Flugplatz Egelsbach: BUND-Klage gegen den Ausbau gescheitert
VGH Kassel: Gemeinwohl geht vor Naturschutz
Von: @cf <2004-11-30>

Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH Kassel) hat heute eine Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Egelsbach vom 5.4.2002 abgewiesen. Damit wurde die Entscheidung des Gerichts aus dem Eilverfahren im Oktober 2002 bestätigt.

Nach dem Eilverfahren war bereits mit dem Bau begonnen worden. Die um 410 m auf jetzt 1.400 m verlängerte Start-/Landebahn sowie die dazu gehörigen Rollwege wurden im Sommer 2004 in Betrieb genommen.

Das Gericht sah entgegen der Auffassung des BUND keinen Grund, den Planfeststellungsbeschluss wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzrecht aufzuheben. Das Vorkommen der Fischart Cottus gobio (Groppe/Mühlkoppe) und der Libellenart Cordulegaster boltoni (Zweigestreifte Quelljungfer) in dem Bereich des Hegbachs, der dem Ausbau weichen musste, ist nach Auffassung des Gerichts kein unüberwindliches rechtliches Hindernis. "Sowohl nationales Artenschutzrecht als auch zu beachtendes europäisches Naturschutzrecht lassen Eingriffe in danach geschützte Lebensräume aus Gründen überwiegender Gemeinwohlinteressen zu", begründete das Gericht seine Entscheidung.

Für den BUND ist das Urteil "keine Überraschung." Vorstandsprecherin Brigitte Martin sagte, das Ergebnis habe sich bereits in der mündlichen Verhandlung abgezeichnet.

Mit seiner Klage gegen die Verlängerung der Landebahn hatte der BUND und die Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flugplatzes Egelsbach insbesondere die Erhaltung des geschützten Fischbestandes im Hegbach durchsetzen. Der VGH hatte einen Antrag auf Baustopp des BUND abgelehnt, weil die Richter auf das Schutzkonzept für die Fische im Planfeststellungsbeschluss vertraut hatten. Doch die geplante Umsetzung der Fische misslang. Inzwischen ist die Art ausgestorben, die vom Land zuvor zugesicherte in Schutznahme nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist nicht mehr möglich.

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