Kreis Groß-Gerau: Klage gegen Ausbau
Planfeststellungsbeschluss in vielen Punkten rechtswidrig (PM vom 29.01.2008)
Von: @Kreis Gross-Gerau <2008-01-29>
Der Kreis Groß-Gerau wird sowohl im Eilverfahren als auch in der Hauptsache gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens klagen.

KREIS GROSS-GERAU – Der Kreis Groß-Gerau wird sowohl im Eilverfahren als auch in der Hauptsache gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens klagen. Das erklärte Landrat Enno Siehr nach einer ersten Prüfung der entsprechenden Unterlagen durch die Kreisverwaltung.

Zunächst einmal wolle man im Zuge eines Eilverfahrens be-antragen, dass der Sofortvollzug der Planfeststellung bis zu einer abschließenden juristischen Klärung außer Kraft gesetzt werde, erläuterte der Landrat: "Wir müssen sicher stellen, dass Fraport - trotz gegenteiliger öffentlicher Erklärungen - nicht doch bereits in Kürze mit konkreten Ausbauvorbereitungen beginnt."

Bereits die summarische Prüfung der Unterlagen habe zahlreiche Anhaltspunkte für eine offenkundige Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ergeben. Siehr wies hier insbesondere auf das mangelhafte Schallschutzkonzept und das nicht berücksichtigte Nachtflugverbot hin. Hier verstoße die Planfeststellung gegen den Rechtsgrundsatz, wonach eine Entscheidung nicht über einen Antrag hinausgehen dürfe: "Fraport hat gar keine Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr beantragt, also hätte der Wirtschaftsminister auch keine genehmigen dürfen!"

Zudem berücksichtige der Planfeststellungsbeschluss bei der Ermittlung der Fluglärmbelastung nur von die von Fraport vorgelegte Prognose (rund 700.000 Flugbewegungen pro Jahr) und gehe nicht auf die im Ausbaufall technisch mögli-che Kapazität von rund 900.000 Starts und Landungen ein. Schließlich seien die Unterlagen auch "erstaunlich unpräzise", wenn es um die Definition der verschiedenen Lärm-schutzzonen gehe, was vor allem Auswirkungen für die Schulgebäude des Kreises habe: "Für uns ist weder erkennbar, an welchen Schulen denn nun Schallschutzmaßnahmen finanziert werden sollen noch, in welchen Gebieten im Ausbaufall überhaupt keine Schulen mehr gebaut werden dürfen!"

Aus den genannten Gründen sei es notwendig, nicht nur gegen den Planfeststellungsbeschluss als solchen, sondern auch gegen dessen sofortige Vollziehbarkeit zu klagen: "Wir müssen Schaden für den Kreis und seine Bürgerinnen und Bürger abwenden", so der Landrat in seiner Begründung. Im übrigen handele die Kreisverwaltung damit nach einer Vorgabe, die ihr der Kreistag bereits am 28. Februar 2000 aufgegeben habe: "Der Kreis Groß-Gerau wird alle politischen und juristischen Mittel nutzen, um den Bau einer neuen Bahn zu verhindern", lautete der damalige Beschluss. Und diesem Auftrag, so Landrat Enno Siehr abschließend, werde man auch mit den jetzt angekündigten juristischen Schritten nachkommen.

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PFV Landebahn Nordwest Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Kreis GG PMs Klage (vor Gericht)

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