesen sie hierzu auch den Artikel unseres Extrablatt Nr. 17, Seite 1.


Alle Betroffenen sollten zeigen, dass sie wachsam sind und der Schutz der Bevölkerung vor Nachtfluglärm ernst genommen wird.

Es ist erwiesen: Nachtflüge sind gesundheitsschädigend. Für eine gesunde Nachtruhe braucht es daher zwingend ein Nachtflugverbot. Deshalb darf der Paragraph 29 b des Luftverkehrsgesetzes nicht zum Nachteil der Bevölkerung verändert werden.


Das können Sie persönlich tun:

1. Informieren Sie andere Betroffene und Interessenten:

Damit die oben beschriebene Problematik von möglichst vielen Menschen wahrgenommen wird, schicken Sie bitte allen, die davon Kenntnis haben sollten, eine E-Mail mit dem Hinweis auf diese Info.

2. Schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten in Berlin:

Ein Musterschreiben dazu finden Sie am Ende dieser Seite. Zum Ausfüllen am PC und Ausdrucken können Sie das Musterschreiben als Word-Dokument oder RTF-Datei (für Wordpad) downloaden.

Die Musterschreiben ergänzen Sie bitte noch mit den Abgeordneten-Namen sowie Ihren persönlichen Angaben und schicken es an Ihre Abgeordneten.

Falls Sie Ihr Schreiben per E-Mail schicken möchten, können Sie die nachfolgenden E-Mail-Adressen verwenden:

Liste von Bundestagsabgeordneten:

  • Wahlkreis Groß-Gerau:
    Franz-Josef Jung, franz-josef.jung@bundestag.de
    Gerold Reichenbach, mail@gerold-reichenbach.de

  • Wahlkreis MTK:
    Heinz Riesenhuber, heinz.riesenhuber@bundestag.de
    Wolfgang Strengmann-Kuhn, wolfgang.strengmann-kuhn@bundestag.de

  • Wahlkreis Mainz:
    Ute Granold, ute.granold@bundestag.de
    Rainer Brüderle, rainer.bruederle@bundestag.de
    Michael Hartmann, michael.hartmann@bundestag.de
    Tabea Rößner, tabea.roessner@bundestag.de

  • Wahlkreis Offenbach:
    Heinz-Peter Wichtel, peter.wichtel@bundestag.de
    Christine Buchholz, christine.buchholz@bundestag.de
    Uta Zapf, uta.zapf@bundestag.de

  • Namen und E-Mail-Adressen von Abgeordneten aus weiteren Wahlkreisen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags.

3. Halten Sie sich auf dem Laufenden:

Falls Sie noch nicht den Newsletter zu diesen Internetseiten erhalten, können Sie sich ganz einfach eintragen lassen. Sie bekommen dann immer per E-Mail einen Hinweis, wenn auf diesen Seiten neue Infos eingetragen wurden.

 



Musterschreiben:

Ihre Anschrift
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Deutscher Bundestag
Herr/Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Platz der Republik 1
11011 Berlin

 

 

Sehr geehrte/r Bundestagsabgeordnete/r _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

 

Ich rufe Sie dringend dazu auf zu verhindern, dass der § 29 b LuftVG zum Nachteil der hier lebenden Menschen geändert wird.

  • Unser demokratisches System darf wegen eines nicht zu rechtfertigenden Bruches mit den Grundsätzen des Nachtlärmschutzes keinen Vertrauensverlust erleiden

  • Gesunder Nachtschlaf ist in großen Teilen der Rhein-Main-Region heute schon erheblich gestört. Uneingeschränkte Nachtflüge hätten gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit der hier lebenden Menschen

  • Die Behauptung, das Problem des nächtlichen Fluglärms ließe sich durch dickere Fensterscheiben und mechanische Lüfter in Schlafzimmern lösen, ist menschenverachtend

  • Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält ein konsequentes Nachtflugverbot als sachgerechte Reaktion auf die erhebliche Zunahme der Fluglärmbelastung am Tag für erforderlich

  • Die bisher bekannt gewordenen Überlegungen zur Veränderung von § 29 b LuftVG stellen weit mehr als nur eine angebliche Klarstellung und Präzisierung des geltenden Rechts dar. Vielmehr sollen hier der Luftverkehrswirtschaft einseitig Vorteile auf Kosten der Gesundheit der Menschen im Flughafenumland verschafft werden.

 

Name, Vorname, Datum, Unterschrift

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Nachtflugverbot Lärmbelastung Fluglärmschutz Deutscher Bundestag Erkrankungen durch Lärm Fluglärm Fluglärmgesetz Nachtflug-Beschränkungen Nachtflüge

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