Aus einer ersten Durchsicht des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens hat die Bundesvereinigung gegen Fluglärm die Erkenntnis gewonnen, dass die Lärmschutzproblematik ungenügend behandelt wurde. Wie Berthold Fuld, Sprecher der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, ausführte, wurde kein Lärmschutzbereich festgelegt, in dem Betroffene Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen haben.
Dies soll erst in einer nachfolgenden Rechtsverordnung geregelt werden. Dabei sollen die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes angewandt werden, die deutlich schlechter sind als die in den letzten Jahren andernorts angewandten Werte. Überhaupt nicht bestimmt ist, welche Innenwerte durch Schallschutzmaßnahmen erreicht werden sollen. Betroffene können dem Beschluss somit nicht entnehmen, ob und in welchem Maße sie Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen haben. Dies hängt von noch zu erlassenden Verordnungen des Bundes ab. Dem Vernehmen nach versucht das Land Hessen, eine für die Betroffenen ungünstige Ausgestaltung dieser Verordnungen zu erreichen, z.B. dahingehend, dass der Anspruch auf Übernahme der Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen sich in den meisten Fällen auf den Einbau von Schlafraumlüftern beschränken sollte.
Im Gegensatz zu den Beschlüssen für Berlin und Leipzig, wo für ruhige Arbeitsräume der gleiche Schutz wie für Wohnräume festgesetzt wurde, sind für Betriebe nur bei extremer Belastung Maßnahmen auferlegt worden.
Hinsichtlich der Nachtflüge ist eine schlüssige Rechtfertigung für Flüge in der Kernnacht zwischen 23 und 5 Uhr nicht gegeben; die eingestellte Anzahl entspricht der Anzahl planmäßiger Flüge, die derzeit die sogenannten Home-Carrier durchführen. Bezüglich der Sonderrechte für Home-Carrier weist die Bundesvereinigung gegen Fluglärm darauf hin, dass Wettbewerber der Lufthansa an anderen Standorten keine vergleichbaren Bevorzugungen genießen und damit der Lufthansa ein unfairer Wettbewerbsvorteil zugebilligt wird. Möglichkeiten, sich mit der Rechtfertigung der Nachtflüge in der Kernnacht auseinanderzusetzen und Einwände gegen die Zulassung einer erheblichen Zahl von Flügen in der Kernnacht vorzutragen, hatten die Betroffenen nicht.
Berthold Fuld verweist auch darauf, dass mit 150 planmäßigen Flügen in der Gesamtnacht mehr Flüge als derzeit erfolgen zugelassen werden.
Abgesehen von Betriebsbeschränkungen für die Nachtzeit wurden keine aktiven Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Die auch in der Begründung nicht näher konkretisierte Auflage „Die Vorhabensträgerin ist verpflichtet, an der Weiterentwicklung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zur Verringerung der vom planfestgestellten Vorhaben ausgehenden Lärmbelastung mitzuwirken“ ist sogar ein Rückschritt gegenüber der Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss von 1971 „ Der Flughafenunternehmer soll darauf hinwirken, daß bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der Technik dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens so weit wie möglich Rechnung getragen wird.“ In der Mediation wurde gefordert, dass die Fraport mit Nachdruck das Ziel verfolgen soll, sich im Vergleich mit anderen internationalen Flughäfen zum Vorbild und Vorreiter bei der Reduzierung von Fluglärm zu entwickeln.
Diesbezüglich zielführende Auflagen wurden nicht festgesetzt.
Überhaupt nicht ermittelt und somit auch nicht in der Abwägung berücksichtigt wurden lärmbedingte Wertverluste im Immobilienvermögen.
Auf Einwendungen wurde nur punktuell eingegangen; warum Einwendungen im Einzelnen zurückgewiesen wurden, wird nicht dargelegt. Insbesondere Kritik an den vorgelegten Gutachten, die Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungsbehörde waren, wurde kaum berücksichtigt, auch nicht in Fällen, in denen der Regierungspräsident als Anhörungsbehörde Mängel der Gutachten feststellte und diese in der zweiten Auslegung nicht beseitigt waren. Wichtige neue Erkenntnisse, wie z.B. der Anstieg der Verschreibungshäufigkeit bestimmter Medikamente in fluglärmbelasteten Gebieten, wurden nicht berücksichtigt. In der Abwägung wurden alle Belange Betroffener weggewogen; die Interessen der Fraport und der Lufthansa sind sogar geeignet, die Existenz eines besonders betroffenen Landwirts, dessen Flächen für eine Kompensationsmaßnahme benötigt werden, zu gefährden. Der Planfeststellungsbeschluss ist somit ein Ausdruck obrigkeitsstaatlichen Handelns, das den Bürger nicht ernst nimmt und seine Rechte nicht respektiert.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm sieht den Beschluss als rechtlich fragwürdig an und legt daher Betroffenen nahe, ihn zu beklagen. So fehlt es allein schon an der Planrechtfertigung; weder ist nachgewiesen, dass die Abwicklung eines großen Teil des Luftverkehrs über das Drehkreuz Frankfurt künftig ein aus Gründen des öffentlichen Interesse vorzugswürdiger Ansatz ist, noch, dass der Ausbau tatsächlich geeignet ist, die regionale Wirtschaft zu stimulieren.
1971 wurde im Planfeststellungsbeschluss ausgeführt , dass die Genehmigung für eine weitere Bahn auf keinen Fall erteilt werde. Dies versucht man mit dem absurden Argument zu übergehen, dass die Genehmigungsbehörde nicht habe voraussehen können, dass die Kapazität eines Tages erschöpft sein könnte.
Dr. Berthold Fuld, Stellv. Vorsitzender der BVF (Bad Homburg)
Bundesregierung einigt sich auf neues Fluglärmgesetz - in Grundzügen
Trittin steckt in einigen Punkten zurück - viele Detailfragen noch offen
Von: @cf <2005-05-21>
Umweltministerium und Verkehrsministerium haben sich offenbar auf ein neues Fluglärmgesetz geeinigt, zumindest in Grundzügen. Angeblich wurde der Entwurf des Umweltministeriums "im Wesentlichen" beibehalten. Details sind bis jetzt noch nicht genannt worden, eventuell sind sie auch noch umstritten. Mehr»
Vorerst kein neues Fluglärmgesetz
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf wird bis zur Neuwahl nicht mehr umgesetzt
Von: @cf <2005-06-01>
Der Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz wird wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet. Mehr»
Bundestag beschließt neues Fluglärmgesetz
Die Flughäfen sind zufrieden - die Betroffenen nicht
Von: @cf <2006-12-15>
Der Bundestag hat am 14.12.2006 das neue Fluglärmgesetz beschlossen. Doch das Ziel, den Schutz der Betroffenen vor Fluglärm deutlich zu verbessern, wurde verfehlt Mehr»
BMU: Kosten des neuen Fluglärmgesetzes bleiben deutlich unter den Befürchtungen
Arbeitsgruppe einigt sich auf Kostenabschätzung
Von: @Bundesumweltministerium <2005-02-22>
Die Kosten für die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes liegen bei etwa 614 Mio. Euro und sind damit geringer als von den Flughäfen befürchtet. Zu diesem Ergebnis kam eine Arbeitsgruppe mit Experten aus allen beteiligten Bereichen. Auf 10-15 Jahre umgelegt, wären dies weniger als 1 Euro pro Flugticket. Mehr»
Neue Studie: Nächtlicher Fluglärm macht krank!
Deutliche Risiko-Erhöhung für Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Krankheiten
Von: @cf <2006-11-20>
Nächtlicher Fluglärm (besonders in der zweiten Nachthälfte) erhöht das Risiko für Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Krankheiten deutlich. Dies ergab eine neue Studie von Prof. Greiser am Flughafen Köln-Bonn. Mehr»
CDA-Anflugverfahren in der Nacht startet Mitte April
Tabum-Route wird nur geringfügig verändert
Von: @cf <2005-04-14>
Nach Mitteilung der DFS soll ab Mitte April beim Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen nachts von 23 - 5 Uhr das CDA-Verfahren (Kontinuierlicher Sinkflug) eingesetzt werden. Davon erhofft man sich eine Reduzierung des Fluglärms im Bereich von etwa 20 bis 40 km Entfernung vom Flughafen. Außerdem wird die TABUM-Flugroute geringfügig in Richtung Westen verschoben. Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier Mehr»
RDF: "Ein absolutes Nachtflugverbot ist utopisch"
Experten sehen kaum Aussicht auf ungestörte Nachtruhe
Von: @cf <2005-12-18>
Vom Regionalen Dialogforum beauftragte Gutachter halten ein absolutes Nachtflugverbot für unrealistisch. Wenn überhaupt, könne nur ein "praktikables" Nachtflugverbot Bestand haben, gegen das nicht geklagt würde, erklärten sie auf einer Veranstaltung den erstaunten Bürgern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
Flughafenausbau bringt viel mehr Fluglärm nach Dietzenbach!
Beim geplanten Ausbau würde Dietzenbach zu den Verlieren gehören
<2005-02-24>
Nach den Planfeststellungs-Unterlagen der Fraport ist Dietzenbach vom Ausbau nicht betroffen. Und mancher meint: die Nordwestbahn ist weit weg. Doch das Gegenteil ist der Fall. Neue Berechnungen zeigen: beim geplanten Ausbau würde der Fluglärm in Dietzenbach massiv zunehmen - mehr als irgendwo sonst im Kreis Offenbach. Mehr»
Das Nachtflugverbot ist gestorben
Koch im Landtag: aus juristischen Gründen werden Ausnahmen zulässig sein
Von: @cf <2007-12-16>
Ministerpräsident Koch rückt offiziell von seinem Versprechen "kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" ab: auch nach dem Ausbau wird es planmäßige Flüge zwischen 23 und 5 Uhr geben. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
"Flughafenausbau - stoppt diesen Irrsinn!"
Neues Faltblatt vom Bündnis der Bürgerinitiativen
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2007-03-14>
Das neue Faltblatt "Irrsinn Flughafenaubau" vom Bündnis der Bürgerinitiativen fasst die Argumente gegen den Ausbau in kurzer und leicht verständlicher Form zusammen. Hier zum Download Mehr»
Flughafenausbau stoppen! Demo am 1.12.2007
Samstag, 01. Dezember 2007, 11.00 Uhr Wiesbaden, Hauptbahnhof
Von: @Bündnis der Bürgerinitaitiven <2007-12-01>
Das Bündnis der Bürgerinitiativen ruft für den 1.12.2007 zu einer Demonstration gegen den Flughafenausbau auf. Letzte Chance zum Protest gegen den Planfeststellungsbeschluss - kommt alle! Mehr»