Erörterungstermin - Bericht vom 12.09.2005
Auftakt mit Verfahrensfragen
<2005-09-12>
Am 12. September 2005 begann der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren Landebahn, an diesem Tag exclusiv für Teilnehmer aus dem Kreis Offenbach. Das Interesse an der Erörterung war nicht so groß wie erwartet, die für 1500 Teilnehmer ausgelegte Stadthalle war am Mittag nur zu zwei Dritteln gefüllt. Viele Menschen waren aus Enttäuschung über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen A380-Halle und die am gleichen Tag beginnende Waldrodung nach dem Motto "hat ja doch alles keinen Zweck" wohl lieber gleich zu Hause geblieben. Viel verpasst hatten sie an diesem ersten Tag nicht - es ging lange nicht so turbulent zu wie am ersten Tag der Erörterung zur A380-Halle.
Der am Vortag zum neuen Offenbacher Oberbürgermeister gewählte Horst Schneider hielt die Eröffnungsrede. Schneider überraschte mit der Aussage, ein Ausbau sei unnötig. Die von Fraport gewünschte Steigerung der Kapazität auf 660 000 Flugbewegungen sei auch ohne Ausbau erreichbar, indem man die Startbahn West auch für Landungen verwende. Deshalb forderte er den Abbruch des Verfahrens wegen mangelnder Untersuchung von Alternativen. Weiter bemängelte er, dass die technisch mögliche Kapazität einer Nordwestbahn in den Gutachten nicht untersucht wurde. Schneider forderte, bei der Bewertung des Projektes 900 000 mögliche Flugbewegungen zugrunde zu legen. "Fraport will das Spiel von 19971 noch einmal auf höherem Niveau wiederholen. Dagegen werden wir uns wehren müssen. Lassen Sie uns gemeinsam den Ausbau verhindern und so unserer Region eine Zukunft geben", sagte Schneider unter großem Beifall der Zuhörer. Wie die 660 000 Flugbewegungen ohne Ausbau realisiert werden können, will die Stadt Offenbach später zeigen. Dann wird sich erweisen, ob es sich hier um eine neue Variante von Ex-OB Grandkes Idee "Ausbau ja, aber so dass Offenbach nicht mehr belastet wird" handelt. Der für Offenbach tätige Rechtsanwalt Geulen nannte die Bekanntmachung des Erörterungstermins rechtswidrig und beantragte deshalb die Aussetzung des Verfahrens. Ein signifikanter Teil der Teilnahmeberechtigten, nämlich die Betroffenen, seien nicht richtig über ihre Berechtigung zur Teilnahme informiert worden. Betroffen durch den Ausbau seien praktisch alle Bewohner der Region. Dies sei in der amtlichen Bekanntmachung nicht so beschrieben worden, dass es auch ein Laie verstehe. Zudem hatte der Regierungspräsident in einem Interview im Fernsehen gesagt. der Termin sei nicht öffentlich und nur Einwender hätten Zutritt – dies hätte Betroffene unzulässigerweise vom Besuch des Termins abgehalten. Das Regierungspräsidium bestätigte, dass am heutigen Tage "alle Bewohner von Stadt und Kreis Offenbach" Zutritt hätten. egal ob sie eine Einwendung erhoben hätten oder nicht.
Weiterhin monierte RA Geulen, die Bedarfsprognose greife zu kurz, normalerweise würde man bei so großen Bauvorhaben einen Prognosezeitraum von 25 Jahren wählen. Da die neue Bahn aber kaum vor 2010 in Betrieb gehen würde, seien es hier nur noch 5 Jahre.
Rechtsanwalt Baumann, der Offenbacher Firmen und verschiedene Privateinwender aus der Region vertritt, erregte Aufmerksamkeit mit der Frage, wer den Versammlungsleiter - den pensionierten Verwaltungsrichter Gaentzsch - bezahle und ob die Stelle hätte ausgeschrieben werden müssen. Gaentzsch sagte dazu, er sei Anwalt und gegen Honorar für das RP tätig. Er sei dem RP weisungsgebunden und sehe seine Rolle in diesem Verfahren als "neutraler Mittler" (letztere Aussage wurde von den Zuhörern mit Gelächter quittiert). Zum Verfahren kritisierte Baumann insbesondere, es gebe keine landesplanerische Grundlage (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) für das Ausbauvorhaben (der VGH Kassel hatte entsprechende Passagen in den Plänen gestrichen, der Landesentwicklungsplan wird gerade neu gemacht). Baumann beantragte deshalb ebenfalls, das Verfahren wegen Rechtswidrigkeit abzubrechen.
Der für Offenbach tätige Flughafenplaner Faulenbach da Costa zweifelte die Luftverkehrsprognose der Fraport an. Er bezweifelte auch die Notwendigkeit für einen Flughafenausbau. Zwar gebe es zeitweise Engpässe, aber ein Ausbau sei nur dann unumgänglich, wenn die Verspätungen zu groß würden. Der Frankfurter Flughafen sei aber bezüglich der Verspätungen der beste in Europa. Der Grenzwert von 500 000 jährlichen Flugbewegungen, die von Fraport für den "Prognosenullfall" (also ohne Ausbau) angegeben würde, sei niemals wirklich berechnet worden. Faulenbach da Costa geht davon aus, dass deutlich mehr Flugbewegungen möglich sind. Auch das Argument der Umsteigezeit, dass durch einen Ausbau eine Umsteigezeit von maximal 45 Minuten garantiert werden sollte, sei nicht zutreffend. Durch die neue Bahn wurde die Reisezeit allein durch längere Rollzeiten schon um 20 Minuten erhöht; da spiele eine geringfügige Verlängerung der Umsteigezeit keine Rolle.
Rechtsanwalt Wagner vom IAGL, der über 500 Privateinwender vertritt, forderte von der Versammlungsleitung, die "normalen" Einwender nicht gegenüber den Behördenvertretern und der Fraport zu diskriminieren, was Zugang, Plätze und Rednerliste betrifft. Die Einwender hörten dies mit Wohlgefallen, Von ihnen war nämlcih am Montag kaum einer zu Wort gekommen.
Weitere Anwälte stellten ebenfalls Anträge zur Aussetzung oder zum Abbruch des Verfahrens. Gründe waren unter anderem unzureichende Unterlagen, falsche Bedarfsprognosen, die Nicht-Umsetzbarkeit des versprochenen Nachtflugverbots und die Sicherheitsrisiken durch das Chemiewerk Ticona.
Generell war - mit Ausnahme der Rede von OB Schneider - der Tonfall rein sachlich, die Stimmung eher gedämpft als kämpferisch, ganz anders als bei der A380-Anhörung. Der Versammlungsleiter sondierte die Lage und hielt sich meist zurück, die Anwälte agierten ebenso vorsichtig und zurückhaltend. Der Eindruck war manchmal, auf einer Gerichtsverhandlung zu sitzen und nicht auf einem Erörterungstermin. Fraport sagte kaum etwas und wurde auch nicht dazu aufgefordert.
Kurz nach 16 Uhr verließen die meisten Privateinwender die Halle, da am späten Nachmittag eine zweite Demonstration gegen die Abholzung des Bannwaldes stattfand.
Der am Vortag zum neuen Offenbacher Oberbürgermeister gewählte Horst Schneider hielt die Eröffnungsrede. Schneider überraschte mit der Aussage, ein Ausbau sei unnötig. Die von Fraport gewünschte Steigerung der Kapazität auf 660 000 Flugbewegungen sei auch ohne Ausbau erreichbar, indem man die Startbahn West auch für Landungen verwende. Deshalb forderte er den Abbruch des Verfahrens wegen mangelnder Untersuchung von Alternativen. Weiter bemängelte er, dass die technisch mögliche Kapazität einer Nordwestbahn in den Gutachten nicht untersucht wurde. Schneider forderte, bei der Bewertung des Projektes 900 000 mögliche Flugbewegungen zugrunde zu legen. "Fraport will das Spiel von 19971 noch einmal auf höherem Niveau wiederholen. Dagegen werden wir uns wehren müssen. Lassen Sie uns gemeinsam den Ausbau verhindern und so unserer Region eine Zukunft geben", sagte Schneider unter großem Beifall der Zuhörer. Wie die 660 000 Flugbewegungen ohne Ausbau realisiert werden können, will die Stadt Offenbach später zeigen. Dann wird sich erweisen, ob es sich hier um eine neue Variante von Ex-OB Grandkes Idee "Ausbau ja, aber so dass Offenbach nicht mehr belastet wird" handelt. Der für Offenbach tätige Rechtsanwalt Geulen nannte die Bekanntmachung des Erörterungstermins rechtswidrig und beantragte deshalb die Aussetzung des Verfahrens. Ein signifikanter Teil der Teilnahmeberechtigten, nämlich die Betroffenen, seien nicht richtig über ihre Berechtigung zur Teilnahme informiert worden. Betroffen durch den Ausbau seien praktisch alle Bewohner der Region. Dies sei in der amtlichen Bekanntmachung nicht so beschrieben worden, dass es auch ein Laie verstehe. Zudem hatte der Regierungspräsident in einem Interview im Fernsehen gesagt. der Termin sei nicht öffentlich und nur Einwender hätten Zutritt – dies hätte Betroffene unzulässigerweise vom Besuch des Termins abgehalten. Das Regierungspräsidium bestätigte, dass am heutigen Tage "alle Bewohner von Stadt und Kreis Offenbach" Zutritt hätten. egal ob sie eine Einwendung erhoben hätten oder nicht.
Weiterhin monierte RA Geulen, die Bedarfsprognose greife zu kurz, normalerweise würde man bei so großen Bauvorhaben einen Prognosezeitraum von 25 Jahren wählen. Da die neue Bahn aber kaum vor 2010 in Betrieb gehen würde, seien es hier nur noch 5 Jahre.
Rechtsanwalt Baumann, der Offenbacher Firmen und verschiedene Privateinwender aus der Region vertritt, erregte Aufmerksamkeit mit der Frage, wer den Versammlungsleiter - den pensionierten Verwaltungsrichter Gaentzsch - bezahle und ob die Stelle hätte ausgeschrieben werden müssen. Gaentzsch sagte dazu, er sei Anwalt und gegen Honorar für das RP tätig. Er sei dem RP weisungsgebunden und sehe seine Rolle in diesem Verfahren als "neutraler Mittler" (letztere Aussage wurde von den Zuhörern mit Gelächter quittiert). Zum Verfahren kritisierte Baumann insbesondere, es gebe keine landesplanerische Grundlage (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) für das Ausbauvorhaben (der VGH Kassel hatte entsprechende Passagen in den Plänen gestrichen, der Landesentwicklungsplan wird gerade neu gemacht). Baumann beantragte deshalb ebenfalls, das Verfahren wegen Rechtswidrigkeit abzubrechen.
Der für Offenbach tätige Flughafenplaner Faulenbach da Costa zweifelte die Luftverkehrsprognose der Fraport an. Er bezweifelte auch die Notwendigkeit für einen Flughafenausbau. Zwar gebe es zeitweise Engpässe, aber ein Ausbau sei nur dann unumgänglich, wenn die Verspätungen zu groß würden. Der Frankfurter Flughafen sei aber bezüglich der Verspätungen der beste in Europa. Der Grenzwert von 500 000 jährlichen Flugbewegungen, die von Fraport für den "Prognosenullfall" (also ohne Ausbau) angegeben würde, sei niemals wirklich berechnet worden. Faulenbach da Costa geht davon aus, dass deutlich mehr Flugbewegungen möglich sind. Auch das Argument der Umsteigezeit, dass durch einen Ausbau eine Umsteigezeit von maximal 45 Minuten garantiert werden sollte, sei nicht zutreffend. Durch die neue Bahn wurde die Reisezeit allein durch längere Rollzeiten schon um 20 Minuten erhöht; da spiele eine geringfügige Verlängerung der Umsteigezeit keine Rolle.
Rechtsanwalt Wagner vom IAGL, der über 500 Privateinwender vertritt, forderte von der Versammlungsleitung, die "normalen" Einwender nicht gegenüber den Behördenvertretern und der Fraport zu diskriminieren, was Zugang, Plätze und Rednerliste betrifft. Die Einwender hörten dies mit Wohlgefallen, Von ihnen war nämlcih am Montag kaum einer zu Wort gekommen.
Weitere Anwälte stellten ebenfalls Anträge zur Aussetzung oder zum Abbruch des Verfahrens. Gründe waren unter anderem unzureichende Unterlagen, falsche Bedarfsprognosen, die Nicht-Umsetzbarkeit des versprochenen Nachtflugverbots und die Sicherheitsrisiken durch das Chemiewerk Ticona.
Generell war - mit Ausnahme der Rede von OB Schneider - der Tonfall rein sachlich, die Stimmung eher gedämpft als kämpferisch, ganz anders als bei der A380-Anhörung. Der Versammlungsleiter sondierte die Lage und hielt sich meist zurück, die Anwälte agierten ebenso vorsichtig und zurückhaltend. Der Eindruck war manchmal, auf einer Gerichtsverhandlung zu sitzen und nicht auf einem Erörterungstermin. Fraport sagte kaum etwas und wurde auch nicht dazu aufgefordert.
Kurz nach 16 Uhr verließen die meisten Privateinwender die Halle, da am späten Nachmittag eine zweite Demonstration gegen die Abholzung des Bannwaldes stattfand.
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PFV Landebahn Nordwest Erörterungstermin Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)
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