RP Dieke zieht positive Bilanz des Erörterungstermins
Pressemitteilung vom 04.04.2006
Von: @Regierungsprädidium Darmstadt <2006-04-04>

RP Dieke zieht positive Bilanz des Erörterungstermins

Darmstadt (rp) - Regierungspräsident Gerold Dieke ist mit dem Verlauf des mehrmonatigen Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main sehr zufrieden. Es sei gelungen, so Dieke weiter, auch angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung und Komplexität des Vorhabens und der damit verbundenen Belastungen für die Region, eine äußerst umfangreiche Tagesordnung in überwiegend ruhiger und sachlicher Atmosphäre abzuarbeiten. Dafür dankt er allen Beteiligten.

Sein besonderer Dank gilt dem Verhandlungsleiter des Erörterungstermins, Herrn Dr. Günter Gaentzsch, der den Termin mit Besonnenheit, großem juristischen Sachverstand und fundiertem Wissen erfolgreich durchführte. Dieser Dank gilt ebenso seinen beiden Stellvertretern, den Regierungsdirektoren Manfred Bach und Dietrich Hoepfner.

RP Dieke unterstreicht noch einmal, dass der jetzt abgeschlossene Erörterungstermin das Kernstück des Anhörungsverfahrens zum möglichen Flughafenausbau darstellt. Er dient dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Einwendern, den Betroffenen, den Behörden, den Verbänden sowie mit der Vorhabensträgerin sachlich zu erörtern.

Der Erörterungstermin sollte dem Regierungspräsidium als Anhörungsbehörde ermöglichen, ein umfassendes Bild über die möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens zu gewinnen. Auch sollten die Einwender möglichst umfassend über die Auswirkungen des Vorhabens informiert und aufgeklärt werden. Zudem sollte die Anhörungsbehörde alle für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte feststellen und abklären können. Auch diese rechtlichen Anforderungen an den Termin wurden vollauf erfüllt.

Über die Inhalte der 101 Verhandlungstage wird derzeit ein umfangreiches Wortprotokoll (ca. 15 000 Seiten) gefertigt. Dieses wird dann zusammen mit einer ausführlichen Stellungnahme der Anhörungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, das für den Erlass eines möglichen Planfeststellungsbeschlusses zuständig ist, vorgelegt werden.

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Themenbereichen werden folgende Anmerkungen gemacht:

Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main – Pressetermin am 03.04.2006

1. Verlauf des Erörterungstermins

  • Insgesamt wurde zwischen dem 12. September 2005 und dem 27. März 2006 an 101 Tagen erörtert. Der Schwerpunkt der Erörterung lag erwartungsgemäß beim Thema Lärm, das allein sechs Wochen lang den Gegenstand der Gespräche bildete.
  • Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin blieb insgesamt deutlich hinter den ursprünglichen allgemeinen Erwartungen zurück. Schon an den drei ersten Tag der Erörterung, als etliche Bürgerinitiativen zur Teilnahme aufgerufen hatten, nahmen statt der erwarteten mehreren tausend Personen nur etwa je 500 bis 700 Menschen am Erörterungstermin teil. Die Teilnehmerzahl nahm in der Folgezeit deutlich ab; zumeist fand die Erörterung mit 30 bis 50 Personen statt. Allerdings hatten einige dieser Personen Vollmachten von jeweils mehreren hundert Einwenderinnen und Einwendern vorgelegt, so dass die Zahl der im Verfahren rechtlich Mitwirkenden deutlich höher lag.
  • Die Diskussion im Erörterungstermin wurde stark geprägt von einigen der beteiligten Kommunen im Umfeld des Flughafens, die mit eigenen Mitarbeitern, Rechtsanwälten und Gutachtern zu etlichen Fachgebieten fundiert und umfangreich vortrugen.
  • Die Stadthalle Offenbach war unter Berücksichtigung der Gesamtzahl aller Einwendungen und Stellungnahmen als Veranstaltungsort ausgewählt worden. Sie hat sich als Veranstaltungsort gut geeignet erwiesen. In diesem Zusammenhang ist die gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Stadthalle Offenbach hervorzuheben. Auch kurzfristig zu bewältigende Aufgaben wurden zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
  • Um die Beteiligung an der Erörterung zu erleichtern, war von Ende September 2005 bis zum Abschluss der allgemeinen Erörterung Privatpersonen, die sich nicht anwaltlich vertreten ließ, zusätzlich zu den ohnehin gegebenen Redemöglichkeiten an jedem Freitagnachmittag ein Vorrang des Rederechts eingeräumt worden. Von dieser Möglichkeit machten anfangs viele Privatpersonen Gebrauch; die Teilnehmerzahl an Freitagnachmittagen lag oftmals im dreistelligen Bereich, ließ aber gegen Ende deutlich nach.
  • Versuche, die Verhandlung mutwillig zu stören, gab es nicht; lediglich einmal musste die Erörterung wegen beharrlicher Zwischenrufe kurzzeitig unterbrochen werden; zudem wurde eine Person wegen solcher Zwischenrufe für eine Woche von dem Erörterungstermin ausgeschlossen.
  • Über den Erörterungstermin wird ein Wortprotokoll erstellt. Die Protokolle jedes einzelnen Erörterungstages erreichen zumeist einen Umfang von 120 bis 170 DIN-A4-Seiten (zuzüglich Anlagen). Für die gesamte Erörterungszeit werden somit ca. 15.000 Protokollseiten (zuzüglich Anlagen in etwa demselben Umfang) anfallen.
  • Während der Erörterung wurden über 400 mündliche und schriftliche Anträge gestellt. Hierzu gehörten etwa je 100 Anträge auf Akteneinsicht sowie auf Abbruch des Erörterungstermins oder des gesamten Planfeststellungsverfahrens.
  • Der Erörterungstermin folgte einer nach Themen gegliederten Tagesordnung und war auf Wunsch der Beteiligten so geplant worden, dass der Beginn eines jeden der 15 Tagesordnungspunkte terminlich feststand. Vier Tage blieben in der Folge ohne Erörterung, weil Themen schneller als erwartet abgeschlossen wurden. Andere Themen – etwa Lärm und Naturschutz – konnten nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden. Die Erörterung dieser Punkte wurde daher ab dem 21. Februar 2006 nach Abschluss des letzten planmäßigen Tagesordnungspunkts fortgesetzt, so dass die allgemeine Erörterung am 23. März 2006 endgültig abgeschlossen werden konnte.

2. Akteneinsicht und Nacherörterung

  • In Offenbach und Darmstadt wurden seit Mitte Januar 104 Aktenordner mit allen Umweltinformationen aus der Verfahrensakte des Regierungspräsidiums ausgelegt.
  • Damit hat das Regierungspräsidium die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Anfang Januar überraschend gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt. Einige Rechtsanwälte haben kritisiert, die nun zur Verfügung gestellten Akten machten nur etwa ein Zehntel des gesamten Aktenbestands aus. Das ist zwar rein rechnerisch richtig, ist aber auch nicht zu beanstanden. Denn allein 1372 Aktenordner sind mit den privaten Einwendungen gefüllt, die nach der Entscheidung des VGH von der Einsicht ausgenommen sind. Die Akteneinsicht ist weiterhin im Dienstgebäude des Regierungspräsidiums in Darmstadt möglich.
  • Die Stellungnahmen, die von den beteiligten Behörden und Verbänden abgegeben worden waren – sie allein füllten 85 Aktenordner –, wurden darüber hinaus auch in elektronischer Form (als PDF-Dokumente auf einer DVD) zur Verfügung gestellt.
  • Es hat sich gezeigt, dass die Zeit für die Akteneinsicht auch während der laufenden Verhandlung und an den verhandlungsfreien Tagen ausgereicht hat. Am verhandlungsfreiem 13. Februar 2006 nahm z.B. niemand die Einsichtmöglichkeit in der Stadthalle Offenbach wahr.
  • Den Verfahrensbeteiligten stand die Möglichkeit offen, bis zum 20. Februar 2006 einen aus der Akteneinsicht nach der Umweltinformationsrichtlinie resultierenden Nacherörterungsbedarf für bereits abgeschlossene Tagesordnungspunkte anzumelden.
  • Dabei wurde von einigen Beteiligten Konkretisierungsbedarf angemeldet. Insgesamt wurden etwa 380 Einzelfragen genannt, zu denen noch Erörterungsbedarf bestehe, davon bezogen sich allerdings knapp hundert auf die Tagesordnungspunkte, die ohnehin noch aufgerufen wurden. Bei diesen Punkten konnten die Erkenntnisse aus der Akteneinsicht in die laufende Erörterung eingebracht werden.
  • Die anderen dabei angesprochenen Einzelfragen wurden vom 23. bis 27. März 2006 mit denjenigen, die hierzu eine Nacherörterung gewünscht hatten, besprochen. Damit konnten alle Erkenntnisse, die sich aus der Einsichtnahme in die Behördenakten ergeben haben, noch in die Erörterung eingebracht werden.

3. Inhaltliche Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin

Die Erörterung ist erst vor einer Woche abgeschlossen worden. Es versteht sich von selbst, dass die Aufarbeitung des umfangreichen Vorbringens aller Beteiligter eine sehr gründliche Arbeit der Anhörungsbehörde erfordert. Gleichwohl können und sollen einige der Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin zu den einzelnen Themen kurz skizziert werden.

Luftverkehrsprognose

Breiten Raum nahm zu Beginn des Termins die Frage ein, ob der Ausbau des Flughafens überhaupt erforderlich ist. Auf der Grundlage der Erörterung dieses Themas hat das RP Darmstadt am 21.11.2005 bereits an das HMWVL berichtet, dass die von der Fraport AG vorgelegte Luftverkehrsprognose nach Auffassung der Behörde aus vielfältigen Gründen überarbeitet werden muss.

Im Zusammenhang damit stellt sich natürlich auch die Frage, ob und wie auch die Aussagen in dem Gutachten zu den Auswirkungen des Flughafenausbaus (etwa zum Lärm, zu Luftschadstoffen, zur Sicherheit oder zum Straßen- und Schienenverkehr) verändert werden müssen. Eine solche Forderung liegt zum einen hinsichtlich der dort betrachteten Vergleichsfälle (Ist-Zustand 2000 oder 2005/Prognosenullfall und Planungsfall 2015 oder später z.B. 2020) nahe, zum anderen kommt eine Anpassung an eventuell veränderte Flugbewegungszahlen aus einer überarbeiteten Luftverkehrsprognose in Betracht.

Technische Planung, Betriebskonzept (einschließlich Dimensionierung, Kapazität, Alternativen)

Auch ganz konkret wurde kritisiert, der Flächenbedarf für die Bauflächen für Hochbauten und sonstigen baulichen Anlagen (z. B. Stellplätze) im südlichen Bereich des Flughafengeländes sei nicht hinreichend begründet und die Platzierung einiger Bauvorhaben auf dem Flughafengelände selbst sei nicht erforderlich. Dazu zählten insbesondere Werften Dritter (hier: der Lufthansa), Speditionsanlagen, Verwaltungsgebäude, Parkierungsanlagen und so bezeichnete sonstige gewerbliche Flächen, zu denen auch Flächen für den Einzelhandel gehören. Besonders angesprochen wurden im Erörterungstermin die am östlich gelegenen geplanten Terminal 3 und am westlich gelegenen Tor 31 vorgesehenen Parkhäuser angesichts ihrer relativ großen Dimensionierung. Insbesondere der BUND kritisierte denn auch die angeblich unzulängliche Alternativenprüfung der Fraport bei der Stellung ihres Planfeststellungsantrages in diesem von der Nordwestlandebahn – Variante unabhängigen Bereich hinsichtlich der Standorte der sonstigen baulichen Anlagen.

Grundlagen der Auswirkungsbetrachtung

Im Erörterungstermin wurde bezweifelt, ob im Jahr 2015 – wie von der Fraport AG berechnet – auf dem derzeitigen Bahnensystem wirklich nur 500.000 Flugbewegungen stattfinden könnten. Vielmehr seien durch weitere Optimierungen mehr Flugbewegungen möglich (z. B. durch Staffelungen der Flugzeuge und Veränderungen der Geschwindigkeit an der Schwelle).

Eine der weiteren Kernfragen ist, ob bei den Auswirkungsbetrachtungen eine für einen bestimmten Zeitpunkt prognostizierte Auslastung des Flughafens zugrunde gelegt werden darf oder ob stattdessen auf die technische Kapazität abzustellen ist. Letzteres wurde von vielen Teilnehmern am Erörterungstermin insbesondere deshalb gefordert, weil nach der bisherigen Rechtsprechung auch die über die ursprüngliche Prognose hinausgehende Nutzung eines Flughafens von der Planfeststellung abgedeckt ist, soweit der Planfeststellungsbeschluss keine Beschränkung enthält. Diesem Aspekt muss im weiteren Verfahren besondere Beachtung geschenkt werden.

Lärm

Erkenntnisse aus der Erörterung zum höchst komplexen und umstrittenen Thema Lärm können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht belastbar gezogen werden. Im Wesentlichen wurde eingewandt, die von der Fraport AG in ihren Gutachten berechneten Lärmwerte gäben nicht die tatsächliche Lärmbelastung wieder. Außerdem wurden die von der Fraport AG vorgeschlagenen Grenzwerte für den Lärm als zu hoch kritisiert. Zu diesem Thema erhofft sich die Anhörungsbehörde zudem weitere Erkenntnisse aus der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes sowie aus den schriftlichen Gründen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ausbau des Flughafens Schönefeld.

Nachtflugverbot

Im Erörterungstermin ist die von der Fraport AG beantragte Nachtflugregelung von ganz unterschiedlichen Seiten angegriffen worden. Während die Regelung den vom Lärm betroffenen Anwohnern und Gemeinden nicht weit genug geht, befürchten Luftfahrtunternehmen erhebliche wirtschaftliche Einbußen, wenn die Auslastung der vorhandenen Flugzeuge durch den Verzicht auf nächtliche Flüge sinkt. Auch hierzu erwartet sich die Anhörungsbehörde von der schriftlichen Entscheidung des BVerwG im Falle Berlin Schönefeld neue Erkenntnisse.

Luftschadstoffe

Für die Betrachtung der zu erwartenden Belastung durch Luftschadstoffe tendiert die Anhörungsbehörde dazu, eine Berechnung der Schadstoffe aus dem Kfz-Verkehr auf der Grundlage der überarbeiteten Version des „Handbuchs Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs“ zu verlangen, die vermutlich zu anderen Ergebnissen als die von der Fraport AG bislang vorgelegte Berechnung führt.

Wasser

Es hat sich gezeigt, dass die Entwässerung der Landebahn und der neuen Rollbahnen in weiterem Umfang als bisher geplant voraussichtlich nicht durch einfache Versickerung über das Bankett erfolgen kann, sondern auf qualifizierte Art und Weise vorgenommen werden muss, d.h. durch Sammeln, Reinigen, Qualitätskontrolle und Versickerung nur bei ausreichender Qualität.

Es hat sich außerdem gezeigt, dass das bisherige Konzept zur Aufforstung im Rheinvorland innerhalb des Überschwemmungsgebietes des Rheins den Anforderungen des Hochwasserschutzes widerspricht und mit den Planungen der betroffenen Gemeinden nicht kompatibel ist. Hier muss wohl eine Neukonzeptionierung erfolgen, bei der zu prüfen ist, ob es möglich ist den Anforderungen des Hochwasserschutzes zu entsprechen oder ob auf andere Aufforstungsflächen ausgewichen werden muss.

Ansonsten wurde erkennbar, dass es bei verschiedenen Einzelmaßnahmen Optimierungsmöglichkeiten gibt, deren Umsetzbarkeit noch im Einzelnen geprüft werden muss und bei denen es daher noch zu Änderungen gegenüber der bisherigen Planung kommen kann. Dies betrifft z.B. die Wiederverwertung von Niederschlagswasser, die Versickerung von nicht wiederverwertetem Niederschlagswasser sowie die Entsorgung von zur Trockenhaltung von Baugruben abgepumptem Grundwasser.

Ansonsten wurde erkennbar, dass es bei verschiedenen Einzelmaßnahmen Optimierungsmöglichkeiten gibt, deren Umsetzbarkeit noch im Einzelnen geprüft werden muss und bei denen es daher noch zu Änderungen gegenüber der bisherigen Planung kommen kann. Dies betrifft z.B. die Wiederverwertung von Niederschlagswasser, die Versickerung von nicht wiederverwertetem Niederschlagswasser sowie die Entsorgung von zur Trockenhaltung von Baugruben abgepumptem Grundwasser.

Intensiv erörtert wurde auch das von der Fraport AG vorgelegte Gutachten zum Vogelschlag. Dieses Gutachten bedarf nach Einschätzung des RP Darmstadt schon deshalb der Überarbeitung, weil zum einen verschiedene Statistikdaten veraltet sind und zum anderen eine konkrete Betrachtung des für die Beurteilung des Vogelschlags relevanten Main-km 14,4, über den der Landeanflug auf die Nordwestbahn geführt werden soll, fehlt.

Vom Flugverkehr ausgehendes Risiko

Intensiv geführt wurde im Erörterungstermin auch die Debatte um das Risiko, das sich durch mögliche Flugzeugabstürze im allgemeinen und im besonderen solche auf die Industrieanlagen im Westen der geplanten Landebahn (vor allem die Chemieanlagen Firma Ticona und das Shell-Tanklager in Raunheim) ergeben kann.

Was die Abstürze auf Industrieanlagen angeht, wurden im Erörterungstermin insbesondere bezüglich der Auswirkungen, die ein solcher Absturz außerhalb der Betriebe hätte, Meinungsverschiedenheiten deutlich. Dies muss sorgfältig und unter Berücksichtigung möglicher Maßnahmen zur Begrenzung dieser Auswirkungen überprüft werden.

In jedem Fall wird im weiteren Verfahren die Frage geklärt werden müssen, wo die Grenze des akzeptablen Risikos, das durch die Nachbarschaft zwischen dem Flughafen und Industrieanlagen hervorgerufen werden darf, liegt. Hierfür gibt es bislang in Deutschland keine gesetzliche Regelung.

Aber auch bezüglich der Auswirkungen, die der normale Flugbetrieb durch Wirbelschleppen, elektromagnetische Felder, Erschütterungen und Lärm auf sensible Anlagenteile bei Ticona und Shell/Raunheim haben kann, ist bisher noch nicht ausreichend nachgewiesen, dass bei Realisierung der Nordwest-Bahn ein sicherer Anlagenbetrieb möglich ist. Hier besteht Aufklärungsbedarf in Form eines Gutachtens zu den konkreten Einwirkungen und möglichen Gegenmaßnahmen, wobei eine aktive Mitwirkung der betreffenden Industrieunternehmen zur weiteren Aufklärung unverzichtbar ist.

Natur

Innerhalb des Themenkomplexes Natur, Landschaft und Erholung sowie Kompensationen beschäftigte sich die Erörterung schwerpunktmäßig mit Fragen nach den Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete sowie auf den Bannwald.

Für den Ausbau im Südbereich, der ebenfalls zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen mindesten eines Schutzgebietes und von Bannwald führt, wurde diskutiert, ob dieser tatsächlich in der angegebenen Größe benötigt wird. Durch die Verlagerung von Bürogebäuden, Einzelhandelsflächen usw. an andere Standorte im Flughafenumfeld könnten Waldverluste reduziert werden. Diese Diskussion gewann an Brisanz, als bekannt wurde, dass die Lufthansa AG die Wartungshalle für den Airbus A 380 abschnittsweise bauen wird.

Bei der Frage nach der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft stand im Mittelpunkt der Diskussion die Kritik, dass die geplanten Maßnahmen nicht mit den Interessen der Kommunen, der Landwirtschaft und des Hochwasserschutzes zum Teil auch denen des Naturschutzes vereinbar seien. Es ist zu erwarten, dass nicht alle von der Fraport AG vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich in vollem Umfang für die Kompensation herangezogen werden können. Dies hätte zur Folge, dass das Kompensationskonzept und die Bilanzen überarbeitet werden müssten.

Von den in den Einwendungen und Stellungnahmen zum Naturschutz vorgetragenen Argumenten ist vor allen Dingen relevant, dass es inzwischen aktuellere Daten gibt. Seit dem Zeitpunkt der Antragstellung wurden bzw. werden noch im Planungsraum weiter Daten erhoben. Besonders hervorzuheben sind die Grunddatenerfassungen für die FFH- und Vogelschutzgebiete, die es erforderlich machen, die Verträglichkeitsprüfungen für die Gebiete zu überarbeiten.

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Regierungspräsidium Darmstadt PFV Landebahn Nordwest Erörterungstermin

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