Prof. Jochum verteidigt Votum der Störfall-Kommission
Ticona kann sich nicht gegen Abstürze schützen
Von: @cf <2006-11-01>
Der Vorsitzende der "Kommission für Anlagensicherheit", Prof. Jochum, sieht keinen Grund, wegen des VGH-Urteils das Votum der Kommission gegen die Nordwestbahn zu revidieren

Der Vorsitzende der Kommission für Anlagensicherheit (früher Störfall-Kommission), Prof. Christian Jochum , sieht auch nach dem jüngsten Urteil der VGH Kassel zu den Flugrouten über die Ticona keinen Anlass, das Votum der Störfallkommission gegen eine Nordwestbahn zu revidieren. Die Störfall-Kommission hatte im Februar 2004 erklärt, der Betrieb des Chemiewerks Ticona und de geplante Nordwestbahn seien nicht miteinander vereinbar.

In einem Interview mit der FAZ erklärte Jochum, selbst wenn das Gericht die jetzigen über die Ticona führenden Startrouten nicht als Verkehrswege im Sinne der Seveso-Richtlinie ansehe, sei das bei einer Landebahn sicher anders. Die Auffassung der Richter, es sei allein Aufgabe des Chemiewerks, sich gegen Abstürze zu schützen, bezeichnete Jochum als "abwegig", ein solcher Schutz sei nicht möglich. Für die Störfall-Kommission sei die mögliche Zahl der Opfer eines Absturzes auf das Ticona-Gelände entscheidend gewesen. Es sei Ziel der Seveso-Richtlinie, auch solche Störfälle zu verhindern.

Die Nähe der geplanten Landebahn zu einem potentiell gefährlichen Chemieanlage sei einmalig auf der Welt und stoße überall auf Unverständnis, antwortete Jochum auf eine entsprechende Frage.

Im November wird die Kommission für Anlagensicherheit in ihrer Routinesitzung über die neuen Entwicklungen im Fall Ticona beraten, sagte Jochum. Seiner Meinung nach gebe es auch nach dem Urteil keinen Handlungsbedarf, das Votum zu revidieren.

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Ticona Absturz-Gefahr Störfall-Kommission (SFK)

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