In diesen Tagen wurde bekannt, dass der VGH Kassel beabsichtige, aus den ca. 260 Klagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens einige wenige auszuwählen und diese als Musterverfahren vorab zu behandeln.
Berthold Fuld, Sprecher der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, erklärte dazu, dass alle Betroffenen einen Anspruch auf rechtliches Gehör haben. Auch wenn die Betroffenheit in vielen, aber keineswegs allen Fällen, vergleichbar ist, tragen die Kläger eine Vielzahl unterschiedlicher Argumente vor. Wenn man nur einige wenige Kläger herauspickt, bleiben wesentliche Argumente womöglich unberücksichtigt. Auch besteht der Eindruck, dass man einige der besten Anwälte der Betroffenenseite nicht zu Wort kommen lassen will.
Neben Lärm- und Schadstofffragen besteht auch eine Absturzrisikoproblematik, die sich in besonderem Maße auf das Tanklager Raunheim auswirkt. Offenbar soll jedoch gerade dieser Kläger nicht in die Musterklagen einbezogen werden – mit der Konsequenz, dass die heiklen Sicherheitsfragen zunächst weitgehend ausgeblendet werden.
Zwar werden auch die anderen Klagen nach den Musterverfahren verhandelt – es ist aber praxisfern, anzunehmen, dass ein Gericht eine in einem Musterverfahren gefällte den Ausbau zulassende Grundsatzentscheidung revidiert, weil bei Abarbeitung der Restverfahren gravierende Mängel des Planfeststellungsbeschlusses oder seiner Grundlagen erkannt und gewürdigt werden.
Offenbar will der VGH Kassel die Klagen nur oberflächlich prüfen – die Einhaltung des Entscheidungstermins Anfang 2009, die bereits jetzt durch den Verzug der Klageentgegnungen der Fraport und des Landes Hessen gefährdet ist, scheint wichtiger zu sein als eine gründliche juristische Prüfung. Eine nur oberflächliche Prüfung bei einem derart wichtigen Verfahren ist jedoch geeignet, das Vertrauen der Bürger in einen funktionierenden Rechtsstaat zu beschädigen. Dies um so mehr, als es keine prüfende zweite Instanz gibt, die eine Fehlentscheidung im Eilverfahren vor Umsetzung irreversibler Maßnahmen revidieren könnte.
Angesichts der noch überschaubaren Zahl von 260 Klagen (dagegen über 5.000 in Berlin- Schönefeld) ist es dem Gericht durchaus zuzumuten, alle Klagen gleichrangig zu behandeln. Zumindest sollte die Auswahl von Musterverfahren nur im Einvernehmen mit den Betroffenen und ihren Anwälten erfolgen.
Dr. Berthold Fuld, Stellv. Vorsitzender der BVF (Bad Homburg)
Bundesregierung (Deutschland) BVF