IGF: VGH-Urteil grobe juristische Fehlentscheidung
Pressemitteilung vom 31.07.2013
Von: @Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) <2013-08-01>
Nach Ansicht der IGF setzt sich das VGH-Urteil zu Wirbelschleppenschäden über das Grundrecht der Bürger in der Rhein-Main-Region auf körperliche Unversehrtheit hinweg
Pressemitteilung der IGF vom 31.07.2013
Die gestrige Ablehnung des Antrags der Stadt Flörsheim und von vier betroffenen Bürgern auf sofortige Sperrung der Nordwestlandebahn für schwere Flieger wegen der zahlreichen Wirbelschleppenvorfälle innerhalb des letzten Jahres durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), ist eine grobe juristische Fehlentscheidung und ein politisches Geschenk an die CDU/FDP-Landesregierung siebeneinhalb Wochen vor der Landtagswahl
Wenn das Gericht in seinem Urteil feststellt, die Luftwirbel könnten „deutlich höher“ sein als in dem 2007 von der Fraport AG in Auftrag gegebenen Wirbelschleppengutachten, diese ungeklärte Fragen aber erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt in einem Hauptsacheverfahren geregelt werden soll, dann drückt sich der VGH vor mächtigen wirtschaftlichen und politischen Interessen. Er setzt sich damit bewusst über das Grundrecht der Bürger in der Flughafen-Region auf körperliche Unversehrtheit hinweg, so Dirk Treber, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) aus Mörfelden-Walldorf.
Nach dem Fraport-Gutachten von 2007 treten Wirbelschleppenschäden angeblich alle 10 Millionen Jahre einmal auf. In der Realität hat es seit dem 21. Oktober 2011 bis heute alleine in Flörsheim (Main-Taunus-Kreis) mindestens 16 registrierte Wirbelschleppenschäden gegeben. Seit über 10 Jahren sind 96 Wirbelschleppen- und Blue-Ice-Schäden durch Flugverkehr in Raunheim, Rüsselsheim, Bischofsheim und Neu-Isenburg bekannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Zahlen unvollständig sind, weil es keine neutrale Schadensstatistik und Schadensregulierung gibt.
Der Hinweis des VGH, dass „von einer schnellen und deutlichen Verringerung des Gefahrenpotentials auszugehen sei“ , weil das Verkehrsministerium im April 2013 durch ein Planergänzungsverfahren der Fraport AG ein Programm zur Klammerung von 3.000 Hausdächern auferlegt hat, ist eine Verspottung aller betroffenen Bürger. Bis heute ist erst ein einziges Hausdach geklammert worden, es herrscht große Unkenntnis darüber, wie dies genau geschehen soll und welche Materialien dafür verwendet werden können. In vielen Fällen wird den betroffenen Hausbesitzern vorgehalten, ihre Dächer seien nicht in Ordnung und müssten komplett neu gedeckt werden. Die davon betroffenen Menschen sollen diese Kosten selbst tragen, weil keine ausreichenden öffentlichen Mittel vorhanden sind und die Fraport-AG diese von ihr zu verantwortenden Kosten nicht tragen will.
Gewinnmaximierung geht in unserer Gesellschaft immer wieder vor Umwelt- und Gesundheitsschutz, vor Sicherheit und Lebensqualität, so Dirk Treber abschließend. Dieser Zustand muss sich ändern, sonst möge sich niemand über Politiker-, Staats- und Gesellschaftsverdrossenheit wundern.
Dirk Treber
Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF)
100000 zusätzliche Erkrankungen durch Flughafenausbau
FAG stellt neues lärmmedizinisches Gutachten vor
Von: @cf <2006-09-11>
Nach einem neuen Gutachten wäre der geplante Flughafenausbau wegen der Zunahme von Lärm und Luftschadstoffen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung der Region verbunden. Mehr»
Ticona räumt den Platz für die Nordwestbahn
Einigung mit Fraport: für 650 Millionen Abfindung soll das Werk geschlossen werden
Von: @cf <2006-11-30>
Die Ticona hat sich mit Fraport darauf geeinigt, das Werk in Kelsterbach gegen Zahlung einer Entschädigung von 650 Mio. bis zum Jahr 2011 zu schließen. Damit soll ein wesentliches Hindernis für die geplante Nordwestbahn beseitigt werden. Mehr»
Eine Region wehrt sich
5000 Menschen demonstrierten am 19. Oktober in Offenbach gegen den Flughafenausbau
Von: @CF <2002-10-22>
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»