Was sagt der schwarz-rote Koa­li­ti­ons­ver­trag zum Flug­lärm?
Von: @cf <2013-11-27>
Der Entwurf des Koali­tions­­ver­trags zwischen CDU und SPD im Bund ist fertig - was ist darin zu Luftverkehr und Fluglärm enthalten?

Der Entwurf des Koalitionsvertrags für eine Koalition zwischen CDU/CSU und SPD im Bund ist fertiggestellt. Beim Thema Luftverkehr und Fluglärm gibt es nichts sensationell Neues. Von der Abschaffung der Luftverkehrssteuer ist nicht mehr die Rede (wahrscheinlich kann und will man angesichts der geplanten Mehrausgaben auf die Einnahmen nicht verzichten). Kleine Verbesserungen beim Lärmschutz, wie eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten sind angedacht - sie kosten nichts. Ein generelles Nachtflugverbot wird abgelehnt.

Wir haben die Abschnitte zu den Theman "Lärmschutz" und "Luftverkehr" aus dem Koalitionsvertrag hier zusammengestellt:

Kapitel "Wachstum, Innovation und Wohlstand"

Lärmschutz:

Beim Luftverkehr setzen wir vorrangig auf eine Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, eine bestmögliche Flächennutzung im Umfeld sowie auf lärmreduzierende flugbetriebliche Verfahren. Bei Festlegung von Flugverfahren und Flugverkehrskontrollfreigaben wird der Lärmschutz insbesondere in den Nachtstunden verbessert. Die berechtigten Anliegen der an Flughäfen lebenden Menschen nehmen wir ebenso ernst wie die Sorge um die wirtschaftliche Zukunft des Luftverkehrsstandorts und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes werden wir in dieser Legislaturperiode überprüfen. (Seite 41)

Bei der Festlegung von Flugrouten werden wir rechtlich sicherstellen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in einem transparenten Verfahren frühzeitig informiert und beteiligt werden. Wir schaffen verbesserte Transparenz und Beteiligung der Kommunen und Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Fluglärmkommissionen zu, die wir stärken wollen. (Seite 41)

Lärm- und Schadstoffminderungsziele sollen insbesondere auch durch technische Innovationen im Luftverkehr erreicht werden. Von den Fluggesellschaften erwarten wir, dass sie die Modernisierung der Flotten mit emissionsarmen Flugzeugen intensivieren. Im Luftverkehrsgesetz verankern wir eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei lärmabhängigen Flughafenentgelten. Generelle Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflugverbot lehnen wir ab. Die Verschärfung der Lärmzulassungsgrenzwerte für neue Flugzeuge auf internationaler Ebene (ICAO) befürworten wir. (Seite 42)

Luftverkehr:

Wir werden den Luftverkehrsstandort Deutschland stärken und setzen uns für den Erhalt seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Bei der Einführung von fiskal- oder ordnungspolitischen Maßnahmen im Luftverkehr werden wir auf ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis achten. Die Folgen für die Mobilität in Deutschland und ihre Wirksamkeit für einen effektiven Lärm- und Umweltschutz müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dazu setzen wir auf Transparenz und den frühzeitige Dialog mit allen Betroffenen. (S. 46)

Wir streben ergänzend zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 eine stärkere Rolle des Bundes bei der Planung eines deutschlandweiten Flughafennetzes an. Dazu erarbeiten wir im Dialog mit den Ländern und der interessierten Öffentlichkeit ein Luftverkehrskonzept. Der Bund bekennt sich zum Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg BER. (S.46)

Wir wollen eine zügige wettbewerbsneutrale Umsetzung des europäischen Emissionshandels im Luftverkehr und unterstützen seine Überführung in ein internationales Emissionshandelssystem auf ICAO-Basis. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Umsetzung des Einheitlichen Europäischen Luftraumes (Single European Sky) ein. Vorgaben für Leistungsanforderungen an die europäischen Flugsicherungsorganisationen müssen anspruchsvoll, zugleich aber auch realistisch sein. Bei der weiteren Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen müssen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen und die Interessen der Beschäftigten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. (S.46)

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