IGF: VGH-Urteil grobe ju­risti­sche Fehl­ent­schei­dung
Pressemitteilung vom 31.07.2013
Von: @Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) <2013-08-01>
Nach Ansicht der IGF setzt sich das VGH-Urteil zu Wirbel­schleppen­schäden über das Grundrecht der Bürger in der Rhein-Main-Region auf körperliche Unver­sehrtheit hinweg

Pressemitteilung der IGF vom 31.07.2013

Die gestrige Ablehnung des Antrags der Stadt Flörsheim und von vier betroffenen Bürgern auf sofortige Sperrung der Nordwestlandebahn für schwere Flieger wegen der zahlreichen Wirbelschleppenvorfälle innerhalb des letzten Jahres durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), ist eine grobe juristische Fehlentscheidung und ein politisches Geschenk an die CDU/FDP-Landesregierung siebeneinhalb Wochen vor der Landtagswahl

Wenn das Gericht in seinem Urteil feststellt, die Luftwirbel könnten „deutlich höher“ sein als in dem 2007 von der Fraport AG in Auftrag gegebenen Wirbelschleppengutachten, diese ungeklärte Fragen aber erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt in einem Hauptsacheverfahren geregelt werden soll, dann drückt sich der VGH vor mächtigen wirtschaftlichen und politischen Interessen. Er setzt sich damit bewusst über das Grundrecht der Bürger in der Flughafen-Region auf körperliche Unversehrtheit hinweg, so Dirk Treber, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) aus Mörfelden-Walldorf.

Nach dem Fraport-Gutachten von 2007 treten Wirbelschleppenschäden angeblich alle 10 Millionen Jahre einmal auf. In der Realität hat es seit dem 21. Oktober 2011 bis heute alleine in Flörsheim (Main-Taunus-Kreis) mindestens 16 registrierte Wirbelschleppenschäden gegeben. Seit über 10 Jahren sind 96 Wirbelschleppen- und Blue-Ice-Schäden durch Flugverkehr in Raunheim, Rüsselsheim, Bischofsheim und Neu-Isenburg bekannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Zahlen unvollständig sind, weil es keine neutrale Schadensstatistik und Schadensregulierung gibt.

Der Hinweis des VGH, dass „von einer schnellen und deutlichen Verringerung des Gefahrenpotentials auszugehen sei“ , weil das Verkehrsministerium im April 2013 durch ein Planergänzungsverfahren der Fraport AG ein Programm zur Klammerung von 3.000 Hausdächern auferlegt hat, ist eine Verspottung aller betroffenen Bürger. Bis heute ist erst ein einziges Hausdach geklammert worden, es herrscht große Unkenntnis darüber, wie dies genau geschehen soll und welche Materialien dafür verwendet werden können. In vielen Fällen wird den betroffenen Hausbesitzern vorgehalten, ihre Dächer seien nicht in Ordnung und müssten komplett neu gedeckt werden. Die davon betroffenen Menschen sollen diese Kosten selbst tragen, weil keine ausreichenden öffentlichen Mittel vorhanden sind und die Fraport-AG diese von ihr zu verantwortenden Kosten nicht tragen will.

Gewinnmaximierung geht in unserer Gesellschaft immer wieder vor Umwelt- und Gesundheitsschutz, vor Sicherheit und Lebensqualität, so Dirk Treber abschließend. Dieser Zustand muss sich ändern, sonst möge sich niemand über Politiker-, Staats- und Gesellschaftsverdrossenheit wundern.

Dirk Treber
Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF)

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Wirbelschleppen (bei Flugzeugen) Gefahren durch Flughafenausbau FRA Gerichtsurteile IGF

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