Fluglärm-Klage von 17 Klägern vor der Entscheidung
Pressemiteilung vom 11.07.2004
Von: @IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. <2004-07-11>
17 Kläger aus Flörsheim, Mörfelden und Offenbach fordern vom Land Hessen ein Nachtflugverbot bzw. eine Ausweitung der Nachflugschutzgebietes
Fluglärm beeinträchtigt die Gesundheit
Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. (IAGL) finanziert umweltmedizinisches Gutachten zur Wirkung des Fluglärms


In einem Dutzend Veranstaltungen hat der Vorsitzende des IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., Hartmut Wagner, seit dem Jahr 2000 auf die Gesundheitsgefahren des Fluglärms und die dagegen eröffnete Klagemöglichkeit hingewiesen. Rund eintausend Mitglieder unterstützen durch Beiträge und Spenden die Arbeit des IAGL, welches von dem Bündnis des Bürgerinitiativen "Gegen Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot" (dort sind 60 Bürgerinitiativen zusammengeschlossen) initiiert wurde. 17 Mitglieder des IAGL aus Flörsheim, Offenbach und Mörfelden, darunter 6 Kinder, führen stellvertretend für die hunderttausenden von Betroffenen rund um den Flughafen eine Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen das Land Hessen mit dem Ziel eines Nachtflugverbotes.

Die Wohngebiete rund um den Flughafen sind unzumutbaren Fluglärmbelastungen ausgesetzt. Die Zahl der Flugbewegungen hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten verdreifacht, Fast jede Nacht werden tausende Bürger durch Überflüge aufgeweckt.

Das IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. hat daher vor zwei Jahren eine umweltmedizinische Feldstudie bei dem Kardiologen Professor Martin Kaltenbach in Auftrag gegeben. In dieser Studie wird untersucht, ob bei Probanden unter realen Lärmbelastungen in der Umgebung des Frankfurter Flughafens in chronischer und in akuter Form gerichtete, lärmabhängige Veränderungen des arteriellen Blutdrucks und der Herzfrequenz, sowie deren Regulation auftreten. Es wurden vergleichbare Kollektive mit geringer und starker Lärmbelastung untersucht werden. Die Studie wird sowohl als Querschnittsuntersuchung mit Vergleich verschieden belasteter Kollektive, als auch als Längsschnittstudie mit intraindividuellem Vergleich der Veränderungen bei zunehmender oder abnehmender Lärmexposition durchgeführt.

Für die Längsschnittstudie wurden in Regionen mit je nach Startrichtung stark wechselnden Lärmbelastungen Probanden unterschiedlichen Alters rekrutiert, deren Blutdruck und Herzfrequenz über drei Monate morgens und abends gemessen wurde. Erste Zwischenergebnisse der sehr aufwendigen Studie wird Professor Martin Kaltenbach am Mittwoch in den Klageverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof präsentieren. Er wird auch bewerten, ob die neueren Erkenntnisse der Umweltmedizin eine Absenkung der Fluglärmschwelle zum Schutz gegen Gesundheitsgefahren erfordern.
Die 17 Klagen gegen den Nachtfluglärm fordern einen staatlichen Schutz der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Würde des Menschen ein (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 GG ).

Die Klägergemeinschaft sieht sich in ihren Forderungen durch renommierte umweltmedizinische Studien bestätigt. Die vom Robert-Koch-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) als Ergebnis einer zwanzigjährigen Feldforschung erstellte Studie weist eine signifikante Steigerung der Wahrscheinlichkeit einer Bluthochdruckerkrankung um 60 % für Probanden nach, deren Wohnungen durch einen nächtlichen äquivalenten Dauerschallpegel des Straßenverkehrs im Bereich zwischen Leq außen 50 und 55 dB(A) belastet werden. Dies entspricht einem Schwellenwert von rund Lden = 44 dB(A) für die Gesundheitsrelevanz des gegenüber dem Straßenverkehr viel lästigeren Fluglärms. Diese Schwelle wird in den Wohngebieten rund um den Flughafen deutlich überschritten.

Die Klagen werden auch auf die Zusage im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1971 gestützt, Lärmminderungsmöglichkeiten beim An- und Abflug auszuschöpfen. Minderungen der Fluglärmbelastung sind neben einem Nachtflugverbot durch eine versetzte Landeschwelle, eine präzise Führung von 95 % der startenden Flugzeuge um die Wohngebiete herum und steilere Abflugwinkel sowie das Sink-Gleitflugverfahren (Continuous descent approach, CDA) möglich und nicht ausgeschöpft.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird über die Fluglärm-Klagen am 13. und 14. Juli 2004, jeweils ab 10.15 Uhr in Kassel (Brüder-Grimm-Platz 1-3, Sall 300) mündlich und öffentlich verhandeln. Die Kläger werden von dem Weimarer Verwaltungsfachanwalt Matthias Möller-Meinecke (Tel. 069 170 88 280) vertreten.

Obwohl der Verwaltungsgerichtshof die Fluglärm-Klagen der Städte Offenbach, Neu Isenburg und Mörfelden abgewiesen hat, setzen die Kläger darauf durch die neuen umweltmedizinischen Erkenntnisse einem Meinungswandel bei den Richtern auszulösen.

Der Vortrag zur Begründung der Musterklagen kann unter www.iagl.de heruntergeladen werden; dort finden man auch weitere Informationen über das IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V
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Gesund­heits­gefah­ren durch (Flug-)Lärm Erkrankungen durch Lärm Lärmwirkungs-Forschung Nachtflugverbot Klage (vor Gericht) Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)

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