Der Erörterungstermin ist der zweite Teil des Anhörungsverfahrens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. ( Kurz erklärt: Was ist ein Planfeststellungsverfahren ).
Die offizielle Bezeichnung des Erörterungstermins, um den es in diesem Zusammenhang geht, lautet "Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan und zu den Umweltauswirkungen im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main".
Die Einwendungen gegen den Plan, die fristgerecht im Rahmen der Anhörung abgegeben worden sind, werden dabei von der Anhörungsbehörde (hier das Regierungspräsidium Darmstadt) (Anhörungsbehörde) mit der Vorhabensträgerin (hier Fraport), den Einwenderinnen und Einwendern, sonstigen Betroffenen und Vertretern der Fachbehörden "erörtert". Externe Sachverständige können hinzugezogen werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Andere als die genannten Personen (z.B. die Presse) können nur auf ausdrückliche Genehmigung des Verhandlungsleiters zugelassen werden.
Ziel des Erörterungstermins ist es, dass die Anhörungsbehörde ein möglichst genaues Bild des Vorhabens und seiner Auswirkungen bekommt. Dabei sollen alle für die spätere Entscheidung wichtigen Aspekte - Tatsachen und Meinungen - zusammengestellt werden. Wenn möglich, sollen eventuelle Konflikte zwischen dem Vorhabensträger und den Betroffenen schon im Vorfeld gelöst werden.
Einwenderinnen und Einwender können ihre Stellungnahmen persönlich vortragen und genauer erklären und Fragen an den Vorhabensträger und die anwesenden Experten stellen. Die Vorhabensträgerin und ihre Experten beantworten die Fragen und nehmen zu den Einsprüchen Stellung. Das Regierungspräsidium kann ebenfalls Fragen stellen, um Sachverhalte aufzuklären.
Der Verhandlungsleiter leitet die Diskussion und kann auch selbst mit Fragen in die Erörterung eingreifen, soll dabei aber unparteiisch bleiben. In der Praxis ist der Verhandlungsleiter eine zentrale Person und hat großen Einfluss auf den Ablauf der Erörterung - er bestimmt, wie die Einwender zu Wort kommen, ob alle Fragen ausreichend geklärt werden und wann die Diskussion eines Punktes als beendet anzusehen ist.
Vom gesamten Erörterungstermin wird ein Wortprotokoll geführt. Nach Abschluss des Erörterungstermins erstellt die Anhörungsbehörde eine Stellungnahme als Entscheidungshilfe für die Genehmigungsbehörde, beim geplanten Flughafenausbau ist dies (nach § 10 Abs. 1 S. 1 LuftVG) das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Die Genehmigungsbehörde entscheidet nach Abwägung aller Interessen über Genehmigung oder Ablehnung des Vorhabens und erstellt den bei positiver Entscheidung en Planfeststellungsbeschluss.
Erörterungstermin beginnt - Kundgebung am 12. September!
Letzte Möglichkeit zum öffentlichen Protest im Planfeststellungsverfahren
Von: @cf <2005-09-10>
Zum Auftakt des Erörterungstermins am 12. September laden Bürgerinitiativen, die Initiative Zukunft Rhein-Main, Kommunen und Verbände alle AusbaugegnerInnen zu einer Kundgebung vor der Stadthalle Offenbach ein. Kommen auch Sie und protestieren Sie gegen die Ausbaupläne! Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren. Mehr»
Kundgebung zum Auftakt des Erörterungstermins
Bericht und Bilder
Von: @cf <2005-09-13>
Etwa 1000 Menschen nahmen zum Auftakt des Erörterungstermins zum Flughafenausbau an einer Kundgebung vor der Stadthalle Offenbach teil. Mit Transparenten und Plakaten protestierten sie gegen den Flughafenausbau und die parallel stattfindende Rodung des Bannwaldes für die A380-Halle. Mehr»
A380-Werft: Regierungspräsidium ordnet Sofortvollzug an
Entscheidung der Regionalversammlung gegen Sofortvollzug übergangen!
Von: @cf <2004-11-22>
Das RP Darmstadt hat am 17.11. für die Abweichung vom Regionalplan, die für den Bau der A380-Werft im Bannwald erforderlich ist, den Sofortvollzug angeordnet und damit den anders lautenden Beschluss der Regionalversammlung übergangen. Mehr»
Auslegung der Planfeststellungs-Unterlagen ab dem 17. Januar geplant
Pressemitteilung RP Darmstadt vom 06.12.2004
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2004-12-06>
Die Öffenlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau beginnt: Ab dem 17. Januar 2005 sollen die Unterlagen in den Kommunen ausgelegt werden. Bis zum 2. März können Einwendungen erhoben werden. Mehr»
RP verlangt von Ticona Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz
Geht es jetzt dem "Ausbauhindernis Ticona" endgültig an den Kragen?
Von: @cf <2006-04-09>
Das RP Darmstadt erhöht den Druck auf Ticona. Die Behörde fordert von dem Unternehmen eine Untersuchung, ob und wie die Folgen bei einem Flugzeugabsturz auf das Werk minimiert werden können. Ticona befürchtet, dass dies der erste Schritt zur Stilllegung des Werks ist Mehr»
Regionalversammlung genehmigt A380-Werft im Bannwald
Abweichung vom Regionalplan genehmigt, Sofortvollzug abgelehnt
Von: @cf <2004-11-06>
Die Regionalversammlung hat am 5.11.2004 beschlossen, dass Fraport die A380-Werft im Bannwald bauen darf. Ein Sofortvollzug wurde allerdings abgelehnt. Mehr»
Weit mehr als 100 000 Einwendungen gegen den Flughafenausbau
Aktion zur Übergabe der gesammelten Einwendungen beim RP war ein voller Erfolg
Von: @cf <2005-03-03>
Im Planfeststellungsverfahren zum Flughausbau wurden mehr als 100 000 Einwendungen erhoben. Allein 62000 davon wurden gestern im Rahmen einer bunten Protestaktion von der Initiative "Zukunft Rhein-Main" beim RP abgeliefert und zu einem riesigen Stapel aufgetürmt. Mehr»
B.A.D. übergibt Einwendungen ans Regierungspräsidium
Verfolgen Sie den Weg der Dietzenbacher Einwendungskiste - Fotodokumentation
<2005-03-04>
Es war eine tolle Aktion - mehr als 60000 Einwendungen wurden am 2. März dem Regierungspräsidenten Übergeben. Die B.A.D. war dabei - verfolgen Sie den Weg unserer "Einwendungskiste" bis in Regierungspräsidium in unserer Foto-Dokumentation. Mehr»
PFV Landebahn: 127 000 Einwendungen!
Erörterungstermin soll am 12. September in Offenbach beginnen
Von: @cf <2005-04-25>
Nach Aussage von Regierungspräsident Dieke wurden im aktuellen Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens 127 000 Einwendungen abgegeben.
Mehr»
Rhiel: Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau erst 2007
Wirtschaftsministerium stellt Zeitplan für Ausbauplanungen vor
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium <2004-05-25>
Das Hessische Wirtschaftsministerium hat seine Vorstellungen vom zeitlichen Verlauf des Planfeststellungsverfahrens zum Flughafenausbau bekannt gegeben. Danach ist erst im Jahr 2007 mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen. Mehr»
Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau läuft!
Wahren Sie Ihre Rechte und erheben Sie eine Einwendung gegen die Ausbau-Pläne!
<2005-02-10>
Im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau wird es jetzt ernst: ab dem 17. Januar werden die Unterlagen ausgelegt und die Einwendungsfrist beginnt. Wahren Sie Ihre Rechte und erheben Sie eine Einwendung gegen die Ausbau-Pläne! Mehr»
Informationsabend der B.A.D. am 18. Januar
Wir informieren über das Planfeststellungsverfahren und über Einwendungsmöglichkeiten
<2005-01-05>
Am Dienstag, den 18. Januar 2004 gibt es einen Informationsabend der B.A.D. zum Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau. Infos und Diskussion zum aktuellen Verfahrensstand, Tipps für Ihre Einwendung gegen den Ausbau! Mehr»
Einwendung erheben - wie mache ich das?
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Einwendung im Planfeststellungsverfahren zu machen?
Von: @cf <2005-02-21>
Einwendung gegen den Flughafenausbau - aber wie? Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Einwendung zu machen, von "ganz schnell" bis "ganz ausführlich". Finden Sie hier, welche Art Einwendung für Sie die richtige ist, und wie es dann weiter geht.
Handeln Sie jetzt. Denn: Ohne Einspruch kein Anspruch! Mehr»