Vollständigkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau abgeschlossen
RP Darmstadt fordert Unterlagen von der Fraport AG nach (PM vom 17.02.2004)
<2004-02-17>
Darmstadt (rp) Die Unterlagen, mit denen die Fraport AG das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt eingeleitet hat, sind noch nicht vollständig. Darauf wies nun das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Anhörungsbehörde in einem Schreiben an die Betreiberin des Frankfurter Flughafens hin. Es werden umfangreiche Nachforderungen aufgelistet, die erfüllt werden müssen, bevor die Öffentlichkeit beteiligt werden kann. Erst nach Feststellung der Vollständigkeit der Unterlagen können diese in den betroffenen Kommunen ausgelegt und den Fachbehörden und Verbänden zur Stellungnahme übergeben werden. Zielsetzung der Nachforderungen ist es sicherzustellen, dass die Unterlagen Bürgern, Behörden und Verbänden eine Beurteilung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens ermöglichen.
Die Fraport AG hatte im September 2003 die Planunterlagen beim Regierungspräsidium eingereicht und Anfang November 2003 nochmals ergänzt. Die aus 51 Aktenordnern bestehenden Unterlagen wurden eingehend auf ihre Vollständigkeit geprüft. Das Schreiben des RP Darmstadt enthält neben den Nachforderungen auch eine Vielzahl von Hinweisen, deren Beachtung ebenfalls erwartet wird. Das RP Darmstadt verlangt unter anderem die Ergänzung und verbesserte Darstellung bestimmter Angaben sowie eine Überarbeitung einiger Pläne, Erläuterungen und Gutachten. Außerdem fordert die Behörde, weitere Maßnahmen, die nach derzeitigen Erkenntnissen in Zusammenhang mit dem Flughafenausbau stehen, in das Verfahren einzubeziehen. Umfangreich sind besonders die Anmerkungen zu den im Zuge des Flughafenausbaus geplanten Straßenbaumaßnahmen.
Wann die entsprechend den behördlichen Anforderungen vervollständigten Unterlagen eingereicht werden, hängt von der Fraport AG ab. Das Regierungspräsidium Darmstadt steht in den Startlöchern, um danach zügig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen zu können.
Die Fraport AG hatte im September 2003 die Planunterlagen beim Regierungspräsidium eingereicht und Anfang November 2003 nochmals ergänzt. Die aus 51 Aktenordnern bestehenden Unterlagen wurden eingehend auf ihre Vollständigkeit geprüft. Das Schreiben des RP Darmstadt enthält neben den Nachforderungen auch eine Vielzahl von Hinweisen, deren Beachtung ebenfalls erwartet wird. Das RP Darmstadt verlangt unter anderem die Ergänzung und verbesserte Darstellung bestimmter Angaben sowie eine Überarbeitung einiger Pläne, Erläuterungen und Gutachten. Außerdem fordert die Behörde, weitere Maßnahmen, die nach derzeitigen Erkenntnissen in Zusammenhang mit dem Flughafenausbau stehen, in das Verfahren einzubeziehen. Umfangreich sind besonders die Anmerkungen zu den im Zuge des Flughafenausbaus geplanten Straßenbaumaßnahmen.
Wann die entsprechend den behördlichen Anforderungen vervollständigten Unterlagen eingereicht werden, hängt von der Fraport AG ab. Das Regierungspräsidium Darmstadt steht in den Startlöchern, um danach zügig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen zu können.
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PFV Landebahn Nordwest Regierungspräsidium Darmstadt
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