12 Argumente gegen die A380-Werft
Warum der BUND die Wartungshalle ablehnt
<2004-01-15>
Der BUND sagt NEIN zum Bau der A380-Werft,
- weil die Wartungshalle für das zukünftige Riesenflugzeug A380 unmittelbar mit dem Gesamtausbauvorhaben der Fraport AG zusammenhängt und damit nur in einem einheitlichen Planfeststellungsverfahren zu behandeln ist. Die Dimensionierung der Werfthalle sowie die geplante neue Toreinfahrt sowie das Parkhaus machen nur Sinn, wenn es zu einer Kapazitätserweiterung kommt. Ansonsten würde es zu einer Überdimensionierung der Wartungseinrichtungen kommen und die neue Toreinfahrt sowie das Parkhaus würden mitten im Wald liegen. Eine isolierte Betrachtung ist daher nicht möglich.
- weil ausreichende Standortalternativen innerhalb des Flughafengeländes vorhanden sind. Die von Fraport vorgelegte Planung trägt der Forderung nach einer Optimierung auf dem bestehenden Flughafengelände keine Rechnung. Vielmehr wird geplant, als ob unbegrenzt Platz zur Verfügung stehen würde. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem bestehenden Flughafengelände, welches ca. 2000 ha umfasst, kein geeigneter Standort für ca. 20 ha Wartungsfläche gefunden werden kann.
- weil die Wartungshalle zu einer Erhöhung der Lärmbelastung der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet führen wird. Die Fraport hat keinerlei Angaben über die zukünftige Lärmentwicklung am Frankfurter Flughafen vorgelegt, obwohl schon heute von einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Bevölkerung auszugehen ist. Nicht zuletzt der Einsatz von größeren und schwereren Flugzeugtypen trägt zu einer Erhöhung der Lärmbelastung bei.
- weil die Aussage der Fraport, dass der Flugzeugtyp A380 nicht lauter sei, als bisherige Flugzeuge, in Zweifel zu ziehen ist. Festzuhalten bleibt, dass es dieses Riesenflugzeug noch gar nicht gibt, so dass verlässliche Daten nicht herangezogen werden können. Aufgrund der Schwere dieses Riesenflugzeugs wird es gerade aufgrund des geringen Steigverhaltens im unteren Luftraum zu einer erhöhten Lärmbelastung der vom Start betroffenen Bevölkerung kommen.
- weil rund 50 ha Wald entweder unmittelbar durch Rodung oder mittelbar durch Verinselung und Waldrandeffekte zerstört wird. Eine weitere Zerstörung von 50 ha Wald ist in der unterbewaldeten Rhein-Main-Region nicht mehr hinnehmbar. Die Schutzfunktionen des Waldes, wie z.B. Schutz des Grundwasser, Klimaschutz und Schutz der angrenzenden Bevölkerung vor Lärm werden in einem nicht hinnehmbaren Maß beeinträchtigt.
- weil ca. 20 ha Bannwald gerodet werden muss. Bannwald darf nach der heutigen Rechtslage nur gerodet werden, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls dies erfordern. Solche Gemeinwohlgründe liegen nicht vor. Auf dem bestehenden Flughafenge-lände sind ausreichend Wartungskapazitäten vorhanden bzw. können solche geschaffen werden. Das rein privatwirtschaftliche Interesse der Fraport an der Verpachtung des Geländes an die Lufthansa-Technik AG kann einen Standort für die A 380-Werft im Bannwald nicht rechtfertigen.
- weil der Bannwald ausgewiesen wurde, um eine räumliche Erweiterung des Frankfurter Flughafens zu verhindern. Es handelte sich um einen gesellschaftlichen Konsens nach den Konflikten um den Bau der Startbahn-West, dass eine Entwicklung am Frankfurter Flughafen nur noch innerhalb des Flughafenzauns möglich sein soll. Dieser gesellschaftliche Konsens war erzielt worden, obwohl man zum damaligen Zeitpunkt schon wusste, dass es zu einem stetigen Wachsen des Flugverkehrs kommen wird. Deshalb wird eine Erweiterung des Flughafens über den bestehenden Flughafenzaun abgelehnt.
- weil die beantragte A380-Werft aus landes- und regionalplanerischen Gründen nicht genehmigt werden kann. Der Landesentwicklungsplan ist durch die Klagen einiger Kommunen an der entscheidenden Stelle für nichtig erklärt worden. Das Änderungsverfahren ist aufgrund von erheblichen planerischen Konflikten bis heute noch nicht eingeleitet worden. Die Ziele der Raumordnung (Grundwassersicherungsbereich, Bestand Wald und Regionaler Grünzug) aus dem Regionalplan Südhessen 2000 stehen dem Vorhaben A380-Werft entgegen. Ein Abweichungsverfahren ist nicht zulässig.
- weil die Planunterlagen bezüglich der Bestandsaufnahme der Tierarten völlig unzulänglich sind. Als Grundlage für die Bewertung der Natureingriffe wird die vom Institut Senckenberg durchgeführte Bestandsaufnahme herangezogen. Dies ist deswegen unzulänglich, weil für relevante Tiergruppen (z.B. Fledermäuse) keine Bestandsaufnahme auf dem Gelände des geplanten Vorhabens durchgeführt worden waren.
- weil die Auswirkungen auf die angrenzenden Wälder und der darin lebenden Tier- und Pflanzenarten verharmlost dargestellt und falsch bewertet worden sind. Die Fraport kommt zu dem Ergebnis, dass keinerlei erhebliche Beeinträchtigungen zu befürchten seien, obwohl der Lebensraum der Fledermäuse und Hirschkäfer unmittelbar in Anspruch genommen wird. Weiterhin wird verkannt, dass die zusätzliche Verlärmung durch die Verlegung der Okriftelerstraße zu einer qualitativen Verschlechterung der Lebensbedingungen, insbesondere einiger Vogelarten (wie z.B. der Mittelspecht) führen wird.
- weil erhebliche Auswirkungen auf ein potentielles FFH- und ein faktisches Vogelschutzgebiet von dem Vorhaben ausgehen. Dieses wird von Fraport in den vorgelegten Unterlagen völlig verkannt. Da bislang noch keine endgültige Ausweisung des Vogelschutzgebietes vorgenommen worden ist, gilt ein absolutes Verschlechterungsverbot. Das Vorhaben muss daher an zwingenden europäischen Naturschutzrecht scheitern. Die zu schützenden Vogelarten, wie z.B. der Mittelspecht, der Grauspecht und der Schwarzspecht, sowie der Neuntöter und zahlreiche andere europäische geschützte Vogelarten werden von der Planung erheblich beeinträchtigt. Dies vor allem durch die räumliche Verkleinerung der Lebensräume, aber auch mittelbar durch die zunehmende Verlärmung, insbesondere durch die Verlegung der Okriftelerstraße sowie der vermehrten Starts auf der Startbahn-West. Aber auch die in diesem Bereich vorkommenden durch europarechtliche Normen geschützten Fledermausarten und der Hirschkäfer und Heldbock werden von der Planung in Mitleidenschaft gezogen. Diese Beeinträchtigungen sind nicht hinnehmbar.
- weil das von Fraport vorgelegte Ausgleichs- und Kompensationskonzept völlig unzureichend ist. Für die Ersatzaufforstungen wurden keine Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen, obwohl dies vom Regierungspräsidium Darmstadt gefordert worden war. Die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können nur im Rahmen der Gesamtausbauplanung und der darin vorgesehenen Kompensation beurteilt werden.
Themen hierzuAssciated topics:
Naturschutz im Rhein-Main-Gebiet Bannwald Vogelschutz-Gebiete (im Rhein-Main-Gebiet) Flughafen-Ausbau FRA BUND Hessen
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