Klagen gegen Landesentwicklungsplan Hessen 2000 und Regionalplan Südhessen 2000
Von: @cf <2004-10-01>

Die Städte Flörsheim, Kelsterbach, Darmstadt, Neu-Isenburg, Raunheim, Offenbach, Rüsselsheim und Mörfelden-Walldorf haben beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Normenkontrollklage gegen die Festlegung des Flughafen-Ausbaus im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan Südhessen eingelegt.

Der Klage gegen den Landesentwicklungsplan wurde in wichtigen Teilen stattgegeben. Die Sätze im Landesentwicklungsplan, in denen der Ausbau des Frankfurter Flughafens verbindlich festgeschrieben werden, erklärte das Gericht für nichtig. Ein Ausbauziel festzulegen bedeute, dass die Entscheidung des Planfeststellungsverfahrens, in dem die Belange der Anwohner und der Natur sowie der weiteren Verkehrsentwicklung abgewogen werden sollen, unzulässig vorweggenommen werde. Der Landesentwicklungsplan als Ganzes wird dadurch aber nicht ungültig.
In anderen Punktem folgten die Richter der Klage der Gemeinden allerdings nicht. Sie sahen bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans die Planungshoheit und Mitwirkungsrechte der Kommunen nicht beeinträchtigt. Die Landesregierung hatte zunächst gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt, diese dann aber wieder zurück gezogen, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Die Klage gegen den Regionalplan wurde dagegen in erster Instanz vom VGH Kassel abgewiesen. Der Regionalplan lege zwar auch den Flughafenausbau fest, aber ein Regionalplan besitze keinen Normcharakter, sondern sei ähnlich wie ein Flächennutzungsplan über den Instanzenweg anzufechten. Bezüglich des Urteils zum Regionalplan wurde von den Gemeinden die Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragt und angenommen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20.11.2003 in zwei Urteilen entschieden, dass die Klagen der Städte Flörsheim und Offenbach gegen den Regionalplan berechtigt sind und damit die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs korrigiert. Die oberste Instanz entschied, dass der Regionalplan mit seinen Aussagen zur Raumordnung durchaus Rechtsnormcharakter habe und deshalb eine Normenkontrolle zulässig sei. Die Angelegenheit wurde an den VGH Kassel zurück verwiesen. Dort muss nun geprüft werden, ob die Planungshoheit der Städte Flörsheim und Offenbach durch Vorgaben des Regionalplans Südhessen verletzt wird.

Am 30.07.2004 erklärte der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in der Wiederholungsverhandlung zur Klage der Stadt Flörsheim den Regionalplan Südhessen als Ganzes für nichtig. Die Landesregierung habe in ihrem Genehmigungsbeschluss den Regionalplan durch eigenmächtiges Hinzufügen von Siedlungsbeschränkungen im Vorfeld des Flughafenausbaus in unzulässiger Weise verändert. Über die Konsequenzen dieser Entscheidung wird derzeit überall diskutiert. Die Klage der Stadt Offenbach gegen den Regionalplan wurde abgewiesen, weil sie sich nur gegen eine Planaussage wendet, die keinen Normcharakter hat.

Daraufhin hat die Hessische Landesregierung den Regionalplan 2000 mit Beschluss vom 23. August 2004 in der ursprünglichen, von der Regionalversammlung im Dezember 1999 beschlossenen Fassung erneut genehmigt. Die Stadt Darmstadt hat gegen dieses Verfahren und gegen Siedlungsbeschränkungen für Teile des Darmstädter Stadtgebiets wegen zu hoher Fluglärmbelastung einen Normenkontrollantrag eingereicht. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat diese Klage am 3. November 2005 abgewiesen (4 N 177/05)

Die Landesregierung bereitet gegenwärtig die Änderung des Landesentwicklungsplans vor. Ein Entwurf wurde im Sommer 2005 zur Stellungsnahme ausgelegt.

 

Status:

Landesentwicklungsplan:

Urteil VGH am 16.08.2002 (AZ 4 N 455/02), rechtskräftig


Regionalplan:

Urteil VGH Kassel am 16.8.2002 (AZ 4 N 3272/01), Klage abgelehnt.
Kläger haben Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 20.11.2003 (Az. 4 CN 5.03 und 4 CN 6.03).
Angelegenheit an VGH Kassel zurückverwiesen.

Erneutes Urteil des VGH Kassel am 30.07.2004
4 N 406/04 (Stadt Flörsheim am Main), 4 N 330/04 (Stadt Offenbach am Main).
Der Klage von Flörsheim wurde stattgegeben, der Regionalplan Südhessen für ungültig erklärt. Die Klage der Stadt Offenbach wurde abgewiesen.


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