Stadt Hattersheim: Antrag auf Nachtflugverbot
Pressemitteilung vom 26.05.2011
Von: @Stadt Hattersheim <2011-05-26>
Die Stadt Hattersheim hat einen weiteren Vorstoß für ein Nacht­flug­verbot unternommen. Bis zur Entscheidung des Gerichtes soll die Landes­regierung ein vorläufiges Nachtflugverbot anordnen.

Hattersheim fordert verbindliche Regelung vor Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest

Bürgermeisterin Antje Köster und Erste Stadträtin Karin Schnick werden im Auftrag des Magistrats der Stadt Hattersheim am Main bei der Hessischen Landesregierung einen Antrag auf Anordnung einer vorläufigen Nachtregelung am Frankfurter Flughafen stellen.

Darin wird gefordert, dass bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision des Landes Hessen gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009 eine vorläufige Anordnung zu erlassen ist. D. h. nach der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest sollen auf dem gesamten Start- und Landebahnsystem des Flughafens Frankfurt am Main an allen Wochentagen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden dürfen. Der Flughafenkoordinator soll entsprechend angewiesen werden, für die Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keine Zeitnischen (Slots) für Flugbewegungen zuzuweisen.

Hintergrund des Antrags ist, dass die durch den Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 genehmigte Landebahn Nordwest am 21. Oktober 2011 in Betrieb gehen soll. Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision des Landes Hessen gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist jedoch nach jüngstem Kenntnisstand frühestens Anfang 2012 zu rechnen.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof forderte Nachtlärmschutz

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte seinerzeit entschieden, dass die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen in der Kernnacht nicht den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz genügt und damit nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren ist. Ausgerichtet war diese Entscheidung an der 2007 erfolgten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP), in der es hieß, dass die mit dem kapazitiven Ausbau des Flughafens Frankfurt Main verbundene immense Lärmbelastung der Bevölkerung nur in Kombination mit einem grundsätzlichen Verbot planmäßiger Flüge in der Kernzeit der Nacht verträglich und akzeptabel sei.

„Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Vorgaben des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bedarf es bis zur endgültigen Entscheidung über die Nachtflugbetriebsregelung am Frankfurter Flughafen durch das Bundesverwaltungsgericht, die durch das Land Hessen ausdrücklich gewünscht wird, zum Schutz der lärmbetroffenen Bevölkerung in der Region einer vorläufigen Anordnung zur Durchsetzung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs“, fordert die Stadt.

Land Hessen ist in der Pflicht

Köster und Schnick weisen in diesem Zusammenhang auch auf eine Pressemitteilung der Landesregierung vom 16. Dezember 2009 hin, in der es hieß, dass durch die Revision des Landes Hessen im Hinblick auf die Betriebsregelungen am Flughafen Frankfurt Main sichergestellt werden soll, dass diese Rechtssicherheit früh - möglichst vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn - eintritt. „Wenn also die Landesregierung vor Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest Rechtssicherheit haben will und den vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof vorgesehenen Lärmschutz der Bevölkerung während der Kernzeit der Nacht nicht „leerlaufen“ lassen will, muss sie unserem Antrag folgen“, begründet die Rathausspitze ihren Antrag.

Steht Fraport noch zu einem Nachtflugverbot?

Begründet wird der Hattersheimer Antrag auch damit, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Fraport AG selbst beantragte, dass nach der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest Luftfahrzeuge auf dem gesamten Start- und Landebahnsystem an allen Wochentagen in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr weder starten noch landen dürfen.

„Es wäre ein schlimmes Signal für die gesamte Region, wenn Fraport die Inbetriebnahme der Nordwestbahn groß mit dem Fest „Happy Landings“ begeht, hingegen die Bevölkerung auf das Glück, nachts schlafen zu können, verzichten muss“, erklären Köster und Schnick unisono.

"Unberührt von dem vorliegenden Antrag bleiben die weiter gehenden Hattersheimer Anträge auf Flugbeschränkungen in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, welche u. a. Gegenstand der anhängigen Gerichtsverfahren sind", betont Bürgermeisterin Antje Köster.

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