Das Wirtschaftsministerium (HMWVL) als Planfeststellungsbehörde hat am 7.11.2006 angekündigt, dass voraussichtlich im Frühjahr 2007 im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau eine "ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung" stattfinden soll. Grund ist die veränderte Luftverkehrsprognose, aufgrund derer alle Auswirkungsbetrachtungen überarbeitet werden müssen. Das Regierungspräsidium hatte die Überarbeitung der ursprünglichen Prognose wegen des zu kurzen Zeithorizonts (2015) und zahlreicher weiterer Mängel gefordert. Nach Aussage des Ministeriums soll sich der Zeitplan des Verfahrens durch die erneute Auslegung nicht verändern.
Erste Reaktionen
Ausbaugegner bezeichneten die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung als großen Erfolg. Sie hatten schon während der Erörterung auf Fehler und Lücken in den Unterlagen der Fraport hingewiesen. Der BUND hielt es für eine "große Blamage" für Fraport, dass wegen der handwerklich schlechten Qualität der Unterlagen eine erneute Auslegung nötig geworden sei. Auch Landrat Enno Siehr, Initiative Zukunft Rhein-Main, sah sich "auf ganzer Linie bestätigt". Die KAG (Kommunale Arbeitsgemeinschaft) kritisierte, Fraport habe die jetzige Situation "durch schlampige Arbeit, die Vorlage veralteten Datenmaterials, fehlerhafte Recherchen und das Ignorieren von Problemen selbst verschuldet".
Kelsterbachs Erster Stadtrat Ockel befürchtete, bei den jetzt von Fraport genannten 701 000 Starts und Landungen sei noch nicht Schluss: "Die Verlärmung der Region wird uns nur scheibchenweise vorgelegt." Der Flörsheimer Bürgermeister Antenbrink freute sich: "Jetzt rächt sich die unseriöse Arbeitsweise der Fraport AG endlich".
Ein Problem könnte die schwarz-grüne Koaltion in Frankfurt bekommen, die in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, sich bei Abstimmungen zum Flughafenausbau zu enthalten - weil es sowieso nichts mehr zu bewegen gäbe. Nun ist die Frage, ob die Stadt eine Einwendung abgeben soll.
Offenlegung - was heißt das?
Die Planfeststellungsunterlagen - die bekannten weissen Ordner - werden in allen 57 Orten ausgelegt, wo sie bei der ersten Anhörung auch ausgelegt waren, und in 6 weiteren Kommunen: Bad Vilbel, Bickenbach, Dieburg, Mühltal, Niederdorfelden und Seeheim-Jugenheim. Man sieht daran, wie weit die Folgen des geplanten Ausbaus reichen würden; andererseits sind einige Gemeinden, die sich schon bei der ersten Anhörung beklagt hatten, weil sie nicht beteiligt wurden, auch jetzt nicht einbezogen (Main-Kinzig-Kreis, Taunus, ...).
Das Verfahren wird technisch wieder vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt, die "Verfahrensherrschaft" liegt aber jetzt beim Wirtschaftsministerium (Planfeststellungsbehörde). Es wird also keinen Anhörungsbericht des RP mehr geben.
Wie bei der ersten Anhörung kann jeder Betroffene innerhalb der Einwendungsfrist eine Einwendung abgeben. Die alten Einwendungen gelten weiter. Man kann aber auch eine neue Einwendung abgeben. Wer beim ersten Mal die Einwendungsfrist verpasst hat, hat jetzt noch einmal eine Chance.Besonders wichtig ist es natürlich, dass die neu einbezogenen Gemeinden Einwendungen machen (sowohl die Städte als auch die Bürgerinnen und Bürger). Einige Bürgerinitiativen, wie die BI Sachsenhausen, haben schon angekündigt, wieder Unterstützung für Einwender zu geben.
Nach einer Aussage von Klaus-Peter Güttler, Leiter der zuständigen Abteilung im Ministerium auf einer Veranstaltung des Vereins "Für Flörsheim" Ende Dezember werden die in den ausgelegten Unterlagen neu hinzugenommenen Passagen gekennzeichnet. Einwendungen dürften sich laut Güttler nur auf die "neuen" Unterlagen beziehen. Was das wegen der durchgreifenden Auswirkungen einer veränderten Luftverkehrsprognose auf alle Auswirkungen des Ausbaus genau heißen soll, ist noch nicht klar - e müsste ziemlich viel verändert sein.
Ob es nochmals einen Erörterungstermin geben wird, ist noch unbekannt. Des dürfte auch davon abhängen, wie viele neue und gewichtige Einwände gemacht werden. Wenn nähere Informationen verfügbar sind, werden wir hier darüber berichten.
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