RP legt Umfang der Unterlagen für UVP Flughafenausbau fest
Pressemitteilung vom 16.08.2003
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2003-08-16>
Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens für den Flughafenausbau hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Fraport AG darüber informiert, welche Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voraussichtlich erforderlich sind.
Umweltverträglichkeitsprüfung des Flughafenausbaus
Regierungspräsidium teilt der Fraport AG den Untersuchungsumfang mit


Darmstadt (rp) - Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens für den Flughafenausbau hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Fraport AG darüber informiert, welche Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voraussichtlich erforderlich sind. Vom 7. bis 11. April 2003 hatte das RP mit der Fraport und etwa 200 Kommunen, Kreisen, Fachbehörden, Verbänden und anderen Institutionen beim "Scoping-Termin" in Frankfurt-Sossenheim über das von der Fraport vorgelegte Untersuchungskonzept eingehend diskutiert. Dabei ging es um den Gegenstand und den Umfang der Untersuchung, um Methoden sowie um sonstige für die UVP relevante Fragen. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind nun in ein mit der Planfeststellungsbehörde, dem Hessischen Verkehrsministerium, abgestimmtes "Unterrichtungsschreiben" eingeflossen.

Im jetzigen Stadium des Verfahrens geht es insbesondere um diejenigen Umweltauswirkungen, die nicht bereits bei dem im vergangenen Jahr abgeschlossenen Raumordnungsverfahren geprüft worden waren. Das von der Fraport vorgelegte Konzept erscheint den beiden Behörden in weiten Teilen zur Ermittlung und Darstellung der Umweltauswirkungen des Flughafenausbaus geeignet; dennoch listet das Unterrichtungsschreiben einigen Nachbesserungsbedarf auf.

Über die bisherigen Darlegungen hinaus wird zum Beispiel die Prüfung von Standortalternativen für die im Südbereich vorgesehenen Einrichtungen (beispielsweise das Terminal 3), sowie die Berechnung weiterer Lärmwerte gefordert. Für die Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) soll eine separate Betrachtung von Ost- und Westbetrieb stattfinden; dabei gehen die beiden Behörden davon aus, dass die Fraport den angekündigten Antrag auf ein Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr stellt. Die Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung werden in der Forderung berücksichtigt, auch den Odenwald, den Taunus, den Rheingau, das Mittelrheintal, die Pfälzische Rheinebene, den Büdinger Wald und den Spessart in die Betrachtung mit einzubeziehen, wenn dort wegen des Flughafenausbaus der Wert von 50 dB(A) tagsüber überschritten werden sollte.

Weitere Anforderungen werden auch an die Untersuchung der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie zum Schutzgut Wasser erhoben. Dazu gehört die Untersuchung etwaiger Auswirkungen der im Süden des Flughafens geplanten Baumaßnahmen auf die Abflussverhältnisse am Gundbach. Auch die Umweltauswirkungen von Ersatzaufforstungsmaßnahmen sollen zusätzlich überprüft werden.

Das Regierungspräsidium betont, dass dieses Unterrichtungsschreiben rechtlich nicht bindend ist und der notwendige Untersuchungsrahmen aufgrund weiterer Entwicklungen noch erweitert oder geändert werden kann.

Das Unterrichtungsschreiben wird allen Beteiligten des Scoping-Verfahrens in den nächsten Tagen übersandt und auf der Internetseite des RP verfügbar gemacht. (Hinweis: ist dort nicht mehr verfügbar). Zum Text des Unterrichtungsschreibens hier klicken.

Der nächste Verfahrensschritt wird die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen durch die Fraport AG beim Regierungspräsidium Darmstadt sein. Das Regierungspräsidium wird das Anhörungsverfahren einleiten, sobald die Vollständigkeit der Unterlagen feststeht.
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