BUND sieht schwerwiegende Verfahrensfehler beim Erörterungstermin
Pressemitteilung vom 16.09.2005
<2005-09-16>
Bei der heutigen Anhörung im Erörterungstermin zum Ausbau des Frankfurter Flughafens bemängelt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schwerwiegende Verfahrensfehler und beantragt die Aussetzung der Verhandlung. "Wir sehen mit Sorge, dass der Fraport AG immer wieder Sonderrechte eingeräumt werden", kritisiert BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Konkret bemängelt der BUND, dass, abweichend von allen anderen Planfeststellungsverfahren, z. B. zur A44 in Nordhessen, keine Stellungnahmen der Vorhabensträgerin, d.h. der Fraport AG, zu den Einwendungen des BUND vorliegen. "Ohne Kenntnis der Fraport-Positionen zu den Einwendungen ist die vom Gesetz gewollte Erörterung nicht möglich", kritisiert die Rechtsanwältin des BUND Ursula Philipp-Gerlach. Aus der Sicht des BUND muss der Erörterungstermin abgebrochen werden, bis die notwendigen Unterlagen vorliegen.
Der BUND bemängelt weiterhin, dass die Tagesordnung des Regierungspräsidiums einseitig zugunsten der Fraport AG festgelegt worden ist. Die offensichtlichen und seit Jahren diskutierten negativen Auswirkungen auf die Gemeinwohlaspekte sollen offenbar unter den Tisch fallen. Hierzu zählen zum Beispiel die Abwanderung von lärmempfindlichen Betrieben, die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten aus der Zunahme von Lärmerkrankungen und Schlafstörungen durch den geplanten extrem starken Nachtflug in der Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr.
Der Verband schließt sich den bereits von anderen in den letzten Tagen scharf kritisierten falschen Aussagen zur geplanten Kapazität des Frankfurter Flughafens an. "Wenn 900.000 und mehr Flugbewegungen möglich sind, dann müssen diese Belastungen auch Grundlage der Planung werden", fordert BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Konkret bemängelt der BUND, dass, abweichend von allen anderen Planfeststellungsverfahren, z. B. zur A44 in Nordhessen, keine Stellungnahmen der Vorhabensträgerin, d.h. der Fraport AG, zu den Einwendungen des BUND vorliegen. "Ohne Kenntnis der Fraport-Positionen zu den Einwendungen ist die vom Gesetz gewollte Erörterung nicht möglich", kritisiert die Rechtsanwältin des BUND Ursula Philipp-Gerlach. Aus der Sicht des BUND muss der Erörterungstermin abgebrochen werden, bis die notwendigen Unterlagen vorliegen.
Der BUND bemängelt weiterhin, dass die Tagesordnung des Regierungspräsidiums einseitig zugunsten der Fraport AG festgelegt worden ist. Die offensichtlichen und seit Jahren diskutierten negativen Auswirkungen auf die Gemeinwohlaspekte sollen offenbar unter den Tisch fallen. Hierzu zählen zum Beispiel die Abwanderung von lärmempfindlichen Betrieben, die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten aus der Zunahme von Lärmerkrankungen und Schlafstörungen durch den geplanten extrem starken Nachtflug in der Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr.
Der Verband schließt sich den bereits von anderen in den letzten Tagen scharf kritisierten falschen Aussagen zur geplanten Kapazität des Frankfurter Flughafens an. "Wenn 900.000 und mehr Flugbewegungen möglich sind, dann müssen diese Belastungen auch Grundlage der Planung werden", fordert BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
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