Am dritten Tag der Erörterung waren Teilnehmer aus Mainz, dem Landkreis Mainz-Bingen, dem Main-Taunus-Kreis und sonstigen Gebieten an der Reihe. Jedoch hatten nur etwa 70 von ihnen den Weg in die Offenbacher Stadthalle gefunden, um das Hick-Hack um Verfahrensfragen zwischen Anwälten und Vertretern der Kommunen auf der einen, dem Regierungspräsidium und der Fraport auf der anderen Seite zu folgen. Die Stadt Mainz hatte diesen Tag wegen der "Gruppeneinteilung" boykottiert und war nur durch ihre Anwälte vertreten. Die Stadt Wiesbaden hatte dagegen zwei Vertreter entsandt, die ohne Anwalt kamen: Wiesbaden ist für den Ausbau.
Rechtsanwalt Martin Schröder, der die Städte Mainz, Hochheim, Hattersheim und Flörsheim und den Main-Taunus-Kreis vertritt, wundert die geringe Beteiligung der Privateinwender nicht: "Dieses Verfahren ist dazu bestimmt, den Großteil der Bürger zu erschrecken und auszuschließen". Er forderte, wie schon andere vor ihm, spezielle "Bürgertage", z.B. an Samstagen, damit auch Berufstätige teilnehmen könnten.
Berthold Fuld von deutschen Fluglärmdienst beantragte, "die Mitarbeiter von Fraport von der Bühne zu holen". Diese sitzen nämlich - wie die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums erhöht auf der Bühne - alle anderen sitzen unten. Das Regierungspräsidium verteidigte die Sitzordnung mit "praktischen Gründen", Fraport werde dadurch kein Vorrang eingeräumt.
Die Sensation des Tages folgte bei der Präsentation des Vorhabens durch Fraport. Auf drängende Fragen gab Horst Amann zu, dass die Zusage von Fraport, auf der geplanten Nordwestbahn würden keine Großflugzeuge wie der A380 oder die B747 landen, eine "freiwillige betriebstechnische Beschränkung" sei keine verpflichtende Auflage. Technisch könnten diese Flugzeuge durchaus auf der neuen Bahn landen, man würde aber nur in Ausnahmefällen davon Gebrauch machen. Auf eine Zahl für die Ausnahmefälle wollte sich Amann nicht festlegen. In den Antragsunterlagen der Fraport finden sich diese Aussagen nicht, und bei der Berechnung des Flug- und Bodenlärms wurden die Großflugzeuge nicht einbezogen.
Der BUND und andere Einwender sprachen von einem "klaren Täuschungsversuch". Hier werde versucht, "die drohende Lärmbelastung durch die geplante vierte Landebahn zu verschleiern". Auch andere Einwender befürchteten, dass die Belastungen durch die neue Bahn nun noch größer als erwartet ausfallen würden: "Aus der Ausnahmeregelung wird schnell die Regel werden."
Pressemitteilung des BUND vom 16.09.2005 zum Thema A380-Landungen:
Fraport bestätigt: Neue Bahn ist A380-fähig
Die beantragte neue Landebahn für den Frankfurter Flughafen kann sowohl vom Riesen-Jumbo A380 als auch dem bekannten Jumbo-Jet aus dem Hause Boeing, der B747, zur Landung genutzt werden. Den Antragsunterlagen war dies nicht zu entnehmen. Auch die Lärmberechnungen für die überflogenen Orte wurden ohne die beiden Riesen unter den Flugzeugen gemacht. Für BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin ist der Vorgang ein klarer Täuschungsversuch: "Es ist schockierend, wie die Fraport AG die Fakten vor den Betroffenen verschleiert."
Die Fraport AG erläuterte nach mehrfachem Nachfragen der Einwender im Erörterungstermin am 15.09.05, dass die neue Bahn technisch für die Landung der beiden größten Zivilflugzeuge geeignet sein wird. Auch die beiden geplanten Brücken über Autobahn A5 und ICE-Strecke zwischen der neuen Landebahn und dem bestehenden Flughafen sollen so gebaut werden, dass sie von den Großflugzeugen genutzt werden können.
Der Flughafen rechtfertigt die fehlende Berücksichtigung der Großflugzeuge in den Planunterlagen zum Lärm und seine Vorgehensweise damit, dass die neue Bahn nur außerhalb des Regelbetriebes von den beiden Großflugzeugen genutzt werden soll. Dieser Regelbetrieb, so die Fraport, solle aber nicht durch rechtliche Beschränkungen fixiert, sondern ausschließlich durch die Flughafen-interne Betriebssteuerung gesichert werden. Diese rechtlich unverbindliche Ankündigung ist für die Einwender nicht akzeptabel.
Die tiefergehende inhaltliche Diskussion des Fraport-Eingeständnisses war am 15. 09. 2005 wegen der Tagesordnung des Regierungspräsidiums, die zunächst nur Verfahrensfragen zulässt, noch nicht möglich.
Erörterungstermin PFV A380-Werft Täuschung