Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 30. April 2010 auch die letzte noch anhängige Klage gegen den Plan für die Errichtung der A 380-Wartungshalle am Flughafen Frankfurt Main abgewiesen.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hatte mit Beschluss vom 26. November 2004 den Plan für den Bau der A 380-Werft einschließlich einer Vorfeldfläche sowie die dadurch veranlasste Verlegung der Okrifteler Straße und des Tores 31 des Flughafens Frankfurt am Main festgestellt. Dieser Planfeststellungsbeschluss enthält auch Regelungen über die Durchführung von Triebwerksprobeläufen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom Gegen den Plan hatten der BUND, der Kreis Groß-Gerau, die Städte Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Raunheim und Rüsselsheim sowie die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach und zwei private Kläger aus dem Stadtteil Zeppelinheim der Stadt Neu-Isenburg geklagt. Zusätzlich hatten die Städte Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg und Raunheim sowie die privaten Kläger aus Zeppelinheim beantragt, den Planfeststellungsbeschluss vom 26. November 2004 durch Lärmschutzauflagen zu ergänzen, da sie die darin getroffenen Regelungen für nicht ausreichend erachten und eine unzumutbare Lärmbelastung durch so genannten Bodenlärm, insbesondere durch Triebwerksprobeläufe im Zusammenhang mit dem Bau der Wartungshalle befürchten.
Mit Urteilen vom 28. Juni 2005 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof sämtliche Klagen abgewiesen, soweit darin die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der A 380-Wartungshalle beantragt worden war. Die Klage der Stadt Raunheim wurde mit Urteil vom 21. November 2006 insgesamt, also auch insoweit als die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses durch Lärmschutzauflagen beantragt worden war, abgewiesen. Diese Urteile bzw. Teilurteile sind rechtskräftig geworden.
Nachdem die Klage der Stadt Mörfelden-Walldorf mit Urteil vom 23. Februar 2010 abgewiesen worden war, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit dem jetzt erlassenen Urteil auch der Klage der Stadt Neu-Isenburg und zweier privater Kläger aus Zeppelinheim insgesamt den Erfolg versagt.
Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, die hier streitige Regelung für Triebwerksprobeläufe in dem Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung der A 380-Werft vom 26. November 2004 sei inhaltlich überholt. Denn diese Regelung sei durch den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 aufgehoben und durch eine umfassende Konzeption für Triebwerksprobeläufe ersetzt worden. Gleichwohl sei die Klage zulässig, weil der Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 gegenüber den Klägern nicht bestandskräftig geworden sei; dieses Verfahren ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig.
Die Klage sei aber unbegründet. Der Planfeststellungsbeschluss vom 26. November 2004 beruhe auf zutreffenden tatsächlichen Feststellungen der Planfeststellungsbehörde. Das habe eine auch in finanzieller Hinsicht sehr aufwändige gerichtliche Beweisaufnahme ergeben. Das Gericht habe die Beweisaufnahme auf Antrag der Kläger angeordnet, weil die im Planfeststellungsverfahren verwendeten Gutachten zu dem Lärmauswirkungen der Triebwerksprobeläufe nicht in vollem Umfang nachvollziehbar gewesen seien und die Kläger behauptet hätten, die von der Fraport AG vorgelegten Gutachten seien manipuliert worden. Diese Behauptung der Kläger sei durch die Beweisaufnahme widerlegt worden.
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige habe zunächst die Art und Anzahl der zu erwartenden Standläufe (sog. Mengengerüst) durch Recherchen bei den Wartungsunternehmen (Lufthansa-Technik und Cargo-Technik) ermittelt. Diese Recherchen hätten die Ergebnisse der Vorgutachten aus dem Planfeststellungsverfahren bestätigt, zumal auch die inzwischen tatsächlich durchgeführten Probeläufe hinter der prognostizierten Menge zurückgeblieben seien. Die Behauptung der Kläger, es würden in erheblichem Umfang meldepflichtige, aber nicht gemeldete Triebwerksprobeläufe durchgeführt, sei im gerichtlichen Verfahren nicht verifiziert worden. Weiterhin habe der Gerichtssachverständige die von den prognostizierten Triebwerksprobeläufen ausgehenden Lärmbelastungen berechnet und durch Messungen überprüft. Dazu seien die Lärmauswirkungen eines bestimmten Probelaufes unter Beobachtung im Flugzeug, an Messstellen in der Nähe des Flugzeugs, am Rand des Flughafengeländes und an verschiedenen Immissionspunkten u. a. in Neu-Isenburg ermittelt worden. Die Messergebnisse hätten die errechneten Werte bei einer die Schallausbreitung stark begünstigenden Wetterlage (Mitwind und Inversion) sehr gut bestätigt. Dagegen seien die Triebwerksprobeläufe mit höchster Laststufe (Takeoff-Power) bei nördlicher Windrichtung in Neu-Isenburg kaum wahrnehmbar gewesen.
Die gerichtliche Beweisausnahme habe insgesamt die im Planfeststellungsverfahren vorgelegten und verwerteten Gutachten bestätigt. Danach werde von dem Wartungsbetrieb im Zusammenhang mit der A 380-Werft und der CCT-Halle bei Probeläufen mit höchster Laststufe in Neu-Isenburg ein Maximalpegel von 65 dB(A) verursacht, der knapp zehnmal im Jahr auftreten werde. Die von dem Flughafen ausgehende Lärmbelastung insgesamt werde sich dadurch rechnerisch am Tag überhaupt nicht und in der Nacht um 0,1 dB(A) erhöhen. Der Verwaltungsgerichtshof hat deshalb auf der Basis der Beweisaufnahme die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde bestätigt, dass der durch den Bau der A 380-Werft und der CCT-Halle generierte Lärmzuwachs unter dem Aspekt der Vorbelastung unter Berücksichtigung der Art und Anzahl der Einzelschallereignisse ohne weitere Schutzmaßnahmen oder Entschädigungsleistungen zumutbar sei.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.
Aktenzeichen: 11 C 216/05.T
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
A380-Wald: Gnadenfrist für die Bäume !
Rodung des Bannwaldes für A380-Halle voraussichtlich erst im September
Von: @cf <2005-02-08>
Der Bannwald auf dem Gelände, auf dem die A380-Halle entstehen soll, wird in diesem Frühjahr nicht mehr gerodet. Der VGH Kassel wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Beginn der "Schonzeit" für Bäume am 16. März über die Eilanträge gegen den Standort der Halle entscheiden können. Mehr»
A380-Werft: Regierungspräsidium ordnet Sofortvollzug an
Entscheidung der Regionalversammlung gegen Sofortvollzug übergangen!
Von: @cf <2004-11-22>
Das RP Darmstadt hat am 17.11. für die Abweichung vom Regionalplan, die für den Bau der A380-Werft im Bannwald erforderlich ist, den Sofortvollzug angeordnet und damit den anders lautenden Beschluss der Regionalversammlung übergangen. Mehr»
A380-Werft: BVG entscheidet Anfang September
Fraport will mit Bannwaldrodung nicht vor dem 12.9. beginnen
Von: @cf <2005-08-18>
Fraport hat angekündigt, dass die Rodung des Bannwaldes für die A380-Werft nicht vor dem 12. September beginnen soll. Das Bundesverwaltungsgericht will bis dahin entscheiden, ob die Halle im Bannwald gebaut werden darf Mehr»
Planfeststellung für A380-Werft-Gelände ist erfolgt
Wurden die Einwände der Stadt Dietzenbach und ihrer Bürger ausreichend berücksichtigt ?
Von: @B.A.D. <2004-11-30>
Mit dem Planfestestellungsbeschluss wurden wichtige Zusagen von Landesregierung und Flughafenbetreiber gebrochen. Wurden die zahlreichen Einwendungen der Stadt Dietzenbach und ihrer Bürger wenigstens minimal berücksichtigt ? Mehr»
Regionalversammlung genehmigt A380-Werft im Bannwald
Abweichung vom Regionalplan genehmigt, Sofortvollzug abgelehnt
Von: @cf <2004-11-06>
Die Regionalversammlung hat am 5.11.2004 beschlossen, dass Fraport die A380-Werft im Bannwald bauen darf. Ein Sofortvollzug wurde allerdings abgelehnt. Mehr»
Bannwald-Rodung für A380-Werft - was passierte im Wald ?
Begleitet von friedlichen Protesten der Bürger wird der Bannwald gerodet
Von: @cf <2005-09-27>
Der Tag X ist vorbei, die Rodung des Bannwaldes für die A380-Werft abgeschlossen. Am 27.09.2005 fiel der letzte Baum. Bürger äußerten Trauer und Wut über unnötige Zerstörung ihres Waldes. Bildbericht über die Ereignisse im (ehemaligen) Wald [abgeschlossen] Mehr»
Alles zum Tag X - Bannwald-Rodung für A380-Werft
Bannwald für A380-Halle wird am 12. September gerodet
Von: @cf <2005-09-11>
Der Tag X ist in greifbare Nähe gerückt: der Bannwald für den Bau der A380-Werft wird am 12. September gerodet, nachdem das Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp abgelehnt hat. Mehr Informationen zum Tag X hier! Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren. Mehr»