Ausbaugegner erhalten Einsicht in Einwendungsdatenbank
VGH Kassel lehnt Klage der Fraport dagegen ab
Von: @cf <2007-04-14>
Ausbaugegner können nach dem Umweltinformationsgesetz Einsicht in die Einwendungsdatenbank CADEC erhalten. Der VGH Kassel hat eine Klage von Fraport dagegen abgewiesen.

Später Erfolg: Fraport muss die Einwendungsdatenbank CADEC, in der alle Argumente der Einwender im Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau und die zugehörigen Antworten der Fraport gespeichert sind, zur Einsichtnahme nach der EU-Umweltinformationsrichtlinie und dem hessischen Umweltinformationsgesetz freigeben. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) entschieden, wie Rechtsanwalt Baumann als Vertreter einiger Ausbaugegner mitteilte.

Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) hatte im letzten Sommer den Anträgen einiger Ausbaugegner auf Einsicht in die CADEC-Datenbank stattgegeben, wogegen Fraport Klage erhoben hatte. Diese Klage der Fraport hat der VGH Kassel jetzt zurückgewiesen. Allerdings wurde Revision zugelassen, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Bereits während des Erörterungstermins waren von Einwendern zahlreiche Anträge auf Einsicht in die Einwendungsdatenbank gestellt worden, die das Regierungspräsidium zunächst abgelehnt hatte. Das Chemiewerk Ticona hatte daraufhin geklagt. Am 16. März 2006 hatte der VGH Kassel entschieden, dass das RP der Ticona Einsicht in die Datenbank gewähren muss, zumindest bei den Punkten, die die Ticona betreffen. Daraufhin hatten mehrere Ausbaugegner ebenfalls Anträge auf entsprechende Einsicht gestellt. Im Juli 2006 hatte das Regierungspräsidium diese Anträge im Prinzip genehmigt.

Fraport hatte dagegen aber eine Klage erhoben, mit dem Argument, die meisten Informationen in der Datenbank - wie etwa die Luftverkehrsprognose - seien betrieblicher oder wirtschaftlicher Natur und keine Umweltinformationen. Der VGH legte den Begriff "Umweltinformationen" jedoch weit aus. Ein "gewisser Bezug" reiche aus, um ein Recht der Bürger auf Einsicht zu bergründen. Der Text des Urteils liegt noch nicht vor.

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