Stadt Mörfelden-Walldorf klagt wegen A380-Halle gegen Fraport
Darf Fraport außerhalb des Zauns im Bannwald der Stadt bauen?
<2004-07-26>
Die Stadt Mörfelden-Walldorf verlangt auf gerichtlichem Wege von der Fraport AG die Rücknahme ihres Antrags auf Planfeststellung für die A380-Werft vom 29. Januar 2003. Grund hierfür ist eine vertragliche Zusicherung der Fraport an die Stadt aus dem Jahre 1977, dass es zu keinen weiteren Eingriffen in den Schonwald (heute: Bannwald) für Bauvorhaben des Flughafens geben werde. Schon das Stellen des Antrags sei ein vertragswidriges Verhalten, führt der Rechtsanwalt der Stadt, Bernhard Schmitz, in seiner am 18.05.2004 vor dem Hessischen Verwaltungsgericht erhobenen Klage aus. Erst recht gelte dies für Bau- und Rodungsmaßnahmen.
Mit dem als A 380-Werft bezeichneten Vorhaben sollte ursprünglich eine Wartungshalle für die Großflugzeuge A 380 und die 30 Maschinen umfassende B 747-Flotte der Lufthansa, ein Parkhaus für die Mitarbeiter und weitere Gebäude auf einer 27 Hektar großen Fläche errichtet werden. Außerdem sah die Planung der Fraport die Verlegung der Okrifteler Straße vor. Insgesamt hätten für diese Bauprojekte 23 Hektar Wald gerodet werden müssen, von denen mehrere Hektar im Bannwald von Mörfelden-Walldorf liegen.
Am 15. Juli 2004 wurde von Fraport eine geänderte Planung vorgelegt, in der das Parkhaus und der Torbereich im Bannwald aufgegeben wird. Zusätzlich soll die Verlegung der Okrifteler Straße weniger Bannwald in Anspruch nehmen. Damit sei die Fraport dem Klagebegehren der Stadt schon teilweise nachgekommen, meint Bürgermeister Bernhard Brehl.
Bei ihren Planungen für einen "neugeordneten" Werftbereich im Süden jenseits der Grenze des heutigen Flughafengeländes fühlt sich die Fraport AG aber offensichtlich auch weiterhin nicht an in der Vergangenheit abgegebene Erklärungen gebunden. Hier geht es um den Vorgang, dass sie noch als Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG) am 13.05.1977 den Bundesminister für Verkehr schriftlich bat, der Stadt Mörfelden-Walldorf folgende Erklärung zu übermitteln:
"Unsere Gesellschaft hat darüber hinaus weder Planungen irgendwelcher Art für die Errichtung von Gebäuden oder sonstigen Baumaßnahmen in dem vorstehend bezeichneten Schonwaldbereich noch wird sie derartige Maßnahmen in ZUkunft in Angriff nehmen. Ein Eingriff in den Schonwald für Bauvorhaben der FAG erfolgt somit erst- und letztmalig durch die vorgesehene Radaranlage."
Der Bundesminister für Verkehr und der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik vermittelten damals in einem Streit zwischen der Stadt Walldorf und der Fraport AG, die eine Radarrundumsichtanlage vom Typ ASR 8 ("Radarturm") im Schonwald errichten wollte. Das Regierungspräsidium in Darmstadt hatte bereits im Jahre 1975 den an den Flughafen angrenzenden Wald wegen seiner Lärmdämpfungsfunktion besonders geschützt und ihm die Eigenschaft "Schonwald" verliehen. Seit einer Änderung des Hessischen Waldgesetzes im Jahr 1980 wird der Schonwald als "Bannwald" bezeichnet.
Die Folge der Unterschutzstellung des Waldes war, dass das 1975 beantragte Bauvorhaben der FAG die Zustimmung der Stadt erforderte. Die Stadt Walldorf befürchtete aber, dass im Falle einer bedingungslosen Zustimmung die FAG auch in Zukunft den Schonwald beplanen und weitere Waldflächen roden lassen würde - eine Befürchtung, die sich 29 Jahre später als zutreffend erweist. Nachdem die FAG die weitreichende und vom Hessischen Wirtschaftsminister Karry damals als "Mörfelden-Walldorf völlig absichernde Erklärung" bezeichnete Zusicherung zur Ausräumung der Bedenken der Stadt übernommen hatte, beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 21.06.1977, dem Bauvorhaben zuzustimmen. Die FAG hatte sich darüber hinaus mit dem Vorschlag der Stadt einverstanden erklärt, den Radarturm auf einer wesentlich kleineren Fläche an der Okrifteler Straße zu errichten.
Die Stadt Mörfelden-Walldorf hatte die Fraport AG im Vorfeld des A380-Planfeststellungsverfahrens wiederholt aufgefordert, die Halle innerhalb des Flughafenzauns zu errichten, um Rodungen des Bannwalds zu vermeiden. "Die Sorge der Stadt, die Bürger von Walldorf vor dem Lärm des Flughafens mit einem Lärmschutzgürtel zu schützen, die uns schon 1977 antrieb, ist heute noch größer geworden", sagte Bernhard Brehl, der schon damals Bürgermeister der Stadt war. Da dieser Schutzgürtel zum Teil nur 400 Meter breit sei, "ist er objektiv für den Schutz der Bürger erforderlich". Daher habe sich an der Vereinbarung aus dem Jahr 1977 nichts geändert. Nach wie vor müsse verhindert werden, "dass der Flughafen näher an unsere Wohnbaugebiete heranrückt".
Mit dem als A 380-Werft bezeichneten Vorhaben sollte ursprünglich eine Wartungshalle für die Großflugzeuge A 380 und die 30 Maschinen umfassende B 747-Flotte der Lufthansa, ein Parkhaus für die Mitarbeiter und weitere Gebäude auf einer 27 Hektar großen Fläche errichtet werden. Außerdem sah die Planung der Fraport die Verlegung der Okrifteler Straße vor. Insgesamt hätten für diese Bauprojekte 23 Hektar Wald gerodet werden müssen, von denen mehrere Hektar im Bannwald von Mörfelden-Walldorf liegen.
Am 15. Juli 2004 wurde von Fraport eine geänderte Planung vorgelegt, in der das Parkhaus und der Torbereich im Bannwald aufgegeben wird. Zusätzlich soll die Verlegung der Okrifteler Straße weniger Bannwald in Anspruch nehmen. Damit sei die Fraport dem Klagebegehren der Stadt schon teilweise nachgekommen, meint Bürgermeister Bernhard Brehl.
Bei ihren Planungen für einen "neugeordneten" Werftbereich im Süden jenseits der Grenze des heutigen Flughafengeländes fühlt sich die Fraport AG aber offensichtlich auch weiterhin nicht an in der Vergangenheit abgegebene Erklärungen gebunden. Hier geht es um den Vorgang, dass sie noch als Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG) am 13.05.1977 den Bundesminister für Verkehr schriftlich bat, der Stadt Mörfelden-Walldorf folgende Erklärung zu übermitteln:
"Unsere Gesellschaft hat darüber hinaus weder Planungen irgendwelcher Art für die Errichtung von Gebäuden oder sonstigen Baumaßnahmen in dem vorstehend bezeichneten Schonwaldbereich noch wird sie derartige Maßnahmen in ZUkunft in Angriff nehmen. Ein Eingriff in den Schonwald für Bauvorhaben der FAG erfolgt somit erst- und letztmalig durch die vorgesehene Radaranlage."
Der Bundesminister für Verkehr und der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik vermittelten damals in einem Streit zwischen der Stadt Walldorf und der Fraport AG, die eine Radarrundumsichtanlage vom Typ ASR 8 ("Radarturm") im Schonwald errichten wollte. Das Regierungspräsidium in Darmstadt hatte bereits im Jahre 1975 den an den Flughafen angrenzenden Wald wegen seiner Lärmdämpfungsfunktion besonders geschützt und ihm die Eigenschaft "Schonwald" verliehen. Seit einer Änderung des Hessischen Waldgesetzes im Jahr 1980 wird der Schonwald als "Bannwald" bezeichnet.
Die Folge der Unterschutzstellung des Waldes war, dass das 1975 beantragte Bauvorhaben der FAG die Zustimmung der Stadt erforderte. Die Stadt Walldorf befürchtete aber, dass im Falle einer bedingungslosen Zustimmung die FAG auch in Zukunft den Schonwald beplanen und weitere Waldflächen roden lassen würde - eine Befürchtung, die sich 29 Jahre später als zutreffend erweist. Nachdem die FAG die weitreichende und vom Hessischen Wirtschaftsminister Karry damals als "Mörfelden-Walldorf völlig absichernde Erklärung" bezeichnete Zusicherung zur Ausräumung der Bedenken der Stadt übernommen hatte, beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 21.06.1977, dem Bauvorhaben zuzustimmen. Die FAG hatte sich darüber hinaus mit dem Vorschlag der Stadt einverstanden erklärt, den Radarturm auf einer wesentlich kleineren Fläche an der Okrifteler Straße zu errichten.
Die Stadt Mörfelden-Walldorf hatte die Fraport AG im Vorfeld des A380-Planfeststellungsverfahrens wiederholt aufgefordert, die Halle innerhalb des Flughafenzauns zu errichten, um Rodungen des Bannwalds zu vermeiden. "Die Sorge der Stadt, die Bürger von Walldorf vor dem Lärm des Flughafens mit einem Lärmschutzgürtel zu schützen, die uns schon 1977 antrieb, ist heute noch größer geworden", sagte Bernhard Brehl, der schon damals Bürgermeister der Stadt war. Da dieser Schutzgürtel zum Teil nur 400 Meter breit sei, "ist er objektiv für den Schutz der Bürger erforderlich". Daher habe sich an der Vereinbarung aus dem Jahr 1977 nichts geändert. Nach wie vor müsse verhindert werden, "dass der Flughafen näher an unsere Wohnbaugebiete heranrückt".
Themen hierzuAssciated topics:
PFV A380-Werft Bannwald Klage (vor Gericht) Juristisches zum FRA-Ausbau Mörfelden-Walldorf
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