BUND bedauert Zustimmung des Gerichts zur rücksichtslosen Naturvernichtung
Pressemitteilung vom 23.07.2009
Von: @BUND Hessen <2009-08-21>
Der BUND ist über das heutige Urteil des VGH Kassel enttäuscht, weil es den Ausbau und die Naturvernichtung bestätigt. Die Aufhebung der Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr bewertet der BUND hingegen als schallende Ohrfeige für die Landesregierung

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist über das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH Kassel) enttäuscht, weil es den Ausbau und die Naturvernichtung bestätigt. Die Aufhebung der Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr bewertet der BUND hingegen als schallende Ohrfeige für die Landesregierung.

BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin fordert Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) auf, "endlich Ruhe zu geben und das vom VGH geforderte Nachtflugverbot zu akzeptieren." Auch hinsichtlich des Fluglärms in den Nachtrandstunden wird das Urteil vom BUND begrüßt. Erschreckend ist für den Verband der Umgang des Gerichts mit dem Risiko des Vogelschlages. Der BUND wird alle Möglichkeiten nutzen, die Entscheidung in der nächsten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) korrigieren zu lassen. "Der Kampf gegen den Lärm und die Naturzerstörung durch den Flughafenausbau ist noch nicht zu Ende", erklärt Brigitte Martin.

Mit Genugtuung hat der BUND die Entscheidung des VGH zum Nachtflugverbot aufgenommen "Die Argumentation des Landes ist zusammengebrochen und als einseitige Unterstützung der Luftfahrt erkennbar geworden", freut sich die BUND-Sprecherin. "Eindrucksvoll" werde der Wortbruch von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) durch den Richterspruch entlarvt. Koch hatte jahrelang erklärt, dass für ihn ein Junktim zwischen dem Ausbau und dem Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr bestehe und er als Ministerpräsident keinem Ausbau ohne Nachtflugverbot zustimmen werde, war jedoch wenige Monate vor der Baugenehmigung umgefallen und hatte den Flughafenausbau mit Nachtflügen in der versprochenen Tabuzeit genehmigen lassen.

Erfreulich ist das Urteil aus Sicht des BUND auch hinsichtlich der so genannten Nachtrandstunden von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr. Die VGH-Entscheidung mache auch hier deutlich, dass die Landesregierung den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der Nacht insgesamt unzureichend gewürdigt und in diesem Punkt einseitig zu Gunsten der Luftfahrt entschieden hatte.

Erschreckend ist für den Verband der Umgang des Gerichts mit dem Risiko des Vogelschlages, denn bis heute ist die Funktionalität des im Planfeststellungsbeschluss angeordneten Vorwarnsystems nicht nachgewiesen.

Auf ganzer Linie enttäuschend ist die Entscheidung des Gerichts für den BUND hinsichtlich der Belange des Naturschutzes. "Wir erleben hier einen massiven Wertungswiderspruch", meint BUND-Sprecherin Brigitte Martin. Während EU-Umweltkommissar Stavros Dimas sagt, dass "der Artenverlust eine ebenso große Gefahr und ebenso besorgniserregend wie der Klimawandel" ist, folgen die Kasseler Richter wie große Teile der deutschen Politik immer noch dem alten Wachstumsglauben, in dem der Verzicht auf ein Großprojekt aus Rücksicht auf ein wertvolles Naturschutzgebiet nicht vorstellbar ist. Nur aus diesem Blickwinkel werde verständlich, dass das Gericht dem Land in der kuriosen Meinung gefolgt sei, wonach Beeinträchtigungen der geschützten Waldökosysteme durch Stickstoffeinträge ausgeschlossen (!) seien.

Der BUND erneute seine scharfe Kritik an den vom Land Hessen vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen, bei denen leider nach dem Prinzip "Masse statt Klasse" vorgegangen worden sei. Insbesondere die Aufstellung mehrerer tausend der für die neue Landebahn gerodeten und nun toten Bäume in den verbleibenden Waldflächen ist für den BUND eine reine Alibi-Maßnahme ohne dauerhafte Wirkung.

Da das Land Hessen - und nun auch der Verwaltungsgerichtshof - zwingende Vorschriften des deutschen und europäischen Naturschutzrechts nicht beachtet hat, ist eine Anfechtung des Urteils vor dem Bundesverwaltungsgericht geboten. Trotz Erfahrungen nach den Rodungen für die Startbahn 18-West und der entsprechenden Risikodarstellung des RP Darmstadt am Ende des Raumordnungsverfahrens ignorierte nun auch der Verwaltungsgerichtshof rechtsfehlerhaft das Risiko, dass die verbleibenden Waldinseln mit einer Gesamtgröße von weiteren 200 Hektar wegen der massiven Eingriffe in die zentralen Waldbereiche des "Kelsterbacher Waldes" degenerieren und verschwinden werden.

Der Ausbau des Frankfurter Flughafens führt zur Rodung von 291 Hektar Wald. Der Waldverlust ist um 40 % größer als bei der Startbahn 18-West und betrifft vor allem Bannwald, der Anfang der 90er Jahre extra zum Schutz gegen eine Flughafenerweiterung ausgewiesen worden war. Betroffen sind von der Rodung insbesondere die beiden europäischen Naturschutzgebiete "Kelsterbacher Wald" und "Mark- und Gundwald". Die Zahl der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, die vom Ausbau betroffen sind, ist lang. Prominentester Vertreter ist der Hirschkäfer, der im Kelsterbacher Wald vor der Rodung ein Massenvorkommen von über 16.000 Tieren besaß. Zum Vergleich: Das zweitbeste Hirschkäfer-Gebiet in Deutschland beherbergte eine Zahl von "nur" ca. 1.000 Tieren. Bei diesem Gebiet handelte es sich um den "Mark- und Gundwald", dessen bester Hirschkäfer-Wald jedoch ebenfalls wegen des Flughafenausbaus gerodet wird. Die zum Ausgleich dieser gewaltigen Verluste vorgesehenen Wälder können die Bestände nicht ersetzen. Sie liegen südlich des Flughafens und haben nasse, z.T. im Winter sogar vollständig überstaute Böden, in denen sich die Engerlinge des Hirschkäfers nicht entwickeln können.

Themen hierzuAssciated topics:

Pressemitteilungen des BUND Hessen Verwaltungsgerichte Natur- u. Umweltschutz Klage (vor Gericht) Gerichtsurteile

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
BBI: 20.000 Bürger protestieren gegen den Landesentwicklungsplan
Pressemitteilung vom 26.09.2005
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2005-09-26>
Gegen den Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan haben mindestens 20 000 Bürger Einwendungen erhoben. BBI und BUND übergeben die Kisten mit den Einwendungen heute dem Wirtschaftsministerium.    Mehr»
BUND: Flughafenausbau wird an Planungsfehlern scheitern
Pressemitteilung vom 18.03.2005
Von: @BUND Hessen <2005-03-20>
   Mehr»
Zeitplan des Flughafenausbaus gerissen!
Pressemitteilung vom 25. Mai 2004
Von: @BUND Hessen <2004-05-25>
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fühlt sich durch die heute bekannt gewordene Verzögerung des Flughafenausbaus um mindestens zwei Jahre bestätigt (Höchster Kreisblatt vom 25.5.2004). Der von der Fraport geplante, schnelle Bau der neuen Landebahn scheitert an massiven Planungsfehlern des Unternehmens.   Mehr»
BUND: Drohen dem Rhein-Main-Gebiet "brutalstmögliche Nachtflugverhältnisse"?
Pressemitteilung vom 12.11.2007 und Ergänzung vom 15.11.2007
Von: @BUND Hessen <2007-11-15>
Die Glaubwürdigkeitslücke der Landesregierung in Sachen "Nachtflugverbot" hat sich zu einem "Grand Canyon des Vertrauensverlustes" entwickelt, meint der BUND. Es drohen 221 Nachtflüge   Mehr»
IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt!   Mehr»
Klage gegen Fluglärm abgewiesen - Gesundheitsgefahren nicht berücksichtigt
Pressemitteilung vom 15.7.2004
Von: @IAGL- Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm <2004-07-15>
   Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern.    Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier   Mehr»
BVG: Kein Baustopp für die Airbus 380 - Wartungshalle am Flughafen Frankfurt a.M.
Pressemitteilung vom 07.09.2005
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2005-09-08>
   Mehr»
Bundesverwaltungsgericht lehnt Antrag auf Baustopp für A380-Werft ab
Tag X - Bannwaldrodung - voraussichtlich am 12. September
Von: @cf <2005-09-08>
Das Bundesverwaltungsgericht hat den vom BUND beantragten Baustopp für die A380-Halle abgelehnt. Fraport will jetzt am 12. September mit der Rodung des Bannwaldes beginnen.   Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt.    Mehr»
Ticona-Klage gegen Flugrouten am 5. Oktober beim VGH Kassel
Urteil erst am 24. Oktober
Von: @cf <2006-09-26>
Die Verhandlung der Klage des Chemiewerks Ticona gegen die aktuellen Flugrouten am Frankfurter Flughafen findet am 5. Oktober beim VGH Kassel statt. (Urteil erst am 24.10.)    Mehr»
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier   Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben.   Mehr»
VGH Kassel lehnt Klage von Mainz und Wiesbaden gegen Flugrouten ab
Pressemitteilung vom 14.03.2003
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-03-14>
Der VGH Kassel hat die Klagen der Städte Mainz und Wiesbaden gegen die im Jahr 2001 geänderten Flugrouten abgewiesen. Die Lärmbelastung sei nicht unzumutbar, meinte das Gericht.    Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben.   Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen.   Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt.    Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten.    Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.