Scoping-Termin für Planfeststellungsverfahren Landebahn im April
Pressemitteilung des RP Darmstadt vom 7.2.3003
Von: @(RP Darmstadt) <2003-02-07>

Flughafenausbau: Scoping-Termin soll Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren vorbereiten
- Ab 7. April im Volkshaus in Frankfurt-Sossenheim -

Frankfurt/Darmstadt (rp) - Im Rahmen der Planungen für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main hat der Regierungspräsident für Rhein-Main/Südhessen Gerold Dieke heute rund 200 Kommunen sowie Kreise, Fachbehörden, Verbände und andere Institutionen zu einem verwaltungsinternen und nicht öffentlichen Abstimmungstermin über die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das durchzuführende Planfeststellungsverfahren eingeladen. Dass vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens ein Scoping-Verfahren durchgeführt wird, war bereits im Frühjahr 2002 entschieden worden.

Ab 7. April wird der sog. Scoping-Termin für voraussichtlich eine Woche im Volkshaus in Frankfurt-Sossenheim stattfinden. Die Möglichkeit zur Verlängerung des Termin besteht natürlich, so Dieke.

Mit der Einladung hat das Regierungspräsidium auch die von der Vorhabensträgerin, der Fraport AG, die am 17. Januar und 5. Februar 2003 für diesen Scoping-Termin vorgelegten Unterlagen an die Beteiligten versandt. Bis zum 7. März können die Beteiligten schon im Vorfeld des Scoping-Termins schriftliche Anregungen machen.

Ziel dieses Termins ist es, gemeinsam mit der Vorhabensträgerin, den Fachbehörden und weiteren Beteiligten den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der UVP im Planfeststellungsverfahren sowie sonstige für die Durchführung der UVP relevante Fragen zu erörtern. Aufgrund der Ergebnisse des Termins wird das Regierungspräsidium die Vorhabensträgerin in einem Unterrichtungsschreiben über die für die UVP erforderlichen Unterlagen unterrichten. Inwieweit es hierbei zu Nachforderungen gegenüber den von der Vorhabensträgerin vorgesehenen Unterlagen kommt, lässt sich vor dem Scoping-Termin noch nicht absehen. Auch davon wird es abhängen, wann die Fraport AG den gegebenenfalls modifizierten Planfeststellungsantrag letztlich einreichen wird.

Zur Vermeidung von Missverständnissen macht Regierungspräsident Dieke darauf aufmerksam, dass sich der Scoping-Termin ausschließlich mit den vorzulegenden Unterlagen für die UVP-Prüfung im Planfeststellungsverfahren beschäftigt. Die Erörterung von Einwendungen und Stellungnahmen gegen das Vorhaben bleiben dem späteren Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren vorbehalten.

Dieke weist außerdem darauf hin, dass die von der Fraport AG beabsichtigten Errichtung einer Wartungshalle für den Airbus A380, für die in der vergangenen Woche der Planfeststellungsantrag gestellt wurde, in einem gesonderten Verfahren behandelt wird.

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