RPDA: Flughafen-Erörterungstermin wird fortgesetzt
Regierungspräsident sieht keinen Grund für Unterbrechung
Pressemitteilung vom 19.01.2006
Pressemitteilung vom 19.01.2006
<2006-01-19>
Darmstadt/Offenbach a. M. (rp) Der seit dem 12. September 2005 in der Stadthalle in Offenbach stattfindende Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens wird fortgesetzt. Mit dieser Entscheidung hat der Darmstädter Regierungspräsident Gerold Dieke Anträge von Anwälten, die Erörterung wegen der Einsichtnahme in die in der Verfahrensakte enthaltenen Umweltinformationen auszusetzen, abgelehnt. Dafür, so Dieke, seien keine Gründe erkennbar, denn eine Behinderung der Erörterung sei damit nicht verbunden, auch werde die Tätigkeit der im Erörterungstermin tätigen Anwälte nicht unzumutbar oder unverhältnismäßig erschwert.
Wie Dieke in einer Pressekonferenz in der Offenbacher Stadthalle mitteilt, gibt es ausreichend Möglichkeiten, vor und während der Erörterung und auch außerhalb des Erörterungstermins in die besonders relevanten Stellungnahmen der Fachbehörden und Verbände sowie in Teile der Verfahrensakte mit Umweltinformationen einzusehen. Insgesamt würden dafür drei Sätze der Akten bereitgehalten: zwei Sätze in der Stadthalle in Offenbach und ein Satz im Regierungspräsidium in Darmstadt. Jeder Satz besteht aus 105 Ordnern mit einer Orientierungshilfe. Zudem würden auf Wunsch die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Verbände auch auf einer DVD zur Verfügung gestellt.
Ein Abbruch oder eine Aussetzung des Erörterungstermins sei auch deshalb nicht erforderlich, weil eine substanzielle Erörterung schon auf der Basis der schriftlich vorgetragenen Einwendungen möglich und sinnvoll ist, auch ohne die Stellungnahmen von Fachbehörden und Verbänden zu kennen. Auch der Hessische VGH in Kassel hat unterstrichen, dass die Akteneinsicht in die fachbehördlichen Stellungnahmen und Gutachten nur dazu dienen könne, die eigenen Einwendungen noch zu vertiefen.
Regierungspräsident Dieke wies darauf hin, dass durch die Fortführung des Erörterungstermins die rechtlichen Möglichkeiten der Verfahrensbeteiligten nicht beschnitten würden. Seine Behörde werde gewährleisten, dass alle bei der Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse, die zu einer weiteren Konkretisierung der eigenen Stellungnahme führen, in das laufende Verfahren eingebracht werden können.
Dieke betonte, dass den Behörden, Verbänden und Einwendern auf jeden Fall umfassend die Möglichkeit gegeben werde, ihre Stellungnahmen und Einwendungen aufgrund der Einsichtnahme in die in der Verfahrensakte enthaltenen Umweltinformationen zu konkretisieren und zu begründen.
Abschließend wies Dieke noch darauf hin, dass auch der Bericht der Anhörungsbehörde vom 21.11.2005 zur Bedarfsprognose keine Notwendigkeit zum Abbruch des Erörterungstermins begründe. Es sei typischerweise Folge des Anhörungsverfahrens, dass die Erforderlichkeit weiterer Sachverhaltsermittlungen zu Tage tritt. Ob eine neue Luftverkehrsprognose erstellt werden muss, werde im Verlauf des weiteren Verfahrens von der Planfeststellungsbehörde zu entscheiden sein.
Wie Dieke in einer Pressekonferenz in der Offenbacher Stadthalle mitteilt, gibt es ausreichend Möglichkeiten, vor und während der Erörterung und auch außerhalb des Erörterungstermins in die besonders relevanten Stellungnahmen der Fachbehörden und Verbände sowie in Teile der Verfahrensakte mit Umweltinformationen einzusehen. Insgesamt würden dafür drei Sätze der Akten bereitgehalten: zwei Sätze in der Stadthalle in Offenbach und ein Satz im Regierungspräsidium in Darmstadt. Jeder Satz besteht aus 105 Ordnern mit einer Orientierungshilfe. Zudem würden auf Wunsch die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Verbände auch auf einer DVD zur Verfügung gestellt.
Ein Abbruch oder eine Aussetzung des Erörterungstermins sei auch deshalb nicht erforderlich, weil eine substanzielle Erörterung schon auf der Basis der schriftlich vorgetragenen Einwendungen möglich und sinnvoll ist, auch ohne die Stellungnahmen von Fachbehörden und Verbänden zu kennen. Auch der Hessische VGH in Kassel hat unterstrichen, dass die Akteneinsicht in die fachbehördlichen Stellungnahmen und Gutachten nur dazu dienen könne, die eigenen Einwendungen noch zu vertiefen.
Regierungspräsident Dieke wies darauf hin, dass durch die Fortführung des Erörterungstermins die rechtlichen Möglichkeiten der Verfahrensbeteiligten nicht beschnitten würden. Seine Behörde werde gewährleisten, dass alle bei der Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse, die zu einer weiteren Konkretisierung der eigenen Stellungnahme führen, in das laufende Verfahren eingebracht werden können.
Dieke betonte, dass den Behörden, Verbänden und Einwendern auf jeden Fall umfassend die Möglichkeit gegeben werde, ihre Stellungnahmen und Einwendungen aufgrund der Einsichtnahme in die in der Verfahrensakte enthaltenen Umweltinformationen zu konkretisieren und zu begründen.
Abschließend wies Dieke noch darauf hin, dass auch der Bericht der Anhörungsbehörde vom 21.11.2005 zur Bedarfsprognose keine Notwendigkeit zum Abbruch des Erörterungstermins begründe. Es sei typischerweise Folge des Anhörungsverfahrens, dass die Erforderlichkeit weiterer Sachverhaltsermittlungen zu Tage tritt. Ob eine neue Luftverkehrsprognose erstellt werden muss, werde im Verlauf des weiteren Verfahrens von der Planfeststellungsbehörde zu entscheiden sein.
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Erörterungstermin PFV Landebahn Nordwest Regierungspräsidium Darmstadt
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